Haushaltsrede 2005

Alfred Bachofer, Fraktionsvorsitzender

Auch wenn es nahe liegt, gleich zu Beginn die größte Krise der öffentlichen Finanzen in der Nachkriegszeit zu beklagen, will ich zunächst in den Vordergrund stellen, wo der Schritt von der Erkenntnis zur Tat wenigstens in Teilen gelungen ist.

Hartz IV

Mit dem Inkrafttreten von Hartz IV zu Beginn diesen Jahres wurde ein Umbruch unserer Sozialsysteme eingeleitet, der in seiner Notwendigkeit, in Umfang und Wirkung noch nicht voll in das allgemeine Bewusstsein gedrungen ist. Ziel ist nicht der Abbau des Sozialstaats, sondern sein Erhalt. Der Grundansatz von Hartz IV ist richtig, weil er Eigenengagement fordert, die persönliche Verantwortung stärkt, vorhandenes Vermögen einsetzt und insgesamt die staatlichen Leistungen reduziert. Wir haben in wirtschaftlich besseren Zeiten ein Fürsorgeniveau aufgebaut, das vom Glauben an ständiges Wachstum und davon ausging, dass es nur eine überschaubare Zahl von Hilfsbedürftigen geben wird. Die Realität hat uns eingeholt und man muss der Bundesregierung, unabhängig davon, dass sie ein gerüttelt Maß an Verantwortung für die wirtschaftliche Stagnation trägt, Respekt dafür zollen, dass sie entgegen ihrer politischen Grundrichtung den Mut aufgebracht hat, die Hand an die nicht mehr finanzierbaren Sicherungssysteme zu legen.

Ein Versprechen im Zusammenhang mit der Hartz-Reform hat die Bundesregierung aber nicht eingelöst – die dringende notwendige Entlastung der Kommunen, die als Träger der Sozialhilfe völlig überfordert sind. Man hat im Gegenteil auf Kosten der Kommunen neue Gesetze verabschiedet, deren Finanzierung völlig in den Sternen steht.

Hartz IV hat die Gesetzgebungshürde genommen und verwaltungsmäßig scheinen die Dinge auch zum Laufen zu kommen, in der öffentlichen Meinung nimmt die Einsicht zu, dass die Reform unvermeidbar war, fraglich ist allerdings, ob auch bei den Betroffenen Akzeptanz vorhanden ist. Voraussetzung dafür wäre, dass die Politik die Notwendigkeit vermitteln kann und ihre Vorbildfunktion wahrnimmt. Dazu passen allerdings nicht Dinge wie gravierende Verstöße gegen die Regeln der Parteienfinanzierung und Zusatzeinkommen der Parlamentarier ohne Gegenleistung. Wie mag sich angesichts dieser Enthüllungen ein Bezieher von Arbeitslosengeld II vorkommen, der bescheidenes Vermögen einsetzen oder gar die Wohnung wechseln muss?

Verwaltungsreform

Die zum 1.1.2005 erfolgte Eingliederung staatlicher Sonderbehörden in die Landkreisverwaltung (und die Regierungspräsidien) müsste richtigerweise „Behördenreform“ heißen. Man ist leider auf halbem Wege stehen geblieben bzw. überlässt es mit Hilfe der sog. „Effizienzrendite“ den Landkreisen, an die Aufgabenstruktur heranzugehen. Man hat nicht die Frage gestellt, welche Aufgaben und Leistungen zwingend bei der öffentlichen Hand bleiben müssen, sondern sich aus finanzieller Not auf eine Umorganisation beschränkt.

Eine heikle Aufgabe für die Landkreise, weil in 7 Jahren eine 20-%-ige Effizienzrendite zu erreichen, spürbaren Personalabbau und Leistungsreduzierungen voraussetzt. Das Wort „Stellenabbau“ in Wirtschaft und Verwaltung geht rasch von den Lippen. Damit verbunden sind aber angesichts fehlender Arbeitsplätze zahllose Familienschicksale und letztlich eine Kostenverlagerung in die Sozialsysteme bei gleichzeitigem Verzicht auf Wertschöpfung.

