Forderungen des Verbands Region Stuttgart auf mehr Zuständigkeiten

Kreistagsfraktion Freie Wähler steht klar zum Landkreis

In schöner Regelmäßigkeit versuchen die Parteifraktionen in der Regionalversammlung Einfluss zu nehmen auf Landespolitik mit dem Ziel, dem Verband Region Stuttgart mehr Machtfülle zu verschaffen. Begründet wird dies vordergründig mit einer besseren Aufgabenerfüllung. Die Erfahrung aber zeigt, dass in der Regel nichts dadurch besser wird, dass eine höhere Ebene die Zuständigkeit erhält. Gerade beim Öffentlichen Personennahverkehr sind die Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und der Blick für das finanziell Machbare wichtig. Für die Freien Wähler gilt auf Kreis- und Regionsebene das verfassungsmäßige Prinzip der Subsidiarität. Dazu sagte der Sprecher der Kreistagsfraktion, Bernhard Richter, in der Sitzung des Kreistags folgendes:

Auf der einen Seite können Sie der Presse entnehmen, dass es den Bürger eigentlich überhaupt nicht interessiert, wer die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV letztlich hat. Den Bürger interessiert lediglich, ob er einen leistungsfähigen und guten ÖPNV hat.

Als Schlagworte auch auf politischer Ebene hört man gerne: „ÖPNV – aus einem Guss.“

Ich möchte jetzt aber diesbezüglich schon eine politische Bewertung abgeben. Der Verband Region Stuttgart wurde vom Gesetzgeber als reiner Planungsverband installiert. Eine solche Konstruktion gibt es im restlichen Baden-Württemberg nicht. Diesen Unterschied können die Gemeinden daran ermessen, dass es im Verbandsgebiet der Region Stuttgart nicht möglich ist, einen Supermarkt für die Eigenversorgung auf der eigenen Markung dort zu planen, wo man es für sinnvoll hält. Diese Vorgaben kommen letztlich vom Regionalverband. Aber schon an der Grenze dahinter – in Reutlingen und Tübingen interessieren solche Planungsvorgaben überhaupt nicht. Das Musterbeispiel im negativen Sinne ist hier sicher die Outlet-City Metzingen. Also – wenn der Gesetzgeber schon eingreift, dann müssen einheitliche Planungsvorgaben im gesamten Land hergestellt werden.

Bei der Zuständigkeit ist vom Gesetzgeber auch klar festgelegt, dass der Verband Region Stuttgart für die regionalbedeutsame Ebene zuständig ist. Das macht natürlich auch Sinn. Das sind vor allem die S-Bahn und weitere regionalbedeutsame Verkehre. Der lokale ÖPNV ist vom Gesetzgeber auf der lokalen Ebene verankert. Und das ist auch richtig so. Denn dort ist die Sachkompetenz vorhanden, den ÖPNV am Bedarf auszurichten und deshalb macht es überhaupt keinen Sinn, quer über das Verbandsgebiet einheitliche Standards festzulegen, egal ob dort Bedarf besteht oder nicht.

Inwieweit beim Verband Region Stuttgart die lokale Sachkompetenz denn tatsächlich vorhanden ist, konnte man am 2. Oktober unter anderem in der Stuttgarter Zeitung nachlesen. Vom VRS wurde heftige Kritik am Landkreis Ludwigsburg laut über deren Verkehrspolitik. Auf Nachfrage in der Sitzung musste der Verbandsdirektor kleinlaut zugeben, dass er die Beratungsvorlage aus dem Kreistag überhaupt nicht kennt. Und dort wollen sie den gesamten ÖPNV bündeln?

Unabhängig von dieser Frage sehen wir Freie Wähler aber auch noch eine weitere Gefahr. In der Landespolitik wird gerne von der Politik auf Augenhöhe und des Mitnehmens gesprochen. Was hier stattfinden soll ist allerdings eine Verlagerung von unten nach oben.

Dass heißt, Kompetenzen werden vor Ort abgezogen und auf höhere Ebenen verschoben. Dafür soll man dann schnell noch das Gesetz entsprechend anpassen. Was mit dem ÖPNV beginnt, kann dann auf anderen Ebenen weitergeführt werden. Gleichzeitig will der Verband Region Stuttgart auch noch eigene Zuständigkeiten im Hinblick auf Zielabweichungsverfahren. Das heißt, der Verband Region Stuttgart würde auch zur Verwaltungsebene werden. Das führt nicht nur zu mehr Bürokratie, sondern ist auch inhaltlich aberwitzig. Das wäre wie wenn der Flächennutzungsplan einer Gemeinde zwar vom Landratsamt genehmigt werden muss, ein Änderungsverfahren aber von der Kommune in eigener Zuständigkeit durchgeführt werden könnte. Da sieht man, welche Bestrebungen auf dem Gebiet des VRS derzeit politisch umherschwirren.

Und hierzu haben wir Freie Wähler eine klare Haltung:

Wir wollen keine zentralstaatliche Bevormundung. Wir stehen, wie es auch in der Verfassung verankert ist, zum Subsidiaritätsprinzip. Das was die lokale Ebene entscheiden kann, dass soll sie auch entscheiden.

Wenn sich der Gesetzgeber schon mit dem Verband Region Stuttgart auseinandersetzt, muss auch die Frage des Wahlrechts angesprochen werden. Sind die Listenwahlen heute noch zeitgemäß? Somit können die Parteien bestimmen, wer letztlich im Regionalparlament sitzt. Auch die Diskussion ob der Verbandspräsident gleichzeitig der Regionaldirektor sein soll – wenn Sie das tun, dann bitteschön per Direktwahl. Das ist die Politik auf Augenhöhe und die Politik des Mitnehmens.

Deswegen unser Plädoyer – lassen wir den Verband Region Stuttgart das bleiben was er ist, ein Planungsverband für regionale Aufgaben.

Zum Schluss habe ich noch ein Zitat:

„Der VRS bekommt den S-Bahn-Betrieb nicht in den Griff, warum soll der gut funktionierende Bus-Verkehr im Landkreis durch eine Zuständigkeitsänderung auch noch Schaden nehmen?“

Diese Zitat stammt aus einer Pressemitteilung von Bündnis90/Die Grünen  aus dem Kreistag Ludwigsburg vom 30.09.2013!

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