Haushalt 2015 des Landkreises Esslingen

Die Sicht der Kreistagsfraktion zum Haushalt 2015 – 6 Anträge

Die mit 30 Mitgliedern stärkste Fraktion im Kreistag befasst sich schon traditionell sehr intensiv mit dem vom Landrat vorgelegten Etat. In einer Klausursitzung erarbeiten die in den Fachausschüssen vertretenen Mitglieder gemeinsam mit der Gesamtfraktion die Grundlagen für die Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden, Bürgermeister Bernhard Richter.

Hier lesen Sie die am 6. November von Bernhard Richter gehaltene Haushaltsrede und im Anschluss die eingereichten Anträge:

Haushaltsrede zum Haushaltsplan 2015

Landkreis Esslingen

Kreistag am 06.11.2014

 

Herr Landrat,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr geehrte Damen und Herren,

eine der drängendsten kreispolitischen Aufgaben ist im Moment die angemessene Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Wenn wir allerdings 25 Jahre zurückblicken, hatten wir damals genau die gleiche Situation. Seinerzeit war Bürgerkrieg in Jugoslawien und es strömten die Flüchtlinge bei uns ins Land. Allerdings war die rechtliche Unterbringungssituation anders geregelt. Damals waren die Kommunen direkt verpflichtet, die Asylbewerber aufzunehmen. Diese Regelung wurde verändert und auf die Landkreise übertragen. Und hier kommen wir schon an einen markanten Systemfehler.

Der Landkreis verfügt über nahezu keine eigenen Grundstücke und kann auch kein Baurecht herstellen. Insoweit tritt der Landrat gegenüber den Kommunen immer als Bittsteller auf. Das beklagt er zu Recht. Auch wenn die Bereitschaft der Kommunen immer mehr anwächst, dem Landkreis entsprechende Grundstücke oder Immobilien zur Verfügung zu stellen, so ist das im Moment nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Diese Situation wurde von Seiten der Landesregierung aber sehr lange unterschätzt. Die Hilfeschreie der Landkreise kamen oft und auch laut, wurden von der Integrationsministerin schlicht ignoriert oder mit einem Kanzleitrost abgeschmettert. Vielmehr hat sich Ministerin Bilkay Öney lange darum gekümmert, wie für jeden einzelnen Asylbewerber die ihm zustehenden Quadratmeter Wohnfläche verdoppelt werden kann. In ihrer Rechnung kam dabei nicht vor, dass sie damit die bestehenden Unterbringungsplätze schlicht halbiert.

Neben den Problemen vor allem im Verdichtungsraum bei den Landkreisen hat das Land seine eigenen Hausaufgaben aber nicht erledigt. Unzumutbare und menschenunwürdige Bedingungen in der zentralen Aufnahmestelle prägten das Bild einer Willkommenskultur, wie wir sie eigentlich nicht haben wollen. Dazu kam noch, dass Asylbewerber ohne ärztliche Erstuntersuchung, und sogar ohne dass sie überhaupt den Asylantrag gestellt haben, bereits den Landkreisen überstellt worden sind.

Zwischenzeitlich – allerdings reichlich spät – hat das Land nun die Dramatik der Situation erkannt und zumindest im Bereich der Erstaufnahmestellen reagiert. Im Hinblick auf die menschlichen Einzelschicksale fällt es fast schwer, darauf hinzuweisen, dass auch die Kostenübernahme durch das Land völlig unzureichend ist. Mit einer Pauschalvergütung pro Asylbewerber in Höhe von 12.566 Euro (auch wenn diese auf 13.972 Euro aufgestockt werden soll) deckt man im Verdichtungsraum natürlich niemals die Kosten.

Insoweit lässt uns das Land nicht nur mit der Problematik alleine, sondern lässt die Kommunen auch noch auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen. Deshalb fordern wir Freien Wähler, dass die Kosten spitz abgerechnet werden können.

