Haushalt 2017 auf solider Grundlage
Mehr an Kreisumlage bei gleichem Hebesatz – Freie Wähler wollen beim Personaletat kürzen
Landrat Heinz Eininger hatte bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2017 mit beredten Worten für einen höheren Kreisumlagehebesatz geworben. Von bisher 32,5 sollte der Umlagesatz auf 34 Punkte steigen. Bei der Generaldebatte am vergangenen Donnerstag wurde deutlich, dass er damit auf wenig Gegenliebe im Kreistag stößt. Fraktionsvorsitzender Bernhard Richter zeigte auf, dass dem Kreis wegen der gestiegenen Finanzkraft der Kommunen auch ohne Veränderung des Hebesatzes rd. 17 Mio. € mehr Umlage zufließen würden. Auch damit könne der Schuldenanstieg gebremst werden.
Bernhard Richter sagte weiter, es zeichne sich trotz aller Risiken ein Überschuss von fünf Millionen Euro ab. Im Jahr zu vor habe er sogar bei 25 Millionen Euro gelegen. Bund und Land bürdeten den Kommunen immer mehr Aufgaben auf, andererseits verweise bei der Mittelbereitstellung jede politische Ebene auf die andere. Richter kritisierte mit deutlichen Worten die Ankündigung des Landes, der kommunalen Finanzmasse weitere 300 Millionen Euro zusätzlich zu entnehmen. Und dies obwohl das Land im neuen Finanzausgleich eine Milliarde mehr zu erwarten habe. Das könnten die Kommunen so nicht hinnehmen.
Seine Fraktion fordere jetzt eine Rückstellung von acht Millionen Euro, um darauffolgende Zahlungen für den Finanzausgleich leisten zu können. Auch der Personalansatz solle um zwei Millionen gekürzt werden, nicht alle Stellen würden sofort zu besetzen sein. Nachbessern könne man immer noch.
Die 100 Millionen Euro, die bis 2020 zur Ertüchtigung der beruflichen Schulen gebraucht würden, seien jedoch notwendig, ebenso Investitionen in den Erhalt der Straßen und den Ausbau des ÖPNV. Begrüßt werde ein Gutachten, beauftragt von Kreis und Kommunen, zur Fortführung der S-Bahn von der Filderebene ins Neckartal. In der Abwägung halten es die Freien Wähler für ausreichend, die Kreisumlage bei 32,5 Prozent zu belassen, was wegen der nochmals gestiegenen Steuerkraftsumme der Kommunen dennoch ein Mehr an Kreisumlage von rd. 17 Mio. € bedeute.
Hier die Anträge der Fraktion zum Etat 2017 :
Antrag 1 – Kreisumlagehebesatz
Die Freien Wähler beantragen unter Beachtung der Anträge 2-5 den Kreisumlagehebe-satz mit 32,50% festzusetzen.
Begründung:
Durch die von den Freien Wählern eingebrachten Anträgen 2-5 kann der Hebesatz der Kreisumlage niedriger festgesetzt werden. Bei einem Hebesatz von 32,5 %-Punkten fließen dem Landkreis gegenüber dem Jahr 2016 rund 17,0 Mio. € mehr an Kreisumlage zu. Ein Eigenfinanzierungsbeitrag von mindestens 6,0 Mio. € ist hierbei berücksichtigt. Dieser kann zur Anfinanzierung des Neubaus der AS-Schule eingesetzt werden.
Die erforderliche Kreditaufnahme fällt mit rund 27,40 Mio. € geringer aus, als im Entwurf der Verwaltung mit 28,70 Mio. €. Die Verwaltung prognostiziert auf Seite 74 zum Jahresende 2017 eine Gesamtverschuldung von 197,85 Mio. €, diese wäre nach dem Vorschlag der Freien Wähler mit 196,55 Mio. € sogar leicht unterschritten.
Antrag 2 – Bildung einer FAG-Ausgleichsrückstellung
Die Freien Wähler beantragen, die für besondere Zwecke gebildete Rücklage aus den Jahresergebnis 2015 in eine FAG-Ausgleichsrückstellung in Höhe von 8,0 Mio. € umzu- widmen und diese im Haushaltsjahr 2017 aufzulösen.
