Antrag – Metropolegion & Regionalplan
Herrn
Landrat Heinz Eininger
Landratsamt Pulverwiesen
73726 Esslingen
25. Mai 2007
Anträge zur Behandlung im Ausschuss für Technik und Umwelt am 14. Juni 2007
Sehr geehrter Herr Landrat Eininger,
aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, die folgenden Anträge bzw. Anfragen in der Sitzung des ATU am 14. Juni 2007 auf die Tagesordnung zu setzen:
1.Besetzung des Koordinierungsausschusses der Metropolregion Stuttgart
Antrag
Der Ausschuss für Technik und Umwelt beschließt: Der Landkreis Esslingen fordert eine angemessene Beteiligung der Landkreise und des Gemeindetags (bzw. der Kreisverbände des Gemeindetags) im zu bildenden Koordinierungsausschuss der im Aufbau befindlichen Metropolregion Stuttgart.
Gründe:
Der Koordinierungsausschuss soll insgesamt 30 Mitglieder umfassen. Davon sollen auf die kommunale Seite (Landkreis, Städte und Gemeinden) 10 Sitze entfallen. Eine nicht durch die kommunalen Spitzenverbände legitimierte Gruppe von Oberbürgermeistern hat nun vorgeschlagen, dass sechs Sitze durch Oberbürgermeister, zwei Sitze durch die Stadt Stuttgart und lediglich zwei Sitze durch die Landkreise und die Kreisverbände des Gemeindetags besetzt werden sollen. Dies ist völlig unakzeptabel. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) repräsentieren
40 % der Einwohner der Region. Dementsprechend sollte auch die Besetzung des Koordinierungsausschusses erfolgen.
2.Neuer Regionalplan des Verbands Region Stuttgart Kapitel 2 Siedlung
Anfrage
In welcher Weise kann sich der Landkreis Esslingen im Interesse der Städte und Gemeinden in einem frühen Stadium in die Diskussion um das Kapitel 2 Siedlung des neuen Regionalplans einschalten?
Gründe:
Mit der Vorlage Nr. 430/2007 hat die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart in öffentlicher Sitzung des Planungsausschusses ihre Vorstellungen zur Siedlungsentwicklung in de Region bis zum Zieljahr 2020 vorgestellt. Dabei zeigt sich, dass in den Bereichen Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsbereiche und vor allem Quantitative Grundlagen zur Flächenausweisung für die Städte und Gemeinden existenzielle Fragen aufgeworfen werden. Der Entwurf ist nach Auffassung der Freien Wähler im Landkreis außerordentlich stringent und so angelegt, dass er den Gemeinden kaum einen angemessenen Gestaltungsspielraum lässt. Dies berührt auch den Landkreis in seiner Funktion als Gemeindeverband. Nachdem bisher nicht erkennbar ist, in welcher Form der Landkreis in einer frühen Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebunden wird, bitten wir um Darlegung der Möglichkeiten, die unserem Landkreis sowohl als Untere Verwaltungsbehörde wie auch als kommunale Körperschaft eröffnet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Bachhofer
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