Ein ausdrückliches Lob möchte ich in diesem Zusammenhang aber Herrn Ministerpräsident Kretschmann aussprechen. Entgegen der Parteilinie der GRÜNEN hat er in seiner Gesamtverantwortung als Ministerpräsident den Weg frei gemacht zu dem nun vorliegenden Asylkompromiss, nach dem die Balkanstaaten als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Dieser Personenkreis macht immerhin ein Viertel der derzeit ankommenden Asylbewerber aus.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können davon ausgehen, dass aus Syrien und den anderen Ländern, in der die IS ihr Unwesen treibt, weitere Flüchtlingsströme zu erwarten sind. Auch hier müsste darüber nachgedacht werden, wie sich die Verteilung der Flüchtlinge insgesamt auf Europa gerecht regeln lässt.

Es gibt aber auch zahlreiche andere Themen, die uns derzeit bewegen:

Bildung

Der Schulsektor war noch nie so stark in Bewegung wie im Moment. Dass auf die rückläufigen Kinderzahlen reagiert werden muss, ist unzweifelhaft richtig.  Ob der eingeschlagene Weg der richtige ist, da kann man erhebliche Zweifel haben.

Durch den Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wurde unser gesamtes Schulsystem auf einen Schlag über den Haufen geworfen. An den Werkrealschulen, an denen bislang hervorragende pädagogische Arbeit geleistet worden ist, gingen die Anmeldungen dramatisch zurück, da viele Eltern für ihre Kinder natürlich erstmal den besten Schulabschluss wollen. Ob das auch das Beste für das Kind ist, sei dahingestellt. Zwei Jahre nach dieser Regelung nehmen nun die Zahlen der Kinder, die hängen bleiben, drastisch zu – welche Überraschung! Wenn der erste Versuch im Gymnasium scheitert, geht es auf die Realschule und wenn das ebenso scheitert, zurück auf die Werkrealschule, die es dann aber vielleicht schon gar nicht mehr gibt.

Den Kommunen überlässt man es, wie die Schulentwicklungen stattfinden sollen, man räumt der Gesamtlehrerkonferenz aber ein Veto-Recht ein. Wo das enden wird, werden wir in ein paar Jahren sehen. Auf diese veränderten Rahmenbedingungen muss auch der Kreis mit seinen Berufsschulen reagieren. Der vor einigen Jahren beschlossene Masterplan für die Schulentwicklung gehört unseres Erachtens zwingend fortgeschrieben, und zwar bevor weitere Investionsplanungen unternommen werden.

Deshalb stellen wir den Antrag, dass die Planungsrate für die Albert-Schäffle-Schule zur Fortschreibung des Masterplanes für die Schulentwicklung eingesetzt wird. In der Fortschreibung müssen sämtliche Erkenntnisse aus den regionalen Schulentwicklungen berücksichtigt werden – auf das müssen wir dann die landkreiseigenen Schulen ausrichten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch das Thema Inklusion ansprechen. In Ihrer Haushaltsrede haben Sie, sehr geehrter Herr Landrat, den Vorschlag gemacht, einen Fachtag mit allen Beteiligten zur schulischen Inklusionsplanung zu machen. Genau diesen Antrag haben die Freien Wähler am 23.09.2014 gestellt.

Deshalb begrüßen wir es, dass Sie unseren Antrag aktiv aufgreifen, sind aber der Meinung, dass über unseren Antrag im KSA abgestimmt werden muss.

Zur Bildungslandslandschaft insgesamt möchten wir auch nochmal an unseren Antrag erinnern, im Landkreis einen Kreisbildungsplan aufzustellen. Dieser Antrag wurde bisher zurückgestellt, da die Rahmenbedingungen noch nicht ganz klar waren. Unseres Erachtens sollte der Kreisbildungsplan im Rahmen der Fortentwicklung des Masterplanes nun aufgestellt werden. Wir bitten darum, dass unser Antrag im KSA vorberaten wird und aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung im Kreistag zu beschließen wäre.

Ein weiteres wichtiges Thema im Bereich des KSA ist unser Freilichtmuseum. Hier bemängeln wir seit Jahren, dass vor allem bei Großveranstaltungen mitten im Landschaftsschutzgebiet und direkt in den Streuobstwiesen wild geparkt wird. Deshalb haben wir immer wieder ein Parkkonzept gefordert. Jetzt nehmen wir erfreut zur Kenntnis, dass 70.000 Euro diesbezüglich im Etat eingestellt sind. Dies unterstützen wir ausdrücklich und bitten darum, das Gesamtparkierungskonzept zügig anzugehen.