Begründung:
Das Haushaltsjahr 2015 hat mit einem ordentlichen Ergebnis von knapp +25,0 Mio. € abgeschlossen, das waren rund 18,0 Mio. € mehr als geplant. Zu diesem Ergebnis haben u.a. die hohen Grunderwerbssteuererträge und auch die Schlüsselzuweisungen aus dem FAG beigetragen.
Aufgrund der Systematik des Finanzausgleichs führen ertragsstarke Jahre zwei Jahre später zu entsprechend geringeren Zahlungen aus dem Finanzausgleich. Für diese absehbaren Ereignisse in der Zukunft können nach der GemO Rückstellungen gebildet werden, um die Schwankungen auf der Ertragsseite auszugleichen.
Gegenüber dem Jahr 2015 fallen die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2017 um rund 7,4 Mio. € geringer aus, gegenüber dem Jahr 2016 sogar um 11,02 Mio. €.
Antrag 3 – Kürzung Personaletat
Die Freien Wähler beantragen beim Haushaltsansatz der Personalkosten in Höhe von 94.227.100 € eine pauschale Kürzung von 2.000.000 €.
Begründung:
Durch Fluktuation, Verjüngung beim Stellenwechsel und verzögerte Besetzungsverfahren entstehen viele Vakanzen über das Haushaltsjahr. Dies führt nach Aussagen der Verwaltung dazu, dass in der Regel 1,5 bis 2% des veranschlagten Personaletats nicht bewirtschaftet werden.
Diese Mittel können zur Finanzierung befristeter Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt werden. Es bedarf deshalb keiner weiteren Anmeldung von pauschalen Beträgen für die Finanzierung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen (Vorlage 80/2016, Ziffer 8.3 (3) und (6)).
(Alternative zu Antrag 1:
Die Freien Wähler beantragen eine globale Minderaufwendung beim Personal- und Sachaufwand von 1% zu veranschlagen.)
Antrag 4 – Kürzung Investitionsansatz Bodelschwinghschule
Die Freien Wähler beantragen den Investitionsansatz für die Bodelschwinghschule im Jahr 2017 um 1,85 Mio. € zu kürzen und nur eine Planungsrate von 150 T € stehen zu lassen.
Begründung:
Nach Aussage der Verwaltung sind in den letzten Jahren regelmäßig Finanzmittel in die Unterhaltung der Bodelschwinghschule geflossen. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vom Mai 2016 wurden Defizite im Bereich des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Hygiene aufgeführt.
Zusätzlich sollte auch der Raumbedarf überprüft werden. Deshalb wurde dort empfohlen die konkreten Sanierungserfordernisse sowie die möglichen Handlungsoptionen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen. Hierzu soll eine Planungsrate eingestellt werden.
Antrag 5 – Kürzung Investitionsansatz für Flüchtlingsunterbringung
Die Freien Wähler beantragen den pauschalen Haushaltsansatz für den Kauf von Grundstücken und die Herstellung von Flüchtlingsunterkünften in Höhe von 20,0 Mio. € auf 12,0 Mio. € zu reduzieren.
Begründung:
Die Verwaltung informiert auf Seite 53 des Vorberichts, dass im Haushalt 2017 und im Finanzplanungszeitraum bis 2020 pauschale Ansätze für den möglichen Erwerb von Gebäuden und Grundstücken zur Unterbringung von Asylbewerbern eingestellt sind, ohne dass konkrete Objekte zum Kauf anstehen. Inwiefern die veranschlagten Mittel benötigt werden und ausreichen, könnte aus heutiger Sicht nicht beantwortet werden. Die Finanzierung der Gemeinschaftsunterkünfte soll grundsätzlich über Darlehen erfolgen.
Nachdem im Jahr 2015 für die Herstellung von Flüchtlingsunterkünften 13,16 Mio. € ausgegeben wurden, halten wir einen pauschalen Ansatz von 12,00 Mio. € im Haushaltsplan 2017 als Handlungsspielraum für ausreichend, zumal zusätzlich auch noch Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in folgender Höhe eingestellt sind:
2018 10,00 Mio. € 2019 5,00 Mio. € 2020 5,00 Mio. €
Antrag 6 – Schulentwicklung Evaluation
Wir beantragen einen Bericht über die Evaluation bei der Schulentwicklung im KSA.
