Fraktionsvorsitzender Bernhard Richter: Es ist die Entscheidung der Kommunen, wie sie die Aufnahme von Flüchtlingen bewältigen können!

Die Aufnahme von Flüchtlingen überfordert immer mehr Kommunen!
S. Hofschläger pixelio.de

Die „Seebrücke“ ist eine internationale zivilgesellschaftliche und dezentrale Bewegung, die sich gegen die europäische Flüchtlingspolitik insbesondere hinsichtlich der
Seenotrettung im Mittelmeer wendet. Die Seebrücke ruft Kommunen dazu auf, sich zu einem sog. „sicheren Hafen“ zu erklären. Kommunen werden auch bereits dann
als „sichere Häfen“ geführt, wenn sie nur Teilaspekte des Anforderungskatalogs erfüllen. Die Forderungen der Seebrücke, um als „sicherer Hafen“ zu gelten, sind im
Kern folgende:
a) öffentliche Solidaritätserklärung mit Menschen auf der Flucht, der Seenotrettung
und den Zielen der Seebrücke
b) öffentliche Positionierung für eine Wende in der EU-Migrationspolitik
c) Positionierung gegenüber dem Bundesland und der Bundesregierung für eine
deutliche Ausweitung der Flüchtlingsaufnahme
d) Bereitschaft, selbst Aufnahmeplätze zusätzlich zur regulären Verteilungsquote
anzubieten (Humanitäre Aufnahmeverfahren des Bundes, Programme der Bundesländer nach §23 AufenthG)
e) Eintreten für Bleibeperspektiven und Eintreten gegen Abschiebungen

Ein interfraktionelle Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke nimmt Bezug auf diese Forderungen.

In der Sitzung des Esslinger Kreistags sprach Fraktionsvorsitzender Bernhard Richter zu diesem Thema. Hier seine Ausführungen:

„Die „Seebrücke“ ruft Kommunen dazu auf, sich zu einem sogenannten „sicheren Hafen“ zu erklären.

Und da sind wir schon an dem Problem dieser Aufforderung.

Jede Kommune hat andere Voraussetzungen. Es gibt Kommunen, die tatsächlich freie Plätze bzw. die Kapazität haben, zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben, Flüchtlinge auf zu nehmen. Hier im Landkreis sind das offensichtlich zumindest die Städte Esslingen und Wendlingen, die sich schon zum „sicheren Hafen“ erklärt haben. Es gibt aber auch zahlreiche Kommunen im Verdichtungsraum, wo schon die gesetzliche Vorgabe ein riesiges Problem darstellt.

Deshalb muss unseres Erachtens jede Kommune für sich entscheiden –  und dann auch finanziell dafür aufkommen, ob sie in der Lage ist, sich dieser Initiative anzuschließen.

Wenn aber der Landkreis dies macht, entscheidet er auf dem Rücken der Kommunen – ohne diese überhaupt an der Entscheidung beteiligt zu haben. Nach der vorläufigen Unterbringung im Kreis landen dann auch die zusätzlich aufgenommenen Flüchtlinge per Zuweisung bei den Städten und Gemeinden. Diese müssen dann selber schauen, wie sie damit umgehen. Außerdem befinden wir uns derzeit in einer der größten Krisen der jüngsten Geschichte. Die Corona-Pandemie fordert gerade die Rathäuser mit ihren Ordnungsämtern weit über das normale Maß hinaus. Viele MitarbeiterInnen sind am Limit oder schon drüber. Und genau diesen Personenkreis wollen Sie mit Ihrem Antrag nun noch mit zusätzlichen Aufgaben belasten! Der Landkreis hat bereits jetzt die Zuweisungen auf die Kommunen deutlich hochgefahren – viele wissen nicht mehr, wie sie das alles noch bewältigen sollen.

Ist das die Politik des Mitnehmens und Gehörtwerdens oder ist das eine Politik, die von oben herab an den Betroffenen vorbei Entscheidungen trifft, deren Umsetzung dann aber andere bewältigen müssen?

Deshalb lehnen wir Freien Wähler es ab, als Landkreis Entscheidungen zu treffen, die dann die Kommunen in die Haftung nehmen. Aus diesem Grund stimmen wir diesem Antrag nicht zu.“

 

 

 

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