Soziales

Sicher kann man vom Landkreis Esslingen sagen – wir sind ein reicher Landkreis. Eine Wirtschaftsleistung, wie es nur wenige Landkreise in Deutschland haben, eine historisch geringe Arbeitslosenquote und trotzdem knackt der Nettoaufwand im Sozialetat die 150 Millionen Euro-Grenze. Brutto sind wir dann bei fast 225 Millionen Euro im Jahr. Dass uns vom Gesetzgeber immer höhere administrative Standards vorgegeben werden, ist in dem Zusammenhang nicht besonders erfreulich. In dem Fall führt es zu 12 zusätzlichen Stellen, die von uns zu finanzieren sind.

Auf der anderen Seite gibt es – trotz florierender Wirtschaft – immer mehr arme Menschen. Und da hat die Gesellschaft eben in einer sozialen Marktwirtschaft die Verpflichtung, sich um diese Menschen und ihre Lebensumstände zu kümmern.

Eine wichtige Aufgabe im sozialen Leistungsbereich übernehmen auch die Tafelläden im Landkreis Esslingen. Immer mehr Asylbewerber und Flüchtlinge, die bei uns leben, nutzen diese Einrichtungen ebenfalls. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb mit den Tafelläden einen Werbevertrag abschließt. Für den AWB wären die Tafelläden ein guter Werbepartner. Durch den Werbevertrag kann dies auch gebührenrechtlich korrekt abgewickelt werden. Wir hoffen, dass die anderen Fraktionen und Sie, sehr geehrter Herr Landrat, diesem Antrag positiv gegenüber stehen.

Ein anderes Thema, das die Menschen in unserem Landkreis immer mehr bewegt, ist die hausärztliche Versorgung. Wir sehen, dass sich die Rahmenbedingungen für unsere Einwohner diesbezüglich spürbar verschlechtern. Deshalb begrüßen wir die Beteiligung des Landkreises an der Internet-Plattform „Perspektive–Hausarzt-BW.de“ und beantragen für Mitte 2015 einen Sachstandsbericht zu diesem Thema, bei dem auch die Ergebnisse dieser Initiative vorgestellt werden.

In diesem Zusammenhang unterstützen wir Freien Wähler die Initiative des Gemeindetags Baden-Württemberg auf Schaffung eines Rechtsanspruchs auf hausärztliche Versorgung. Was bei Kinderbetreuung gesetzlich geregelt werden kann, das muss auch beim Thema Gesundheit möglich sein. Diesbezüglich fordern wir die Bundes- und Landtagsabgeordneten auf, dieses Thema aufzugreifen und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.

Ein Augenmerk wollen wir aber auch auf die besonderen ambulanten Wohnformen richten. Das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) will dem Wunsch der meisten Menschen mit Unterstützungsbedarf gerecht werden, möglichst lange selbständig und selbstbestimmt zu leben und will wohnortnahe gemeinschaftliche Wohnformen, wie z. B. anbieterverantwortete betreute Wohngemeinschaften (maximal 8 Plätze) und selbstverantwortetes gemeinschaftliches Wohnen (maximal 12 Plätze) fördern. Diese Wohnformen stellen eine Alternative  zur stationären Pflege dar und sind insbesondere für kleinere Kommunen, in denen ein Pflegeheim nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, interessant.

Wir Freien Wähler sehen diese neue Wohnform als eine sinnvolle und zielführende Ergänzung der Wohnformen im Alter. Sie schließen die Lücke zwischen betreutem Wohnen und stationärer Unterbringung in Pflegeeinrichtungen.

Zu diesem Themenblock beantragen wir einen Bericht.

Aber auch die Kurzzeitunterbringung und Ferienbetreuung von behinderten Kindern ist auf unserer Agenda. Diesbezüglich haben sich betroffene Eltern bereits letztes Jahr an die Kreisverwaltung gewandt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Sie, sehr geehrter Herr Landrat, dieses Thema nun aufgreifen wollen und dies sogar zu einem Handlungsschwerpunkt für das kommende Jahr erklären. Hierbei werden wir Sie ausdrücklich unterstützen. 