Die Fortführung der Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage der Mikrolösung ist für uns Freie Wähler eines der zentralen Themen in der Kreispolitik. Die fortgeschriebenen Schülerzahlen liegen sogar etwas über dem Landesdurchschnitt, was bedeutet, dass alle 3 Standorte im Landkreis weiterhin benötigt werden.
Wir erwarten eine Evaluation der Maßnahmen nach deren Abschluss und beantragen einen Bericht im KSA.
Antrag 7 – Neubau der Albert-Schäffle-Schule
Wir beantragen die Prüfung einer späteren Mitbenutzung der neuen Räumlichkeiten in der Albert-Schäffle-Schule durch die benachbarte Fritz-Ruoff-Schule.
Den Neubau der Albert-Schäffle-Schule in Nürtingen unterstützen wir ausdrücklich.
Im Rahmen des Verfahrens „Planen und Bauen“ schlagen wir vor, auch eine eventuelle Mitbenutzung des Schulgebäudes durch die benachbarte Fritz-Ruoff-Schule in späteren Zeiten durch einen veränderten Raumbedarf zu berücksichtigen.
Antrag 8 – Ganztagesbetreuung am Rohräckerschulzentrum
Wir beantragen einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen durch die deutlich geringeren Anmeldezahlen bei der Ganztagesbetreuung am Rohräckerschulzentrum.
Etwas erstaunt sind wir über die konkreten Meldungen zur erweiterten Ganztages-betreuung am Rohräckerschulzentrum. Gegenüber der Prognose im Juni, die ja Grundlage für den Beschluss zur Einführung war, hat sich nun die Zahl der Anmeldungen fast halbiert. Wir fragen hier, welche Kosteneinsparung mit diesem Rückgang verbunden ist.
Hier die Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden im Wortlaut:
Letztes Jahr um diese Zeit haben Sie, Herr Landrat Eininger, einen „politischen“ Haushaltsplanentwurf in den Kreistag eingebracht. Hintergrund war, dass zu diesem Zeitpunkt die Zusage von Ministerpräsident Kretschmann, dass die Flüchtlingskosten vom Land übernommen werden, noch nicht konkret umgesetzt war.
Eingebracht haben Sie den Haushalt mit 35,6 Hebesatzpunkten. Nach einer intensiven Debatte hier im Kreistag haben Sie den Entwurf faktisch zurückgezogen, die Flüchtlingskosten bzw. die Risiken neutralisiert, und dann einen Kreisumlagehebesatz von 32,5 %-Punkten vorgeschlagen.
Im letzten Finanzzwischenbericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss für das Jahr 2016 zeichnet sich nun trotz der Neutralisierung aller Finanzrisiken ein Überschuss von über 5 Millionen Euro im Ertragshaushalt ab. Im Jahr davor gab es sogar einen Überschuss von 25 Millionen Euro. Was will ich damit sagen?
Wir leben in einer schwierigen Zeit – wobei schwierig immer relativ zu sehen ist. Auf der einen Seite haben wir Wohlstand, in einem Maße wie es ihn noch nie gab, auf der anderen Seite haben wir einen Sozialetat von 230 Millionen Euro. Dazu kommt, dass die Kommunen, die ja letztlich dafür bezahlen müssen, selber ein Problem haben, ihre Aufgaben in vollem Umfang umzusetzen. Durch immer mehr Leistungsgesetze, deren Finanzierung aber nicht mit beschlossen wird, verschärft die Politik ständig das Anspruchsdenken vieler Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsansprüche werden per Gesetz festgelegt und Gerichte fällen dann Urteile, die bei den Kommunen zu Schadensersatzleistungen führen – erst jüngst geschehen beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Innerhalb der Finanzbeziehungen zeigt eine Ebene auf die andere, d.h. immer der andere soll sparen, aber letztlich bleibt festzuhalten, dass mit dem vorhandenen Geld die vorhandenen Leistungen eben nicht zu bedienen sind.
