Überzogene Verkaufsflächen in Metzingen gefährden regionalen Einzelhandel

Freie Wähler reagieren mit Unverständnis auf Entscheidung des Tübinger Regierungspräsidiums

pm/fw: Die Entscheidung des Tübinger Regierungspräsidiums in Metzingen, das heute schon mehr als 20.000 m² Verkaufsflächen in sog. Fabrikverkäufen aufweist, weitere 4.000 m² zuzulassen, hat nicht nur in den angrenzenden Räumen, sondern auch bei den Freien Wählern im Landkreis Esslingen Unverständnis und Kopfschütteln ausgelöst. Der erbitterte Verdrängungswettbewerb zu Lasten benachbarter Städte und ihrer Bürgerschaft habe damit auch noch den behördlichen Segen erhalten.

Nach Auffassung der Freien Wähler tragen die Fabrikverkäufe in Metzingen nur diesen Namen, in Wirklichkeit seien es von den Herstellern betriebene Fachmärkte, die unter Umgehung einer Handelsstufe den örtlichen Fachgeschäften das Wasser abgraben würden. Die grundsätzlich richtigen Bemühungen des Verbands Region Stuttgart zur Stärkung der Innenstädte würden damit konterkariert. Immerhin sei es durch massiven Protest von vielen Seiten gelungen, weitere 6.000 m² Verkaufsflächen zumindest gegenwärtig zu verhindern.

„Immer wieder müssen wir Freien Wähler in Region und Kreis feststellen, dass im Land mit zweierlei Maß gemessen wird. Während in der Region Stuttgart sowohl in der Steuerung des Einzelhandels als auch bei der Einwohnerentwicklung harte, teilweise überzogene, Reglementierungen Platz greifen, schert man sich in Nachbarregionen wenig darum. Dies hat zur Folge, dass sowohl Kaufkraft als auch viele Familien aus unserem Raum abwandern“, verweist Regionalrat Alfred Bachofer, Fraktionsvorsitzender im Kreistag und Sprecher der Freien Wähler in regionalen Planungsausschuss, auf die Wirkungen dieser Ungleichbehandlung. Das Wirtschaftsministerium habe es versäumt, von seiner Weisungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, um auf diese Weise eine derartige Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Zumindest müsse nunmehr sichergestellt werden, dass nicht scheibchenweise weitere Verkaufsflächen hinzugefügt würden.

„Das vom Tübinger Regierungspräsidenten vorgetragene Argument einer „freiheitlichen Marktordnung“ findet im landesweit geltenden Einzelhandelserlass seine Grenzen. Der erlaubt eben gerade einen solchen Wildwuchs nicht, sondern stellt den Schutz gewachsener Strukturen und die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung in den Vordergrund“, kritisiert Alfred Bachofer die Praxis von Regierungspräsidium Tübingen und Wirtschaftsministerium in Stuttgart.

 

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Fax 07022/24 10 69
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