Infrastruktur

Neben Bildung und Sozialem spielt aber auch der Erhalt unserer Infrastruktur eine bedeutende Rolle. Die öffentliche Infrastruktur ist generell in die Jahre gekommen. Straßen, Wege, Brücken, Gebäude, Kläranlagen, ja selbst die Bundeswehr leidet unter fehlender Finanzausstattung. Leider liegt zwischen dem, was zur Instandhaltung, zur Modernisierung und zur Erfüllung von aktuellen Vorschriften, wie z. B. dem Brandschutz oder Energieeinsparung, notwendig wäre und den Finanzierungsmöglichkeiten eine erhebliche Differenz. Daher ist es unumgänglich, Prioritäten zu setzen. Wir alle wissen, dass wichtige Aufgaben, wie z. B. die Sanierung der Kreisberufsschulen oder auch die Sanierung des Landratsamtgebäudes, noch gar nicht in der Finanzplanung vorgesehen sind.

Beim Gebäude „Landratsamt“ werden wir Freie Wähler intensiv auf eine wirtschaftliche Lösung achten. Deshalb sind wir froh, dass die erste vorgelegte Studie Fingerzeige gibt. Wir legen größten Wert darauf, dass bereits bei der Grundlagenermittlung ein Prozess in Gang gesetzt wird, wo alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung ausgeschöpft werden. Der ATU sollte in diesen Prozess rechtzeitig eingebunden werden.

Gespannt sind wir auf die Ergebnisse der Straßenzustandserfassung, die dem ATU im ersten Quartal 2015 vorgelegt werden soll. Bei diesem Bericht sollten auch die zu erwartenden Sanierungskosten mit angegeben werden, damit wir einen Prioritätenkatalog – unter Umständen auch für kurzfristige Maßnahmen – zur Verfügung haben. An dieser Stelle fragen wir, ob der Personalbestand sowohl in der Hochbau- als auch in der Straßenbauverwaltung in der Lage ist, die bereitstehenden Mittel auch umzusetzen.

Im Moment gibt es gute Möglichkeiten bei der Radverkehrsförderung. Der Blick in den Nachbarlandkreis Göppingen zeigt uns, wie bei einem Landkreis durch engagiertes und zielgerichtetes Vorangehen erfolgreiche Radverkehrsförderung gelingen kann. Die Auszeichnung als erster fahrradfreundlicher Landkreis in Baden-Württemberg könnte uns als Vorbild dienen. Hierbei spielt auch ein markungsübergreifendes Denken eine große Rolle, das wir Freie Wähler ausdrücklich unterstützen. Damit kann der Radverkehrsanteil deutlich erhöht werden und zwar sowohl im Alltags- wie auch im Freizeitverkehr.

Finanzen

Bei der Einbringung des Haushaltsplanes 2015 und der dazugehörigen Finanzplanung bis 2018 haben Sie, sehr geehrter Herr Landrat, in Ihrer Schlussbemerkung resümiert, der Haushalt 2015 wäre ein guter Haushalt , weil er solide finanziert sei und die Chancen und Risiken verantwortungsvoll abgewogen wurden. Vom Grundsatz stimmen wir Freien Wähler dem durchaus zu.

Dieser „gute Haushalt“ fiel aber nicht vom Himmel, sondern entspringt der jahrelangen Anstrengung von Kreistag und Verwaltung, die Finanzen in geordnete Bahnen zu bringen.

Die Basis hierfür war die faire Finanzpartnerschaft zwischen dem Landkreis und seinen Kommunen und die danach verabschiedeten Finanzierungsleitlinien, die in der von den Freien Wählern im Jahr 2013 beantragten Klausursitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses erarbeitet wurden.

Gerade die Finanzierungsleitlinien sollen für uns der Maßstab für den jetzigen und für die kommenden Haushalte sein. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass wir mit der Gesamtverschuldung unter die Grenze von 170 Millionen Euro kommen. Durch außerordentliche Tilgungen wird die gesamte Verschuldung zum Jahresende noch rund 163 Millionen Euro betragen. Allerdings kommen nun im Jahr 2015 durch die Übernahme der Restschulden der Kreiskliniken weitere 40,2 Millionen Euro dazu.

