Freie Wähler begrüßen Verwaltungsreformgesetz des Landes

– damit ist Kreis- und Gemeindereform vom Tisch

Das Reformgesetz des Landes bringt nach Auffassung der Kreistagsfraktion der Freien Wähler überwiegend Vorteile.

Mit dem Ziel der Verlagerung von Zuständigkeiten von oben nach unten und der Einräumigkeit der Verwaltung mit den Sonderbehörden auf Kreisebene kann das notwendige Einsparpotential von rund 20 % in den nächsten 7 Jahren am ehesten erreicht werden und die Verwaltungsabläufe werden klarer.

Wenn jemand dieses Einsparpotential erreicht, dann viel eher die Landkreise als dies dem Land gelingen würde.

Mit der Verwaltungsreform eingehen müsse jedoch eine Aufgabenüberprüfung und Verminderung dessen, was der Staat noch leisten soll, weil er viele Dinge nicht mehr abschließend regeln und bearbeiten kann.

Die Freien Wähler verlangen, dass vom Land eine saubere Kostenerstattung für die übertragenen staatlichen Aufgaben durch die Landkreise erfolgt. Die Aufwendungen muss das Land voll und ganz tragen. Es kann und darf keine Finanzierung über die Kreisumlage erfolgen.

Die Reform bringt ein klares Bekenntnis zur Dreistufigkeit der Verwaltung
– Gemeinden
– Landkreise
– Regierungspräsidien.

Die Reform ist ein Bekenntnis zu den bestehenden Landkreisen und stärkt deren Aufgabenzuständigkeit und Kompetenz.

Damit ist die von der SPD geforderte Einführung von Regionalkreisen vom Tisch. Die Freien Wähler haben immer vor diesen Regionalkreisen gewarnt, weil sie in der Region Stuttgart mit 2,6 Mio Einwohner und 179 Städten und Gemeinden mehr als doppelt so groß wie das Saarland wäre und eine Mammutverwaltung darstellen würde, die wesentlich undurchsichtiger und teurer würde. Gleichzeitig hätten die Regionalkreise zwangsläufig eine neue Gemeindereform nach sich gezogen, welche weder die Bevölkerung will noch im Interesse der Bürgernähe liegen würde.

Die Forderungen der Freien Wähler:
– Aufgabenübertragung vom Land auf Kreise muss finanzneutral erfolgen.
– Keine Kosten über Kreisumlage.
– Bei Übertragung von Aufgaben vom Land auf Landratsämter muss im Rahmen einer
Funktionalreform weiter geprüft werden, welche Aufgaben auf die Gemeinden
(ebenfalls finanzneutral) weiter delegiert werden können.
Ansprechpartner:
Hermann Bauer
Weilheim /Teck
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e-mail: stadt@weilheim-teck.de

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