Trotzdem ist diese Behördenneustrukturierung ein richtiger Schritt zur Verschlankung der staatlichen Verwaltung, Straffung unseres dreigliedrigen Verwaltungsaufbaus und zur Gewinnung von Synergieeffekten. Chancen bedingen auch Risiken. Ein Zuwachs von 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedeutet bei unserem Landkreis den Schritt zur Großverwaltung und solche genießen nicht gerade den Ruf von Effizienz und Bürgernähe. Wir wünschen uns, dass die neue Verwaltung dem heutigen Verständnis von einem Dienstleistungsunternehmen gerecht wird. Wenn überhaupt, dann gelingt dies in einem kommunalen Kraftfeld wie dem Landkreis.

Die Zunahme an Einflussmöglichkeiten muss konstruktiv genutzt werden – zum Abbau von Doppelzuständigkeiten, Vermeidung von Reibungsverlusten und Reduzierung bürokratischen Aufwands. Nur so können Verfahren erleichtert und beschleunigt werden.

Eingliederungshilfe für Behinderte

Mit der Behördenreform werden die Landeswohlfahrtsverbände aufgelöst und die Leistungen für die Eingliederung behinderter Menschen wieder auf die Landkreise übertragen – und dort gehören sie auch hin. Obwohl es für uns Kreisräte nahezu unmöglich geworden ist, die Zahlungsströme im Haushalt einigermaßen nachzuvollziehen, kann man gegenüber den Vorjahren eine leichte Besserstellung errechnen. Noch ist dies mehr Hoffnung als Erwartung und sie ändert nichts an der Tatsache, dass die Eingliederungshilfe als Folge ständig ausgeweiteter Leistungsgesetzes seit Jahren enorme Steigerungsraten aufweist und eine wesentliche Ursache für die überhöhte Kreisumlage ist. Auch wenn wir vor Ort besser steuern und verstärkt ambulante Hilfen statt Heimbetreuung einsetzen können, müssen Bund und Land daran gehen, diese Hilfen zielgenauer, d.h. auch sozial gerechter, auszurichten. Dazu gehört die Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Föderalismusreform zunächst gescheitert

Unser föderaler Staatsaufbau läuft Gefahr, seine unbestreitbaren Vorzüge in das Gegenteil zu verkehren. Nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat läuft die Gesetzesmaschinerie immer schwerfälliger. Die Zahl zustimmungspflichtiger Gesetze ist einfach zu hoch, Parteiendenken und auch Eigeninteressen der Länder verhindern manche überfällige Reform. Um nicht missverstanden zu werden – ich stelle nicht das föderale System in Frage, sondern sehe die Notwendigkeit einer Neuordnung im Hinblick auf die europäische Integration.

Wesentlicher Kernpunkt einer Föderalismusreform muss eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sein. Dazu gehören:
• Die Möglichkeit des Bundes, die Kommunen zu Aufgabenträgern zu bestimmen, ist verfassungsrechtlich auf die Fälle zu reduzieren, die zur Durchführung von Bundesgesetzen unabweisbar notwendig sind
• Wenn der Bund Kommunen unmittelbar zu Aufgabenträgern bestimmen darf, muss sich dies in einem nachvollziehbaren Finanzierungsausgleich niederschlagen.
• Die Anhörungsrechte der Kommunen in Gesetzgebungsverfahren des Bundes müssen in der Verfassung festgeschrieben werden.

Ich nenne diese Punkte im Zusammenhang mit der Etatdebatte, weil sie hauptursächlich für die kommunale Finanzmisere sind. Die Städte und Gemeinden kennen durchaus ihre Verpflichtung, umfassende Betreuungsangebote anzubieten, damit Frauen Beruf und Familie besser verbinden können. Solche Angebote sind ein sozialer und ökonomischer Standortfaktor, bei entsprechender Finanzausstattung würde auch ohne Berliner Gesetzesungetüme wie z.B. das „Tagesbetreuungsausbaugesetz“ keine Kommune zurückstehen.