Das heißt, wir sind hier noch lange nicht am Ziel.

Positiv ist hierbei aber, dass wir durch die Darlehenskonditionen der Kliniken nun nahezu in der Fristenkongruenz sind – d. h. die Abschreibungen entsprechen fast den Tilgungen.

Mit dieser Übernahme der Altschulden der Kreiskliniken, die auch im Falle der Fusion mit den städtischen Kliniken gekommen wäre, schaffen wir nun die Basis für die Kreiskliniken, künftig eigenwirtschaftlich zu arbeiten.

Durch diese Übernahme sollen die Kliniken nun ohne einen Betriebskostenzuschuss durch den Landkreis auskommen. Das ist realistisch auch machbar und wir leisten damit einen bedeutenden Beitrag zur eigenen Haushaltskonsolidierung, da wir die Defizite der Kliniken in den vergangenen Jahren deutlich im Haushalt zu spüren bekommen haben.

Dies ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Kliniken in öffentlicher Trägerschaft bleiben können.

An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreiskliniken ein großes Lob aussprechen, dass sie trotz der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen hoch motiviert und auf hohem medizinischen Niveau ihren Dienst für ihre Patienten tun.

Teil einer geordneten Finanzplanung ist aber auch die Personalkosten im Blick zu halten. Und hier werden auf Landesebene Gesetze beschlossen, die nun überhaupt nicht in das Bild einer geordneten Finanzplanung passen. Als Beispiel darf ich Ihnen das Bildungszeitgesetz nennen. Über die bereits üblichen Weiterbildungsangebote hinaus sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungszeit auf bis zu 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr haben. Der Landkreis beschäftigt zusammen mit dem AWB und den Kliniken rund 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie können sich selber ausrechnen, was das an zusätzlichen Stellen bedeutet. Offensichtlich spielen in der Ideologie der Landesregierung Personalkosten keine Rolle.

Aber auch die Ausweitung der Freistellung für die Personalräte passt überhaupt nicht ins Bild. Ich denke, die öffentliche Hand ist generell im Rahmen der Mitbestimmung gut aufgestellt. Wenn jetzt weitere Personalratsstellen frei gestellt werden sollen, heißt es nicht nur Mehrkosten im Personalbereich, sondern die Arbeitgeberseite muss sich mit dem Mehr an Arbeit ja auch auseinandersetzen. Das ist ein wunderbares Beispiel, wie das eigene politische Klientel auf Kosten anderer bedient wird.

In dem Zusammenhang müssen wir uns auch noch mit den Stellenzuwächsen auseinandersetzen, die mit 36 zusätzlichen Personalstellen eine Steigerung haben, wie sie es meines Wissens noch nie gegeben hat. Dies werden wir uns im Einzelnen im Verwaltungs- und Finanzausschuss erläutern lassen.

In den letzten Jahren hatten wir immer wieder aus unterschiedlichen Gründen gute Jahresabschlüsse. Das hat sich schon in den Finanzzwischenberichten abgezeichnet. Meist wurden diese Überschüsse sofort zur Schuldentilgung eingesetzt. Diese Vorgehensweise haben wir im VFA bemängelt. Nach unseren Finanzierungsleitlinien ist vorgesehen, dass Jahresüberschüsse entweder zur Schuldentilgung oder als Eigenfinanzierungsanteil eingesetzt werden.

Da wir zahlreiche größere Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen vor uns herschieben, sollten wir unseres Erachtens eine Prioritätenliste erstellen, welche Dringlichkeit welche Maßnahme hat. Bei der Verwendung des Jahresüberschusses muss der Kreistag dann darüber entscheiden, ob wir entweder Schulden tilgen oder eine zurückgestellte Maßnahme aus der Prioritätenliste umsetzen. Das kann man aber immer erst dann entscheiden, wenn die tatsächlichen Überschüsse bekannt sind. Deshalb haben wir großen Wert darauf gelegt, dass künftig kein Automatismus zur Schuldentilgung besteht. Das wurde uns auch im VFA so zugesagt.