Deswegen geht jedes Jahr das Hauen und Stechen um das Geld in die nächste Runde, weil jede Ebene darum fürchtet, finanziell unter die Räder zu kommen. Nehmen Sie doch einfach die Finanzbeziehungen der Länder untereinander und den kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg. Einerseits ist der Länderfinanzausgleich nun in einem Kompromiss neu vereinbart worden. Dies sieht eigentlich eine Entlastung der Geberländer also auch Baden-Württemberg vor.
Wenn man nun der Landesregierung zuhört, wird einem vorgerechnet, dass dies eigentlich eine Verschlechterung für das Land bedeutet. Wenn dies tatsächlich stimmt, frage ich mich, warum das Land Baden-Württemberg dann dieser Neu-Regelung zugestimmt hat.
Beim kommunalen Finanzausgleich war es in den vergangenen Jahrzehnten immer so, dass nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums im Wege von Verhandlungen ein neuer Kompromiss gefunden worden ist.
In diesem Jahr scheint dies anders zu sein.
Im Jahr 2011 wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass von den gesamten Geldern, die den Kommunen zustehen, sich das Land Baden-Württemberg von vorneherein mit 315 Millionen Euro bedient. Dies ist der sogenannte Vorwegabzug.Weiter war vereinbart, dass nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums – also Ende 2016 dieser Betrag abgeschmolzen werden soll. Nun haben wir das Jahr 2016 und jetzt ist etwas passiert, das es, glaube ich, auch noch nie in der Geschichte gab. Dass neue Regierungen Koalitionsvereinbarungen machen ist nun keine Besonderheit. Dass es aber umfangreiche Nebenabreden gibt, das ist schon außergewöhnlich.
Außergewöhnlich vor allem dann, wenn in den Nebenabreden vereinbart wird, dass im kommunalen Finanzausgleich nicht 315 Millionen als Vorwegabzug den Gemeinden weggenommen wird – dass es auch keine Abschmelzung dieses Betrages gibt – sondern vielmehr, dass der Vorwegabzug um weitere 300 Millionen erhöht wer-den soll.
Da dies in Nebenabreden bereits vereinbart ist, stelle ich schon die Frage, wie denn auf dieser Basis Verhandlungen geführt werden sollen. Das Land begründet dies immer mit einem strukturellen Defizit im Landeshaushalt. Wenn man allerdings dem Rechnungshof Glauben schenkt, gibt es dieses strukturelle Defizit nicht.
Das Land hat im Jahr 2015 nach einer Pressemitteilung des Rechnungshofes einen kassenmäßigen Überschuss von 1,6 Milliarden Euro erzielt. Davon wurde 1 Milliarde ins Jahr 2016 übertragen – was mit den restlichen 600 Millionen ist, bleibt offen.
Im Jahr 2014 war der Überschuss 2,2 Milliarden Euro und im Jahr 2013 1,6 Milliarden Euro (Quelle: Landtagsdrucksache 16/103). Auch für das Jahr 2016 wird ein Überschuss erwartet. Wo ist also das strukturelle Defizit?
Auch da finden Sie einiges im Koalitionsvertrag und in den Nebenabreden. Nehmen Sie nämlich alle die Wünsche, die dort formuliert sind, zusammen, dann kommen Sie auf den Betrag, den das Land jetzt von den Kommunen zusätzlich wegnehmen möchte.
Das ist also kein strukturelles Defizit des Landes, sondern vielmehr die Finanzierung der politischen Wünsche der Grün-Schwarzen-Landesregierung – und das voll zu Lasten der Kommunen. Jetzt wird Herr Landrat Eininger gleich sagen, dass dies den Landkreis ebenfalls trifft. Das stimmt, und insoweit zahlen das die Kommunen sogar doppelt.
Einerseits nimmt uns das Land im Wege des Vorwegabzugs Geld direkt weg und andererseits zahlen wir durch den Vorwegabzug eine höhere Kreisumlage. Das führt letztlich dazu, dass sehr viele Kommunen ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen können.
Vor diesem Hintergrund war es für uns Freien Wähler alles andere als einfach, in unserer Klausurtagung über den Haushalt 2017 einen Weg zu finden, der einerseits dem Landkreis die nötigen Spielräume verschafft und andererseits die Kommunen nicht überlastet. Einen „Königsweg“ gibt es hier natürlich nicht, aber wir haben versucht einen Kompromiss zu finden.