Gesetzesflut und Bürokratie ohne Ende

Wie weit in der Politik Worte und Taten auseinander driften sieht man beim immer wieder vollmundig angekündigten Bürokratieabbau. Tatsächlich wurden durch die Berliner Koalition in den vergangenen 2 Jahren 280 Gesetze und 903 Verordnungen erlassen, während nur 55 Gesetze und 233 Verordnungen außer Kraft gesetzt wurden. Mehr Staat statt weniger, das ist zusätzlicher Sand im Getriebe des dringend benötigten Wirtschaftsaufschwungs.

Krise der öffentlichen Haushalte

Ich muss in diesem Gremium nicht betonen, dass wir keine Krise der Kreis- und Gemeindefinanzen im Landkreis Esslingen, sondern eine Schieflage aller öffentlichen Haushalte haben. Ich will nur ein Zahlenbeispiel bringen, das die Dimension der öffentlichen Schuldenberge aufzeigt.

Die Neuverschuldung 2004 des Bundes und des Landes betrug in Baden-Württemberg zusammengerechnet 700 € je Einwohner. Würde unser Landkreis pro Kopf genau so viel neue Schulden machen, wären dies in 2005 sage und schreibe 350 Mio €. Unsere derzeitige Gesamtverschuldung – und dies ist schon viel zu viel – liegt bei 148 Mio €. Und dann reden unsere Bundes- und Landespolitiker davon, dass wir nicht auf Kosten kommender Generationen leben dürfen. Wie soll ohne radikale Einschnitte das Ziel des Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung erreicht werden?

Weil man stattdessen nach dem bewährten System verfährt, dass der jeweils darunter liegenden Ebene in die Tasche gegriffen wird, ist die Handlungsfähigkeit der Landkreise und Gemeinden mittlerweile so eingeschränkt, dass von einer funktionierenden Selbstverwaltung kaum noch gesprochen werden kann. Der Abstand zwischen Verfassungsanspruch und
-wirklichkeit ist fast unüberbrückbar geworden. Fakt ist aber auch: Ohne leistungsfähige Kommunen als Basis unseres Gemeinwesens schaffen wir die Wende nicht. Der sich dort vollziehende Umbruch ist ohnehin eine Herkulesaufgabe – der demographische Wandel, die Folgen der Globalisierung für den Arbeitsmarkt durch Verlust an industriellen Arbeitsplätzen, die Herausforderungen im Bildungswesen und die Notwendigkeit einer intensiveren Familienförderung. Das Wort „Ohne Gemeinden ist kein Staat zu machen“ trifft den Kern.


Zu den Fachausschüssen

Ausschuss für Technik und Umwelt

Niemand sehnt sich nach den Zeiten kontroverser Mülldebatten zurück und wir können nach der Verabschiedung des Wirtschaftsplans unseres Abfallbetriebs von Entsorgungssicherheit bei erfreulich gesunkenen Kosten reden. Allerdings dürfen wir auch nicht verschweigen, dass wir, was die Gebühren anbelangt, von einem sehr hohen Niveau kommen. Trotzdem ist für unsere Familien und die Wirtschaft eine Entlastung eingetreten, die die in vielen Gemeinden unvermeidbaren Realsteuererhöhungen mehr als kompensiert. Man kann unsere Abfallwirtschaft auf den einfachen Nenner bringen: Qualität, Umweltrelevanz und Preis stimmen!

Wie schön wäre es, wenn uns die Eingliederung der Straßenbauverwaltung nun die Möglichkeit eröffnen würde, das Kreisstraßennetz optimal zu unterhalten und auszubauen. Tatsächlich reicht das, was wir für unsere Straßen abzweigen können, bei weitem nicht aus. Der Substanzverzehr ist um ein Vielfaches höher und die für die Standortgunst und Wohnqualität notwendigen Entlastungsstraßen bzw. Radwege müssen weitgehend in die Warteschlange.

Erfreulich ist, dass mit der Entscheidung der Stadt Esslingen für die neue Feuerwache auch die Weichen für eine optimale integrierte Leitstelle gestellt sind. Man muss nicht die tragischen Geschehnisse der letzten Wochen bemühen um deutlich zu machen, dass auch wir in einem Gefahrenpotential leben, das leistungsfähige Feuerwehren und Rettungsdienste
ebenso erfordert wie ein funktionsfähiges Alarmierungs- und Koordinierungssystem. Respekt und Dank an die Männer und Frauen, die sich auf diesem Feld beruflich und ehrenamtlich engagieren.