Auffällig ist, dass die gebildeten Ermächtigungsreste sehr hoch sind. Auf Seite 89 des Haushaltsplanes schreibt die Verwaltung selbst, dass die Liquidität zum Jahresende 2015 um 10 bis 15 Millionen Euro höher ausfallen könnte. Damit ist zu vermuten, dass Ermächtigungsreste teilweise für Projekte und Maßnahmen gebildet wurden, die im Folgejahr gar nicht oder nicht ganz umgesetzt werden konnten.

Deshalb stellen wir dazu einen Antrag, den Mittelabfluss der Ermächtigungsreste darzustellen.

Einen Änderungsantrag zur Höhe der Kreisumlage stellen wir Freien Wähler nicht, warten aber ab, was die weitere Diskussion in den Ausschüssen ergibt. Die Freien Wähler tragen aber auf jeden Fall den Haushaltsplan 2015 und den dazugehörigen Finanzplan mit.

Dank an Verwaltung für die Aufstellung des Haushaltsplans.

Enden möchte ich mit dem britischen Ökonomen David Ricardo:

„Die Defizite von heute sind die Steuern von morgen.“

 

Die Anträge der Fraktion zum Haushalt:

Antrag Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU)

Berichte zur Situation der öffentlichen Infrastruktur in der Zuständigkeit des Landkreises Esslingen – Erstellung eines Prioritätenkatalogs

Begründung:

Die vorhandene öffentliche Infrastruktur im Landkreis ist in Teilen sanierungs-, reparatur- und erneuerungsbedürftig. Zur Einschätzung des Finanzierungsbedarfs der kommenden Jahre werden Berichte der Verwaltung beantragt.

1.         Ein Bericht über den Zustand und den Sanierungsbedarf der Kreisstraßen

2.         Ein Bericht über den Zustand und den Sanierungsbedarf der Hochbauten des Landkreises,

zu 1. Der Bericht ist bereits für das erste Halbjahr 2015 angekündigt. Wir erwarten neben der Darstellung des technischen Zustandes der einzelnen Straßen folgende Aussagen:

  • Mittelbedarf für den jeweiligen Straßenabschnitt
  • Stand der Beratung mit den betroffenen Gemeinden bei Ortsdurchfahrten
  • Einbeziehung von Maßnahmen des Lärmschutzes, falls nach lokalen Lärmaktionsplänen erforderlich, bzw. von den Kommunen gewünscht
  • Mitfinanzierungen der jeweiligen Kommune
  • Einbindung in die Radwegekonzeption des Landkreises

Zu 2. Der Bericht soll die Schulgebäude und die Verwaltungsgebäude des Landkreises umfassen. Neben der Darstellung der baulichen Substanz erwarten wir folgende Aussagen:

  • Stand der Barrierefreiheit
  • Notwendige Aufwendungen für den Brandschutz
  • Energetischer Zustand
  • Falls vorhanden, Nutzungsperspektive im Sinne der Bedarfsdeckung von möglichen Veränderungen bei der Zahl der Nutzer.

Grundsätzlich bitten wir darüber hinaus um Aussagen zur Kapazität der Fachverwaltung im Landratsamt für die Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen, sowie die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion. Nach Vorliegen aller Unterlagen sollte der ATU einen Prioritätenkatalog beschließen, der auch bei eventuell erzielten Überschüssen im Haushalt abgearbeitet werden kann.

 

Antrag Kultur- und Schulausschuss (KSA)/Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) bzw. Kreistag

Wir beantragen, die Fortschreibung des Masterplans zur Schulentwicklung. Zur Finanzierung sollen die Planungsrate im Jahr 2015 in Höhe von 200.000 Euro und in den Jahren 2016/2017 je 100.000,– Euro für die Planungen im Bereich der Albert-Schäffle Schule verwendet werden. Die Planung zur Albert-Schäffle Schule wird bis zum Ergebnis der Fortschreibung des Masterplans zurückgestellt.

