Inklusion muss das Kindeswohl im Auge haben

Freie Wähler beantragen Konferenz der Sonder- und Förderschulen

Nicht erst seit der UN-Konvention von 2008 und der beginnenden Umsetzung in nationales Recht ist Inklusion eine umfassende gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betrifft nicht nur, aber in besonderem Maße, die schulischen Möglichkeiten behinderter Kinder. Der Landkreis Esslingen ist hier sowohl als Sozialhilfeträger wie als Verantwortlicher für seine Sonder- und Förderschulen berührt. Das Sonderschulwesen im Kreis gilt als vorbildlich. Neben der Investitionsbereitschaft des Kreistags trägt besonders das hohe Engagement der Schulgremien dazu bei. 

Das Land hat im Mai 2014 ein Eckpunktepapier zur Änderung des Schulgesetzes für die inklusiven Bildungsangebote in Baden-Württemberg vorgelegt. Es wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Nicht zuletzt gilt es zu klären, wer für die enormen personellen und sächlichen Kosten aufkommt. Die kommunalen Schulträger können dies nicht alleine leisten. 

Erste Beispiele aus der Praxis im Landkreis (u.a. Mörikeschule in Köngen) zeigen, dass die Umsetzung im Schulalltag nur mit Hilfe von Förderschullehrern gelingen kann. Es zeigt sich, dass trotz erheblicher Probleme die Wünsche der Eltern, ihre förderbedürftigen Kinder an allgemeinbildende Schulen zu schicken, zunehmen. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Förder- und Sonderschulen des Kreises sind schwierig einzuschätzen. Vor dem Hintergrund hoher Investitionen in diesem Bereich beantragen die Freien im Landkreis eine Konferenz aller Sonder- und Förderschulen mit dem Ziel, einen speziellen Entwicklungsplan als Zukunftskonzeption zu erarbeiten. Die Beteiligung des Staatl. Schulamts soll sicherstellen, dass die Sichtweise der allgemeinbildenden Schulen mit einfließt.

Hier der Wortlaut des Antrags vom 23. September:

Antrag

Entwicklung der Sonder- und Förderschulen

 Die Fraktion Freie Wähler

beantragt

eine Konferenz aller Schulträger der Sonder- und Förderschulen im Landkreis Esslingen, bei der die Perspektiven dieser Schulen analysiert und im Sinne einer regionalen Schulentwicklungsplanung eine Zukunftskonzeption entwickelt wird. Herr Landrat Eininger soll in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Nürtingen zu dieser Konferenz einladen.

Begründung: 

Die praktische Umsetzung der Inklusion an den Schulen ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Die Landesregierung hat im Mai 2014 ein Eckpunktepapier zur Änderung des Schulgesetzes für die inklusiven Bildungsangebote in Baden-Württemberg vorgelegt.

Dies kann zu erheblichen Veränderungen bei den Sonder- und Förderschulen führen. Insbesondere, weil die Landesregierung davon ausgeht, „dass nach der Verankerung der Inklusion im Schulgesetz sich mehr Eltern für die Unterrichtung ihrer Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in der allgemeinen Schule entscheiden. Inklusive Bildungsangebote werden von Beginn an in den Prozess der regionalen Schulentwicklung der allgemeinen Schulen einbezogen.“

Angesichts der erheblichen Investitionen des Landkreises Esslingen an der Rohräckerschule, aber auch an einzelnen Förderschulen im Landkreis ist eine bestmögliche Abstimmung der Schulträger aufeinander notwendig. Der Landkreis Esslingen und das Staatl. Schulamt Nürtingen können mit der Einladung zu dieser Konferenz einen wichtigen Beitrag zur weiteren Entwicklung leisten.

 

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