Bau- und Gebäudemanagement

Öffentliche Mittel sind nicht nur in Zeiten knappen Geldes effizient und wirtschaftlich einzusetzen. Angesichts unseres riesigen Bestands an Hoch- und Tiefbauanlagen und großer Investitionen brauchen wir ein optimal organisiertes Bau- und Gebäudemanagement. Es wäre zu kurz gesprungen, wenn wir den Focus nur auf die Krankenhausinvestitionen richten würden. Gerade das dort im nächsten Jahrzehnt abzuarbeitende Investitionsvolumen eröffnet uns die Möglichkeit, die Anlagenverwaltung und die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zentral mit qualifiziertem Personal zu bewältigen. Auch aus den eingegliederten Sonderbehörden lassen sich mit Sicherheit, auch mit Blick auf die Effizienzrendite, entsprechende Fachkräfte gewinnen. Fraglos müssen wir aber auch entsprechende Kompetenz, z.B. über Zeitverträge, hereinholen. Der insgesamt entstehende Aufwand refinanziert sich mit Sicherheit über niedrigere Baukosten und Ersparnisse im Betrieb.
Das Verhältnis Verwaltung zu Eigenbetrieben kann über Beauftragung und Kostenersätze ausgestaltet werden.

Einem zentralen Baumanagement sollte eine entsprechende Ausschusszuständigkeit gegenüber stehen. Um dies von vornherein klarzustellen: Wir wollen keine Oberausschuss, sondern lediglich die Bündelung der Bauabwicklung in einem Gremium. Wir haben Ihnen, Herr Landrat Eininger, vor einiger Zeit eine Ausarbeitung unserer Fraktion zu diesem Thema
übergeben und möchten Sie bitten, dies nunmehr aufzugreifen und entsprechende Organisationsvorschläge, geg.falls unter Zuziehung eines externen Beraters, zu unterbreiten.

Antrag 1

Zentrales Bau- und Gebäudemanagement

1. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge zur Organisation eines zentralen Bau- und Gebäudemanagements unter Einbeziehung der Eigenbetriebe.
2. Die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse wird so überarbeitet, dass die bautechnische Abwicklung von Maßnahmen des Hoch- und Tiefbaus einschließlich des Bauunterhalts ab einer noch zu definierenden Schnittstelle in einem Gremium gebündelt wird. Für die Eigenbetriebe könnte dies unter Wahrung der Entscheidungszuständigkeit im Auftragswege erfolgen.

Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss

Angesichts der finanziellen Dimension des Sozialetats läuft man Gefahr, in erster Linie die Zahlen und erst dann die wirtschaftliche und soziale Lage derer zu sehen, die auf öffentliche Hilfe angewiesen sind. Wenn man aber erkennt, in welchem Maße dieser Landkreis seit jeher auf Prävention und Hilfe zur Selbsthilfe setzt, dann weiß man, dass die kritische Betrachtung der Haushaltszahlen und soziale Gerechtigkeit in diesem Hause kein Widerspruch sind. Im Augenblick ist wohl niemand in der Lage, die Auswirkungen der Sozialreform auf unseren Haushalt verlässlich abzuschätzen. Wenn das Gesetz seine Zielsetzung erreicht, wird die Kostentendenz nach unten gehen. Viel wichtiger ist uns aber, dass nach Bewältigung des gewaltigen bürokratischen Aufwands alle Kräfte auf Beratung, Weiterbildung und Vermittlung konzentriert werden. Lassen Sie uns an dieser Stelle unseren Respekt für die Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch in der Arbeitsgemeinschaft, bekunden, die neben der Integration der Sonderbehörden auch noch die Umstellung der Sozialhilfe zu bewältigen hatten.

Mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands fällt die Hilfe für Nichtsesshafte wieder in den Aufgabenbereich des Landkreises. Der Sozialausschuss hat einer Übergangsregelung zur Finanzierung des Fachpersonals zugestimmt. Damit steigt der Zuschuss von 400.000 € auf 454.000 €. Es muss geprüft werden, ob der Landkreis sich diese Hilfeeinrichtung unverändert leisten kann und leisten muss. Möglicherweise führt die Arbeitsfähigkeit einiger Nichtsesshafter zu einer Zuständigkeit der Arbeitsgemeinschaft nach § 44 SGB II.