Wenn ich also jetzt wieder zurückspringe zu den Finanzen des Landkreises können wir festhalten, dass im Jahr 2015 trotz Einhaltung der Finanzierungsleitlinien ein Überschuss von 25 Millionen Euro erzielt worden ist, weil dies ein außerordentlich gutes Jahr war.
Wir wussten aber damals schon, dass es 2 Jahre später durch die FAG-Systematik dann finanziell schwieriger für den Landkreis wird. Bei den Kommunen wird dabei üblicherweise eine Rückstellung im guten Jahr für das dann folgende schlechte Jahr im übernächsten Jahr gebildet. Genau das schlagen wir hier auch vor.
Wir beantragen, die für besondere Zwecke gebildete Rücklage aus dem Jahresergebnis 2015 in eine FAG-Ausgleichsrückstellung in Höhe von 8 Millionen Euro umzuwidmen und diese im Haushaltsjahr 2017 aufzulösen. Eine ausführlichere Begründung liegt dem Antrag bei.
Ein weiteres Problem sehen wir bei der Entwicklung der Personalstellen. Die Verwaltung beantragt eine Stellenmehrung von 58,9 Stellen. Ein Teil hiervon ist für die Flüchtlingsarbeit notwendig, aber ein großer Teil ist für die Kernverwaltung. In unserer Haushaltsklausur, in der Herr Landrat Eininger und Frau Dezernentin Dostal freundlicherweise zeitweise teilgenommen haben, haben wir diesen Punkt auch thematisiert.
Sie haben auch eindringlich darum gebeten, keine direkte Stellenkürzungen vorzunehmen, sondern wenn eine Kürzung beantragt wird, dass diese in Geld vorgenommen wird. Diesem Ansinnen kommen wir gerne nach, da wir selbst sehen, dass die Verwaltung ihre Flexibilität bei der Besetzung von Stellen behalten muss. Dass der Haushaltsansatz richtig berechnet ist, daran haben wir keinerlei Zweifel. Allerdings zeigt die Praxis auch, dass durch Fluktuation, Verjüngung beim Stellenwechsel und verzögerten Besetzungsverfahren, der errechnete Personalansatz oftmals nicht erreicht wird. Deshalb beantragen wir eine pauschale Kürzung des Personaletats in Höhe von 2 Millionen Euro. Uns ist dabei allerdings klar, dass, wenn dieser Personalansatz nicht ausreichend ist, wir uns dann über eine überplanmäßige Ausgabe unterhalten müssen. Vor dieser Finanzthematik, die uns verständlicherweise sehr umfänglich beschäftigt hat, dürfen aber die anderen wichtigen Themen des Landkreises nicht verschwinden.
Aus diesem Grunde möchte ich schon noch einige Schwerpunkte ansprechen:
Kreisschulen
Der Löwenanteil von Investitionen bis 2020 geht in den kommenden Jahren in unsere Schulen. Wenn wir die Investitionssummen für Gebäudeunterhaltung, Sanierungen und erforderliche Neubauten zusammenzählen, sind dies rund 100 Millionen Euro.
Dies halten wir ebenfalls für notwendig und befürworten dies auch.
Die Fortführung der Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage der Mikrolösung ist für uns Freie Wähler eines der zentralen Themen in der Kreispolitik. Die fortgeschriebenen Schülerzahlen liegen sogar etwas über dem Landesdurch-schnitt, was bedeutet, dass alle 3 Standorte im Landkreis weiterhin benötigt werden. Wir erwarten eine Evaluation der Maßnahmen nach deren Abschluss und beantragen einen Bericht im KSA.
Den Neubau der Albert-Schäffle-Schule in Nürtingen unterstützen wir ausdrücklich. Im Rahmen des Verfahrens „Planen und Bauen“ schlagen wir vor, auch eine eventuelle Mitbenutzung des Schulgebäudes durch die benachbarte Fritz-Ruoff-Schule in späteren Zeiten durch einen veränderten Raumbedarf zu berücksichtigen. Und es ist wichtig, dass wir diesen Neubau nun zügig angehen und umsetzen.
