Kreisrat Armin Elbl: Verzögerung beim S-Bahn-Projekt Bernhausen Neuhausen ist sehr bedauerlich – aber mehr Kostensicherheit durch Bundesförderung
Das Projekt S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen auf den Fildern umfasst den Neubau einer ca. 4 km langen S-Bahn-Strecke zwischen Filderstadt und Neuhausen
auf den Fildern mit Halten in Sielmingen und Neuhausen auf den Fildern. Der Bau der Strecke erfolgt durch die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB AG). Eine entsprechende Vereinbarung für die weitere Planung und die Baudurchführung des Projekts wurde zwischen dem Verband Region Stuttgart als Aufgabenträger und der SSB AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen zwischenzeitlich unterzeichnet. Für den Betrieb der Strecke ist neben dem Neubau der Eisenbahninfrastruktur der Kauf von 3 neuen S-Bahn-Fahrzeugen der Baureihe 430 erforderlich. Die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur erfolgt mit einer Förderung entsprechend dem Bundes-GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz).
Bei einer erneuten Beratung im Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags führte Kreisrat Armin Elbl für die Freien Wähler aus:
„Wir bedauern die erneute Verzögung dieses wichtigen S-Bahn-Projektes um weitere 11 Monate, aber auch die erst kürzlich wegen der nicht ausreichenden Wirtschaftlichkeit endgültig verworfene Verlängerung dieses Stranges über Neuhausen hinaus bis ins Neckartal. Wenn es tatsächlich noch gelingt, den Planfeststellungsbeschluss bis Ende 2021 zu erhalten, könnte die Inbetriebnahme dieser S 2 – Verlängerung bis Mai 2027 erfolgen. Daher begrüßen wir alle Bemühungen der SSB AG, wie von den Herren Dr. Christiani und Kohler in der VFA-Sitzung geschildert, die auch mit der vorgezogenen Vorbereitung der Vergabeverfahren für den Gebäudeabbruch und der Baufeldfreimachung zum Ausdruck kommen. Das damit verbundene Risiko halten wir für überschaubar.
Ganz besonders erfreulich ist, dass durch den Bund nun die Reaktivierung von stillgelegten früheren Bahntrassen im Rahmen des GVFG mit 90 % gefördert werden sollen, zumal gerade diese S-Bahnverlängerung nach Neuhausen hierunter fällt. Somit besteht die Chance, die Kostensicherheit für alle Projektbeteiligten zu erhöhen und somit das weitere Kostenrisiko durch künftige Baukostensteigerungen zu senken.“
Falls Sie mehr erfahren möchten:
Aktueller Stand Zeitplan
Der Terminplan für das Projekt wurde unter Berücksichtigung der aktuellen äußeren Randbedingungen kontinuierlich fortgeschrieben und angepasst. Dabei wurde permanent geprüft, ob durch entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen Verschiebungen reduziert und damit die Auswirkungen auf das Gesamtprojekt minimiert werden konnten. Für das Genehmigungsverfahren ergeben sich allein aus der pandemiebedingten Verschiebung des Erörterungstermins Verzögerungen von ca. 12 Monaten. Hinzu kommen Verschiebungen durch die erneut erforderliche Planauslage
aufgrund der eingeschleppten Mauereidechsen (8 Monate). Die Verzögerungen im Bereich des GVFG-Antragsverfahrens belaufen sich zwischenzeitlich auf 6 Monate. Der GVFG-Förderbescheid kann frühestens nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses erlassen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Fördertatbestand „Streckenreaktivierung“ für die Fördergeber neu ist, hat dies Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit des Antragsverfahrens.
Derzeit geht die SSB AG davon aus, dass nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und des Förderbescheids frühestens im April 2022 der Baubeschluss für
das Gesamtprojekt durch die Projektpartner erfolgen kann. Als aktueller Inbetriebnahmetermin ergibt sich unter diesen Voraussetzungen im günstigsten Fall der Mai
2027 bei einem unterstellten Baubeginn im Februar 2023.