Kreisrat Bürgermeister Frank Buß: Bewältigung der Engpässe auf dem Wohnungsmarkt erfordert eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteure
Kreisrat Frank Buß zu Mietobergrenzen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII ab 1. August 2021: Unserer Fraktion ist die Feststellung wichtig, dass die Verabschiedung des „Schlüssigen Konzepts“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen nur geringe politische Gestaltungsfreiheiten gewährt, sondern in ein sehr enges rechtliches Korsett gezwängt ist.
Auszug aus der Beratungsvorlage:
Zum Jahresbeginn 2021 wurden die Arbeiten zu einer qualitativen und quantitativen Fortschreibung der Mietobergrenzen im Rahmen einer Markterhebung aufgenommen mit dem Ziel, das neue „Schlüssige Konzept“ bis im Frühsommer 2021 zu erarbeiten, sodass auf dieser Grundlage die neuen Mietobergrenzen zum 01.08.2021 festgelegt werden können. Erneut wurden 10.000 Mieterhaushalte und zahlreiche Wohnbaugesellschaften angeschrieben. Zudem gab es auch die Möglichkeit der Teilnahme in digitaler Form, für die umfangreich geworben wurde. Die Erarbeitung erfolgte unter Beteiligung der Kommunen und der Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Die Verwaltung geht davon aus, dass aufgrund der umfangreichen Markterhebung und Abstimmung mit Kommunen, den Sozialverbänden und den unterschiedlichsten Wohnungsgebern eine fundierte Grundlage für die Festsetzung der Mietobergrenzen geschaffen wurde.
Stellungnahme der Fraktion durch Kreisrat Frank Buß:
„Das Thema „Mietobergrenzen“ hat den Kreistag in den letzten wiederholt beschäftigt und zu teilweise kontroversen Diskussionen geführt. Diese Diskussionen wurden durch den massiven politischen Druck der Sozialverbände noch befeuert Deshalb ist unserer Fraktion die Feststellung wichtig, dass die Verabschiedung des „Schlüssigen Konzepts“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen nur geringe politische Gestaltungsfreiheiten gewährt, sondern in ein sehr enges rechtliches Korsett gezwängt ist. Es ist erfreulich, dass dies am Ende alle Fraktionen eingesehen haben und im Sozialausschuss ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss bei einer Enthaltung gefasst wurde. Für uns Freie Wähler steht beim „Schlüssigen Konzept“ die Rechtssicherheit an oberster Stelle.
Ich habe in der Vorberatung den Vertreter des beauftragten Instituts (Rödel & Partner) gefragt, ob er von dieser Rechtssicherheit überzeugt ist und er hat dies im Brustton der Überzeugung bejaht. Weiter habe ich nach den politischen Gestaltungsfreiheiten gefragt und der Vertreter von Rödel & Partner hat klargestellt, dass bereits in der Projektphase über Vergleichsräume, Art und Weise der Datenerhebung und das Berechnungstool zur Wertermittlung entschieden werden muss. Dies wurde mit Vertretern der Verbände und den Kommunen abgestimmt. Eine nachträgliche Änderung dieser Parameter bedeutet jedoch eine komplette Neuberechnung des „Schlüssigen Konzepts“ und würde eine termingetreue Einführung zum 1. August 2021 unmöglich machen.
Wir Freien Wähler werden der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses deshalb zustimmen.“
Die Esslinger Zeitung titelt heute „Bezahlbarer Wohnraum ist die größte Sorge“ und berichtet über eine Allensbach-Umfrage der Tageszeitungen. So sehen 66% der Bürger die Schaffung von Wohnraum als wichtigste Aufgabe der grün-schwarzen Landesregierung. Aus dem kommunalpolitischen Alltag kann ich diese Einschätzung uneingeschränkt unterstützen.
Wir brauchen mehr Wohnraum für jeden Geldbeutel!
Es ist deshalb nicht zielführend, die unterschiedlichen Gruppen der Wohnraumsuchenden gegeneinander auszuspielen. Die von der LIGA und dem Mieterbund geforderte stärkere Erhöhung der Mieten für Hilfebedürftige führt nur dazu, dass Vermieter diese Spielräume für weitere Mieterhöhungen nutzen, für die der Steuerzahler aufkommt und die zulasten der Wohnungssuchenden gehen, die keine Hilfeleistungen nach SGB II oder XII erhalten.
Hilfreich wäre, wenn die Sozialverbände sich an der Seite der Kommunalpolitik für mehr Wohnungsbau einsetzten und z.B. in umstrittenen Bebauungsplanverfahren zur Nachverdichtung in den Innenstädten die Interessen der Wohnungssuchenden vertreten.
Dabei sollten wir das Augenmerk auch auf junge Paare und Familien legen, die sich aufgrund der Engpässe auf dem Wohnungsmarkt bzw. im Vertrauen auf zwei Gehälter und niedrige Zinsen oft für sündhaft teures Geld eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben und nun in der Corona-Pandemie das Familieneinkommen durch Kurzarbeit oder Verdienstausfälle gefährdet ist.
Deshalb sind zur Bewältigung der Engpässe auf dem Wohnungsmarkt ein umfassender Lösungsansatz und eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteure erforderlich.
Dafür werden wir Freien Wähler uns im Kreistag und in den Gemeinderäten weiter einsetzen.