Bei der Sporthalle in Esslingen-Zell hat die Verwaltung ursprünglich vorgeschlagen, in eine Generalsanierung einzutreten. Auf unseren Antrag im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Lebenszykluskosten von Sanierung und Neubau gegenüberzustellen hat sich nun ge-zeigt, dass der Neubau die wirtschaftlichere Vari-ante ist. Auch hier unterstützen wir den Neubau dieser Sporthalle ausdrücklich.
Etwas erstaunt sind wir über die konkreten Anmeldungen zur erweiterten Ganztagesbetreuung am Rohräckerschulzentrum. Gegenüber der Prognose im Juni, die ja Grundlage für den Beschluss zur Einführung war, hat sich nun die Zahl der Anmeldungen fast halbiert. Wir fragen hier, welche Kosteneinsparung mit diesem Rückgang verbunden ist.
Die Erweiterung und Generalsanierung des Sonderschulzentrums Rohräckerschule in Esslingen haben sich nun auf 54,6 Millionen Euro Gesamtkosten verteuert. Auch hier stehen wir ausdrücklich zu dieser Maßnahme, stellen aber die Frage, ob unser Kooperationspartner sich an den Mehrkosten auch beteiligt. Bei der Bodelschwinghschule in Nürtingen sind wir mit der jetzt angedachten Vorgehensweise nicht ganz einverstanden. Es ist sicherlich unumstritten, dass die Ertüchtigung der Schule aufgrund der Anforderungen im Brandschutz kommen muss.
Allerdings halten wir den Planungsansatz derzeit für zu hoch, da bisher noch keinerlei Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen. Wir beantragen daher, dass die Finanzierung für die Ertüchtigung der Bodelschwinghschule zunächst nur mit einer Planungsrate in Höhe von 150.000 Euro im Haushalt 2017 veranschlagt wird. Mit diesem Mittelansatz kann eine Machbarkeitsstudie finanziert werden, die insbesondere auch die Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit beinhaltet. Nach Vorlage der Machbarkeitsstudie kann dann im KSA bzw. ATU über das weitere Vorgehen beraten werden.
Soziales
Die ständig steigenden Kosten im Sozialbereich machen uns, genauso wie der Verwaltung, große Sorgen. Der Anstieg ist weitestgehend durch gesetzliche Vorgaben, aber auch durch einen immer höher werdenden Hilfebedarf in fast allen Altersgruppen und Lebenslagen ausgelöst.
Da in diesem Bereich der Gesetzgeber die Regeln macht, sind wir dem fast schon hilflos aus-geliefert.
Dabei darf aber nicht der Blick für wichtige soziale Bereiche im Landkreis Esslingen verschleiert werden. Deshalb stehen wir ausdrücklich zu den Themenfeldern, die vom Landkreis unterstützt werden und in diesem Haushalt auch enthalten sind.
Wichtig sind uns dabei auch die offene Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit, die vor allem auch im Zusammenhang mit der erhöhten Zuwanderung zu sehen ist.
Der Kreisjugendring war ja in schwierigen Gewässern unterwegs. Nachdem der Landkreis und zahlreiche Kommunen in bedeutendem Umfang finanziell geholfen haben, ist es nun an der Zeit, den neu aufgestellten KJR stabil ins Laufen zu bringen.
Wir Freien Wähler haben diesen Prozess aktiv begleitet und unterstützt, aber ich möchte mich auch bei all denen bedanken, die zu dieser Rettungsaktion im positiven Sinne beigetragen haben.
Jetzt müssen allerdings die neu geschaffenen Strukturen greifen und Geschäftsführung,
KJR-Vorstand und Verwaltungsrat ihrer Verantwortung gerecht werden, um den KJR künftig in ruhigem Fahrwasser zu halten.
Bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir die hohe Qualität der Arbeit in den kommunalen Jugendhäusern und den Einrichtungen der freien Träger sichern.
Wir stehen hier eindeutig zum Esslinger-Modell, wobei wir uns schon vorstellen könnten, die Öffnung in bestimmten und beschränkten Fällen für andere Träger zu ermöglichen.
Kliniken
Bei den Kreiskliniken zeigen die Umstrukturierungsmaßnahmen nun eindeutig Wirkung. Hatten wir noch vor einiger Zeit erhebliche Defizite auszugleichen sind wir jetzt bei einem EBITDA von 5 % angekommen, was einer Eigenwirtschaftlichkeit der Kliniken entspricht.