Antrag 2

Nichtsesshaftenhilfe

Die Verwaltung erstattet einen Bericht über die künftige Entwicklung der Hilfe für Nichtsesshafte, um mit Blick auf das Jahr 2006 Strukturen und Konzeption zu beurteilen bzw. die Höhe der Förderung zu prüfen.

Mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands ist die Förderung der Tagesstätten für Behinderte wieder Aufgabe des Landkreises. Der Sozialausschuss hat einer Übergangsregelung zugestimmt. Damit muss die Förderung in Höhe von 246.300 € aus dem Kreisetat aufgebracht werden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist nun zu prüfen, ob der Landkreis sich diese Hilfeeinrichtung unverändert leisten kann.

Antrag 3

Tagesstätten für Behinderte

Die Verwaltung legt einen Bericht über die künftige Entwicklung der Tagesstätten vor, um mit Blick auf das Jahr 2006 Strukturen und Konzeption beurteilen bzw. die Höhe der Förderung prüfen zu können.

Der Zuschuss für die Familienbildungsstätten wurde im Jahr 2001 um rund 18.500 € auf 73.700 € erhöht. Angesichts der unvermeidbaren Kürzungen bei vielen Hilfsinstitutionen muss auch dieser Ansatz untersucht werden Die Verwaltung wird deshalb um eine Einschätzung gebeten, ob mit Blick auf das Jahr 2006 der Zuschuss wieder reduziert werden kann.

Antrag 4

Familienbildungsstätten

Die Verwaltung beurteilt die Auswirkungen einer Reduzierung der Zuschüsse an die Familienbildungsstätten auf das Niveau des Jahres 2001.

Die Grundsicherung sollte für die kommunale Seite kostenneutral sein. Tatsächlich hat der Landkreis Esslingen 2003 und 2004 erhebliche Mittel für diese Aufgabe eingesetzt. Für das Jahr 2005 soll der Zuschussbetrag 5,3 Mio. € betragen. Dies widerspricht eindeutig den Zusagen der Bundesregierung.

Antrag 5

Grundsicherung

Wie schätzt die Verwaltung mit Blick auf die Revisionsklausel die weitere Kostenentwicklung bei der Grundsicherung ein?

Betriebsausschuss Krankenhäuser

Bei der Verabschiedung der Wirtschaftspläne haben wir den hohen Stellenwert unserer Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge hervorgehoben. Der Blick in die Krankenhauslandschaft in der näheren und weiteren Umgebung macht deutlich, welche gravierenden Einschnitte durch die Gesundheitsreform und den medizinischen Fortschritt ausgelöst werden. Nur wirtschaftlich geführte Häuser mit hohem medizinischem Leistungsniveau werden dem Wettbewerb standhalten. Bei noch so lauten Rufen nach wohnortnaher Versorgung, letztlich entscheidend für den Patienten ist die Qualität von Medizin und Pflege. Dabei sind wir im Landkreis wegen der hohen Einwohnerdichte in der glücklichen Lage sechs Krankenhäuser verschiedener Träger auf engstem Raum zu haben. Nur weil die Verwaltung rechtzeitig in Plochingen, Kirchheim und Nürtingen die Initiative ergriffen hat, konnte größerer Schaden vermieden werden – ich denke, das ist heute auch denen bewusst, die sich schwer getan haben.

Wenn unsere Bürgerinnen und Bürger und die Ärzteschaft in beiden Raumschaften eine wohnortnahe Versorgung wirklich wollen, dann ist das beste Bekenntnis dazu offen gezeigtes Vertrauen und die konsequente Inanspruchnahme der klinischen Angebote.

