Getrübte Freude über positiven Jahresabschluss 2017 des Landkreises – Liquidität in Gefahr

 

In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 12. Juli 2018 konnte die Verwaltung zum wiederholten Male über positive Entwicklungen bei den Kreisfinanzen berichten. Der Jahresabschluss 2017 weist ein um 17,8 Mio. Euro besseres Ergebnis aus, als im Haushaltsplan 2017 prognostiziert wurde. Ärgerlich ist, dass das Land bei der Erstattung der Kosten für Flüchtlingsunterbringung mit 41,8 Mio. € im Rückstand ist.

Der Sprecher der Fraktion, Erster Bürgermeister Rainer Lechner, führte zum Jahresabschluss und Finanzzwischenbericht folgendes aus:

Der Überschuss zwischen Aufwendungen und Erträgen betrug im letzten Jahr rund 21,1 Mio. Euro. Im Haushaltsplan 2017 wurde mit einem ordentlichen Ergebnis von knapp 3,3 Mio. Euro gerechnet. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen höhere Schlüsselzuweisungen, Grunderwerbsteuererträge, Gebühreneinnahmen und Erstattungen im sozialen Leistungsbereich. Unter dem Haushaltsansatz blieb die Kostenerstattung für die Unterbringung der Flüchtlinge. Hier fehlten im Haushaltsjahr 2017 rund 18,6 Mio. € .

Geringeren Personalaufwendungen (-4,2 Mio. €) und Kosten der Gebäudeunterhaltung (-3,4 Mio. €) sowie geringeren Aufwendungen bei der Unterbringung der Flüchtlinge (-15,5 Mio. €) und den ÖPNV-Zuschüssen (-1,4 Mio. €) stehen Mehraufwendungen im sozialen Leistungsbereich (+6,2 Mio. €) und bei den Abschreibungen (+1,9 Mio. €) gegenüber. Insgesamt reduzierte sich die Aufwandsseite um rund 21,6 Mio. €.

Da nur 4,0 Mio. € an neuen Krediten aufgenommen, aber rund 9,8 Mio. € an Tilgung geleistet wurden, reduzierte sich die Verschuldung im Kernhaushalt um 5,8 Mio. € und betrug zum Jahresende 2017 noch 81,6 Mio. €. Die Gesamtverschuldung mit den Kreiskliniken, konnte von 183,3 auf 172,7 Mio. €, somit sogar um 10,6 Mio. Euro reduziert werden. Alarmierend ist, dass die Liquidität zum Jahresende 2017 nur noch 2,1 Mio. € beträgt. Dies ist im Wesentlichen auf die Vorfinanzierung des Landkreises für die vorläufige Unterbringung der Asylbewerber zurück zu führen. Zum Jahresende 2017 haben sich die Forderungen des Landkreises aus der Spitzabrechnung der Unterbringung der Jahre 2015 -17 und der Leistungssachbearbeitung im Jahr 2015 gegenüber dem Land auf insgesamt 41,8 Mio. € aufsummiert.

„In Zeiten überbordender Steuereinnahmen beim Land ist die um zwei Jahre verzögerte Erstattungspraxis des Landes völlig inakzeptabel. Es kann doch nicht angehen, dass der Landkreis staatliche Aufgaben vorfinanziert und dann mehrere Jahre auf die Erstattung durch das Land warten muss und deswegen gezwungen ist zur Finanzierung kommunaler Aufgaben Kassenkredite aufzunehmen“, so Bürgermeister Rainer Lechner. „Diese Entwicklung trübt die Freude über den positiven Jahresabschluss 2017 und die sich auch im Finanzzwischenbericht 2018 bereits abzeichnende Verbesserung gegenüber dem Haushaltplan 2018 (+ 3,4 Mio. €).

Wir fordern das Land auf, die ausstehenden Beträge aus der Spitzabrechnung dem Landkreis Esslingen zeitnah zu erstatten.“

Bei der anschließenden Bekanntgabe einer Darlehensaufnahme ist die Verwaltung von sich aus von den Finanzierungsleitlinien – dem Grundsatz der fristenkongruenten Finanzierung der Investitionen – abgewichen. Hier wurde angemerkt, dass dafür ein Beschluss des Gremiums erforderlich gewesen wäre.

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