Natürlich trägt auch die Schuldübernahme des Landkreises von fast 50 Millionen Euro maßgeblich dazu bei. Allerdings sind jetzt die Kliniken in der Lage, ihre Investitionen selbst zu er-wirtschaften.
Da steht mit dem Krankenhaus in Ruit ja ein erheblicher Batzen bevor. Zurücklehnen können wir uns in diesem Bereich natürlich nicht, aber die derzeitige Situation bringt uns zumindest mal zum tiefen Durchschnaufen. Wir werden weiterhin die Entwicklung unserer Kreiskliniken konstruktiv begleiten, um damit eine hervorragende medizinische Versorgung in unserem Kreis zu gewährleisten.
Ausschuss für Technik und Umwelt
Bei den Themen des Ausschusses für Technik und Umwelt und des Abfallwirtschaftsbetriebs sind wir in einem ruhigen Fahrwasser. Beim AWB unterstützen wir ausdrücklich die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Biomüllverwertung hin zu einer Vergärung mit Gaserzeugung. Wir sind der Meinung, dass dies ein wichtiger Beitrag zum Stoffrecycling ist.
Ebenso stehen wir zu der Mittelbereitstellung beim Festo-Knoten und stimmen dem auch zu. Neben dem zwingenden Anschluss eines bedeutenden Wirtschaftsunternehmens versprechen wir uns an einer wichtigen Schlüsselstelle unseres Straßennetzes eine merkliche Verbesserung.
Die immer stärker werdenden Kapazitätsengpässe auf unseren Straßen greifen zunehmend die Verlässlichkeit unserer Mobilität an. Ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren unserer Verkehrssysteme ist aber unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Gesellschaft.Dazu gehören neben dem motorisierten Individualverkehr, der ÖPNV und ein akzeptiertes und durchgängiges Netz von Radverbindungen.
Beim ÖPNV ist für uns Freien Wähler der zügige Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs die wichtigste Handlungsalternative, um den täglichen Staus in der Region Stuttgart etwas entgegensetzen zu können.
Die Planungsprozesse für die Teilprojekte Verlängerung der U6 vom Fasanenhof bis zum Flughafen/Messe sowie für die Verlängerung der S 2 von Bernhausen nach Neuhausen liegen im Zeitplan.
Nachdem der Bund nun das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über das Jahr 2019 hinaus verlängert hat, und die Mehrkosten bei der U6 zu einem Großteil von Bund und Land getragen werden, gehen wir davon aus, dass im Herbst der Planfeststellungsbeschluss gefasst wird und der Kreistag dann, wie vorgesehen, im ersten Halbjahr 2017 den Baubeschluss fassen kann.
Mit Spannung warten wir auch auf das Ergebnis der standardisierten Bewertung der Weiterführung der U 7 von Nellingen nach Esslingen. Verkehrlich ebenso interessant ist für uns auch eine Weiterführung der S 2 von Neuhausen ins Neckartal – der sogenannte S-Bahn-Ringschluss bzw. die neu angedachte Tangentialverbindung. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass der Landkreis gemeinsam mit den betroffenen Kommunen nun durch ein Gutachten mögliche Trassenvarianten untersuchen lässt.
Kreisumlage
Am Ende meiner Ausführungen möchte ich nun nochmal zum Thema Finanzen kommen. Wir haben nun einige kostenrelevante Einsparungsvorschläge gemacht. Nach unseren Berechnungen ergibt sich daraus ein Kreisumlegehebesatz von 32,5 %-Punkten.
Dies entspricht zwar nicht dem beantragten Hebesatz der Landkreisverwaltung, stellt aber trotzdem eine Erhöhung um 17 Millionen Euro dar.
Falls sich durch die November-Steuerschätzung oder andere Parameter die Haushaltslage im Laufe der nächsten Wochen noch verbessert, sind wir natürlich bereit, gewisse Einsparvorschläge – und dabei denke ich vor allem an die pauschale Kürzung im Personaletat – den Gegebenheiten anzupassen.
Dank
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz besonders bei der Kreisverwaltung für die akribische Ausarbeitung dieses Haushaltsplanes bedanken und hoffe auf eine konstruktive Detailberatung des Haushalts 2017.