Weil der beschriebene Prozess noch lange nicht am Ende ist, dürfen wir auf dem Erreichten nicht ausruhen. Das Gutachten über die künftige Organisationsform unserer Krankenhäuser hat die nötigen Fingerzeige geliefert. Wir Freien Wähler sprechen uns eindeutig für einen großen Eigenbetrieb als Klammer für unsere drei Krankenhäuser aus. GmbH-Lösungen sind kein Allheilmittel, splittern die Kompetenzen auf und gehen zu Lasten der Transparenz und Gesamtverantwortung des Kreistags. Entscheidend sind die Qualifikation der neu zu schaffenden Führungsebene und die Bereitschaft dieses Kreistags, die notwendigen Großinvestitionen sicherzustellen. Sollte es eines Tages zwingende Gründe für die Überführung in eine private Rechtsform geben, kann dies nahtlos erfolgen. Aktuelle Ergebnisse anderer Träger machen deutlich, dass auch private Betriebsformen nicht mit Erfolg gleichzusetzen sind.
Wir brauchen jetzt rasche und klare Entscheidungen, nicht zuletzt wegen unserer mehr als 2 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf deren Engagement wir angewiesen sind und denen die Reformdiskussionen doch erhebliche Verunsicherung gebracht haben. Deshalb wollen wir auch nicht an der Tarifbindung rütteln, die erfahrungsgemäß doch nur zu Lasten kleiner Einkommen geht.

Wichtig ist unserer Fraktion noch der erneute Hinweis, dass wir die Mitfinanzierung der großen Bauausgaben aus dem Kreishaushalt nur insoweit mittragen werden, als sie nachweisbar und langfristig die Finanzierungskraft des künftigen Eigenbetriebs übersteigt.

Antrag 6

Organisation der Krankenhäuser

1. Die Krankenhäuser des Landkreises werden zum 1.1.2006 zu einem Eigenbetrieb zusammengeführt.
2. Der Betriebsausschuss Krankenhäuser nimmt unverzüglich die Beratungen über die zentrale Leitungsebene auf.
3. Angesichts der großen Herausforderungen sind neben der Leitungsstelle auch die Stabsstellen für strategisches Controlling und für Qualitätsmanagement zu besetzen. Bezüglich des Baumanagements wird auf den Antrag Nr. 1 Bezug genommen. Dabei ist auf frei werdende Kapazitäten aus dem „Gesamtkonzern“ Landkreis zurückzugreifen.

Kultur- und Schulausschuss

Der Kultur- und Schuletat steht, trotz unvermeidbarer Sparbeschlüsse, ganz bestimmt nicht im Verdacht, ein Stiefkind unserer Fraktion oder des Kreistags zu sein. Auch ohne PISA-Studien stand und steht das Bildungswesen in der Zuständigkeit des Kreises ganz oben auf der Prioritätenliste.

In einem finanziellen Kraftakt konnten die Berufsschulneubauten in Nürtingen und die Verbundschule in Dettingen auf den Weg gebracht werden; ein Anliegen, dem wir Freie Wähler uns besonders verpflichtet fühlen. Erfreulich ist die eingetretene Kostenreduzierung, mit der wir die Zinsbelastung auffangen können.

In Anbetracht der extrem schwierigen Haushaltslage sind wir der Meinung, dass im Interesse dieser Schulneubauten erneut ein Solidarbeitrag aller Schulen zu erwägen ist.
Wir unterstützen die bereits 2003 geäußerte Auffassung der Verwaltung, das Kreismedienzentrum Esslingen nach Nürtingen zu verlegen, was mit der zunehmenden Vernetzung und Ausstattung der Schulen mit Computern und dem flächendeckenden Einsatz digitaler Medien über Datenfernleitungen möglich ist.

Antrag 7

Zusammenlegung der Kreismedienzentren in Nürtingen

Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht vor, aus dem sich die frühzeitig einzuleitenden personellen Konsequenzen ebenso ergeben, wie der aus heutiger Sicht konkrete Zeitplan. Gleichzeitig wird darum gebeten, das künftige Einsparpotential darzustellen.

Das Schullandheim Lichteneck erfreut sich mit rd. 10 000
Übernachtungen eines guten Zuspruchs, obwohl nicht wenige Schulen andere Aufenthaltmöglichkeiten bevorzugen. Der Abmangel ist auch unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Ansätze beträchtlich. Neubauten und Sanierungen werden zudem wieder in die Jahre kommen und das Defizit weiter steigen lassen.

