Antrag zum Thema Regionalisierungsmittel

Sehr geehrter Herr Landrat Eininger,

Die Fraktion Freie Wähler im Landkreis Esslingen bringt in der letzten Sitzung des Kreistags am 18. April folgenden Antrag ein:

Der Landkreis Esslingen fordert die Landesregierung auf, die Region Stuttgart in angemessenem Umfang an den Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr zu beteiligen.

Gründe

Trotz intensiver Bemühungen seitens der Region Stuttgart hat sich das Land Baden-Württemberg bisher geweigert, die Region Stuttgart in angemessenem Umfang an den vom Bund für den ÖPNV zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmitteln zu beteiligen. Obwohl ein vorliegendes Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Region einen Rechtsanspruch hat, hält das Land an seiner Auffassung fest. Dadurch entstehen der Region Stuttgart und den Landkreisen in der Region sowie der Landeshauptstadt Einnahmeausfälle in einer Größenordnung von jährlich mehr als 40 rund 50 Millionen Euro. Dies verstärkt die ohnehin gegebene Ungerechtigkeit bei der Belastung der Landkreise in Baden-Württemberg durch den ÖPNV. Die Landkreise in der Region Stuttgart haben ÖPNV-Aufwendungen, die ca. um das acht- bis zehnfache höher sind als im übrigen Land.

Die Region Stuttgart prognostiziert deutlich steigende Umlagen für den ÖPNV. Allein in der Zeit von 1994 – 2002 hat sich die Verkehrsumlage verdoppelt. In den kommenden zehn Jahren wird damit gerechnet, dass die Belastung noch einmal um das Doppelte steigt. Es ist daher zu befürchten, dass die Region wichtige Projekte im S-Bahn-Bereich verschiebt oder ganz aufgibt. Möglicherweise ist auch davon die S-Bahn-Maßnahme bis Kirchheim betroffen. Angesichts der weit unterdurchschnittlichen Ausstattung des Landkreis Esslingen mit S-Bahn-Strecken ist dies nicht zu verantworten. Dies um so mehr, als sich der Landkreis und die beteiligten Kommunen bereit erklärt haben, sich finanziell in erheblichen Maße zu beteiligen.

Das S-Bahn-Projekt Kirchheim wird seit Jahren immer wieder verschoben. Der Vorlaufbetrieb kann keinen ausreichenden Ersatz darstellen. Deshalb muss sich der Landkreis mit allem Nachdruck an das Land Baden-Württemberg wenden, damit die ungerechte Behandlung bei der Verteilung der Regionalisierungsmittel beendet wird.

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