Rücknahme von Elektrogeräten belastet Gebührenzahler ungerecht
Freie Wähler kritisieren gesetzliche Regelung
pm/fw: Wieder ein Mal gehen die Berliner Regierungsparteien bei der Einsammlung von Elektrogeräten den bequemsten Weg, nämlich den der ungerechten Belastung der Gebührenzahler, anstatt konsequent das Verursacherprinzip durchzuhalten.
Auf Grund von EU-Vorgaben muss der Bundesgesetzgeber die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten regeln. Das in Kürze in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass ab März 2006 bei den Landkreisen ein entsprechendes Sammel- und Rücknahmesystem eingerichtet wird.
Der vom Gesetzgeber gewählte Weg führt zu einer allgemeinen Belastung der Gebührenzahler, statt eine komplette Produktverantwortung der Hersteller vom Zeitpunkt des Verkaufs bis zur Verwertung vorzusehen.
In der bewährten Manier, unangenehme Lasten auf die Kommunen abzuwälzen, hat man die Landkreise bzw. Stadtkreise dazu auserkoren, Teile des Sammelsystems zu organisieren, zu finanzieren und die entstehenden Kosten über Gebühren an die Bürger und die Wirtschaft weiterzugeben. Ich halte es für inkonsequent und ungerecht, die im Landkreis Esslingen entstehenden Kosten von geschätzt
2 Mio jährlich auf alle Gebührenzahler umzulegen, anstatt dies in die Herstellungskosten einfließen zu lassen. Es gibt viele Bürger, vor allem ältere Menschen, die sich keinen Computer anschaffen würden, aber künftig das Entsorgungssystem über die Müllgebühr mitfinanzieren müssen verweist der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Kreistag, Alfred Bachofer, auf die Kehrseite der Medaille. Die Lebenserfahrung spreche auch dafür, dass Haushalte mit geringerem Einkommen weniger Elektrogeräte kauften als wirtschaftlich besser gestellte. Dies mache die Neuregelung auch sozial angreifbar.
Der Landkreis Esslingen hatte schon bisher auf freiwilliger Basis ein kostengünstiges Rücknahmesystem für Elektro- und Elektronikgeräte eingerichtet. Dadurch ist zunächst nicht mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen. Die Chance zu einer spürbaren Gebührensenkung wurde aber dem Kreistag genommen.
Den Herstellern wurde richtigerweise der Aufwand für die weitere Entsorgung und Verwertung der Elektroaltgeräte aufgebürdet. Letztlich landen diese Kosten über den Abgabepreis dann verursachergerecht beim Käufer eines solchen Geräts. Es wäre, ähnlich dem Grünen Punkt, ohne weiteres möglich gewesen, die den Landkreisen entstehenden Aufwendungen in die Produktkosten einfließen zu lassen, anstatt die Bürgerinnen und Bürger zu belasten, die keinen Bedarf am Erwerb neuer Elektrogeräte haben, so Bachofer.
Von der Neuregelung erfasst werden nahezu alle strombetriebenen Geräte wie Radios, Fernsehgeräte, Computer, Kühlschränke, Beleuchtungskörper, Werkzeuge, Spiel- und Sportgeräte, sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente, nicht dagegen Autoradios als Bestandteil von Kraftfahrzeugen oder Teile von industriellen Großwerkzeugen.
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