Antrag 8

Schullandheim Lichteneck

1. Die Verwaltung prüft alle Möglichkeiten zu einer Reduzierung des Betriebsdefizits und unterbreitet entsprechende Vorschläge zum Haushalt 2006.
2. Wie bewertet die Verwaltung die Chancen einer Veräußerung des Objekts und die Auswirkungen auf die heutigen Nutzer?

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Man muss kein erneutes Klagelied über Ursachen und Wirkung der überhöhten Sozial- und ÖPNV-Umlage, kurz auch Kreisumlage genannt, anstellen, um aufzeigen zu können, dass sie weder vertretbar, geschweige denn vermittelbar ist. Neben den direkten Lasten, die den Gemeinden ohne den verfassungsmäßigen Ausgleich aufgebürdet werden, führt sie dazu, dass die weit überwiegende Zahl der Kommunen nur noch auf dem Papier einen gesetzmäßigen Haushalt erreicht. Die sog. „Ersatzeinnahmen“ und das Tafelsilber werden spätestens in diesem Jahr aufgezehrt sein. Es mag sein, dass in manchen Kommunen die Steuersätze noch Luft nach oben haben, groß ist dieser Spielraum aber nicht mehr.

Wenn man zusieht, was das Land mit seinen Eingriffen in die kommunale Finanzmasse und der Bund mit den Leistungsgesetzen auf Kosten der Städte und Kreise anrichtet, darf man schon fragen, was der Unterschied zwischen einem verfassungswidrigen Bundes- oder Landeshaushalt und einem gesetzwidrigen Gemeindehaushalt ist. Auch dem Verband Region Stuttgart sei wiederholt ins Stammbuch geschrieben, dass sein Selbstlob über die von ihm bewirkte Verbesserung des Standorts ad absurdum geführt wird, wenn die den Menschen und der Wirtschaft wirklich wichtigen Dinge wie Kinderbetreuung, gute Schulen, kulturelle Grundangebote, Sportstätten, Verkehrsinfrastruktur usw. zunehmend beeinträchtigt werden.

Es ist oft genug gesagt worden – unser Haushalt ist kein Ausdruck von Selbstverwaltung, sondern von Fremdbestimmung – und dies mehr als es unvermeidbar geboten ist. Dieses Prädikat reichen wir als Umlagefinanzierer mit unseren Haushaltsbeschlüssen nach unten weiter. Zum nüchternen Zahlenwerk kommt das Wissen, dass wir im Positiven und Negativen mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren leben müssen, Herr Landrat, Sie haben sie in Ihrer Haushaltsrede aufgelistet. Vor diesem Hintergrund und im Wissen, dass das Ehrenamt außerstande ist, Tausende von Haushaltsstellen auf mögliche Reserven abzuklopfen, wollen wir den Weg der globalen Minderausgabe gehen, um auf diese Weise den beantragten Hebesatz um einen Punkt zu drücken. Wir müssen es der Verwaltung überlassen, durch einen konsequenten Sparkurs bis ins kleinste Detail diese zugegeben pauschale und schwierige Vorgabe umzusetzen.

Die Eingliederung der unteren Sonderbehörden und der Zuwachs an 400 Planstellen eröffnet, neben der Erreichung der Effizienzrendite, vermehrt die Möglichkeit der Stellenbesetzung aus dem Hause.

Antrag 9

Hebesatz der Kreisumlage

1. Die Kreisumlage wird in Höhe von 45,2 Punkten festgesetzt. Zum Haushaltsausgleich wird eine globale Minderausgabe nach § 22 Abs. 4 GemHVO von bis zu 1 % , deren erforderliche Höhe nach Abschluss der Vorberatungen von der Verwaltung zu berechnen ist, beschlossen.

Nach dem Hebesatz
2003 36,5
2004 42,9
2005 46,2 Entwurf
2006 44,2 Prognose
wird damit der landesweit absolute Spitzensatz auf 45,2 Punkte gedrückt.
2. Der Kreistag beschließt für alle Verwaltungsbereiche einen Einstellungsstopp. Ausnahmen bedürfen im Einzelfall der Zustimmung des zuständigen Ausschusses.

Zur Erreichung des Ziels der globalen Minderausgabe geben wir folgende Hinweise:
• Erneute Kürzung der Schulbudgets als Solidarbeitrag zur Finanzierung der Schulneubauten
• Reduzierung und Zusammenfassung der Mittel für Partnerschaften zu einem Budget
• Reduzierung der Mittel für Kunstankäufe
• Reduzierung bzw. Streichung des Beitrags für die Tourismusgemeinschaft Schwäbische Alb
• Erlass einer Haushaltssperre zur Steuerung der sächlichen Ausgaben
• Überprüfung des hohen Defizits der Cafeteria (Privatisierung, höhere Entgelte?)
• Überprüfung der disponiblen Leistungen für den ÖPNV, insbesondere in Abstimmung mit den übrigen Landkreisen in der Region ein Hinwirken auf Reduzierung des Verkehrslastenausgleichs zugunsten der Stadt Stuttgart
• Evtl. stärkere Verlagerung der Fehlbetragsab-deckung nach 2006
Schlussbetrachtung
Die notwendigerweise kritischen Passsagen des Beitrags unserer Fraktion sollen nicht die Fähigkeit des Landkreises und seiner Städte und Gemeinden in Frage stellen, aus der gegenwärtigen Talsohle herauszukommen. Das Potential ist vorhanden, das haben die vergangenen Jahrzehnte bewiesen, vielleicht haben wir es nur verlernt mit Krisen umzugehen und rechtzeitig die Konsequenzen zu ziehen.

Wir Freien Wähler sehen den berühmten Silberstreif und halten es für falsch, nur in Pessimismus zu machen. Der Verwaltungsentwurf des Haushalts ist zu vorsichtig. Wir wollen mit unserem Vorschlag, mit der Kreisumlage ein gewisses Risiko einzugehen und auf 2006 zu vertrauen, auch ein Signal der Zuversicht aussenden.

Wir fordern von der Politik aber das, was sie von uns auf der kommunalen Ebene erwartet:
• Mut zur Anpassung der Ausgabenseite an das was wir ohne Schulden erwirtschaften können
• Den Bürgerinnen und Bürgern klar sagen, wo die Grenzen ihrer Ansprüche liegen
• Politik im Schulterschluss und nicht Parteiengezänk
• Zurückführung der öffentlichen Aufgaben nach der Devise „so wenig Staat wie möglich“ , Abbau bürokratischer Hemmnisse und Straffung der Verwaltungsstrukturen
• Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement

Vor allem Letzteres darf nicht ins Gegenteil drehen. Wenn unsere Streichkonzerte dazu führen, dass die Menschen in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen resignieren, weil ihnen die Basis für ihre Arbeit entzogen wird, ist der Flurschaden groß. Wir dürfen uns nicht den Widerspruch leisten, Bürgersinn als Weg zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben zu propagieren und gleichzeitig die Grundlage dafür zu entziehen.

Die Mittel und Möglichkeiten der öffentlichen Hand hängen von einer gesunden und international wettbewerbsfähigen Wirtschaft ab. Dazu können wir alle beitragen, ob mit längerer Arbeitszeit, Reduzierung der Lohnnebenkosten, Abbau von kostenträchtigen bürokratischen Barrieren und mit erträglichen Steuerlasten. Und ich wiederhole bewusst, was ich eingangs gesagt habe: Wir brauchen Vorbilder in der Politik, die Wahrheit leben. Es mag sein, dass sich die Politik an den Wunschvorstellungen der Bürger orientiert, aber es gilt auch die Umkehrung, dass sich viele Bürger an den Politikern ausrichten.

Der Beitrag dieses Kreistags zur Zukunftsgestaltung mag in Bezug auf das Ganze bescheiden sein, trotzdem oder gerade deswegen müssen wir ihn sorgfältig und zuversichtlich wahrnehmen, denn es ist etwas Wahres an der Lebensweisheit, dass es die kleinen Dinge sind, die die Welt verändern.

Ansprechpartner:
Alfred Bachofer
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Fon 07022/47 09 09
Fax 07022/24 10 69
Mail A.Bachofer@ntz.de

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