Begründung:

Der Masterplan für unsere Berufsschulen muss schnellstmöglich überarbeitet und fortgeschrieben werden. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass dies bisher ohne die Entwicklung der Gemeinschaftsschulen und damit mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr auf einem aktuellen Stand ist. Nur so kann eine Fehlsteuerung beim weiteren Aus- und Umbau der Kreisberufsschulen vermieden werden.

Bis zur Fortschreibung des Masterplans werden keine weiteren Planungen für Generalsanierungen und Um- bzw. Neubauten von Kreisberufsschulen im Landkreis Esslingen begonnen, da im Moment keine konkreten Zielvorstellungen festgelegt werden können. Ausgenommen sind Untersuchungen bzw. Planungsstudien, die der Überprüfung bzw. Fortschreibung des Masterplans dienen.

Dies gilt insbesondere für die eingestellten Mittel in Höhe von 200.000,– Euro im Jahr 2015 und jeweils 100.000,– Euro in den Jahren 2016/17 die als Planungsraten für die Albert-Schäffle Schule vorgesehen sind. Diese Mittel sollen vorerst für die Fortschreibung des Masterplanes verwendet werden, um dann auf dieser Grundlage die weitere Entwicklung an den Berufsschulen entscheiden zu können.

Im Rahmen dieser Diskussion soll auch über unseren bereits gestellten Antrag zur Erstellung eines Kreisbildungsplans entschieden werden.

 

Antrag  Sozialausschuss 

Wir beantragen einen hausärztlichen Sachstandsbericht und einen Bericht über die Ergebnisse der Initiative „perspektive-hausarzt-bw.de“ bis Mitte 2015. 

Begründung:

Die hausärztliche Versorgung im Landkreis Esslingen wird immer schwieriger. Dies wird den Bürgerinnen und Bürgern immer bewusster. Auf unsere Initiative wurde im Sozialausschuss die Bedarfsplanung 2013 der Kassenärztlichen Vereinigung beraten und festgestellt, dass es z.B. im Mittelbereich Nürtingen noch 10 und im Mittelbereich Esslingen noch 24 hausärztliche Zulassungen gibt, d.h. diese Ärzte fehlen zur medizinischen Versorgung. Aus einer Erhebung des Gemeindetags geht hervor, dass Verhältnis Einwohner auf Hausärzte zwischen 695 in Erkenbrechtsweiler und 1.594 in Esslingen schwankt, wobei eine weitere Verschlechterung absehbar ist. Wir begrüßen deshalb die Beteiligung des Landkreises an der Internetplattform „perspektive-hausarzt-bw.de“ und beantragen für Mitte 2015 einen hausärztlichen Sachstandsbericht, bei dem auch die Ergebnisse dieser Initiative vorgestellt werden.

 

Antrag Sozialausschuss 

Wir beantragen einen Bericht über den derzeitigen Sachstand und die rechtlichen Möglichkeiten des WTPG.

Begründung:

Das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) will dem Wunsch der meisten Menschen mit Unterstützungsbedarf gerecht werden, möglichst lange selbständig und selbstbestimmt zu leben und  will wohnortnahe gemeinschaftliche Wohnformen wie z.B.

  • anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften (max. 8 Plätze)
  • selbstverantwortetes gemeinschaftliches Wohnen (max. 12 Plätze) fördern.

Diese Wohnformen stellen eine Alternative zur stationären Pflege dar –

  • für Bürger kleinerer Gemeinden, die eine wohnortnahe Unterstützung und Pflege suchen/die in ihrem bisherigen Sozialraum wohnen bleiben wollen
  • für Bürger, die eine alternative Wohnform zur stationären Pflegeeinrichtung suchen und in Gemeinschaft möglichst lange in hohem Maße selbstbestimmt und selbständig leben

wollen.

Die Freien Wähler sehen diese neuen Wohnformen als eine sinnvolle und zielführende  Ergänzung der Wohnformen im Alter. Sie schließen die Lücke zwischen betreutem Wohnen zu Hause und stationärer Unterbringung in Pflegeeinrichtungen.

 

Antrag  Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA)

Wir beantragen, im VFA eine Aufstellung über den aktuellen Stand des Mittelabflusses bei den gebildeten Ermächtigungsresten in Höhe von 17,6 Mio. € vorzulegen.

Begründung:

Durch den nicht vollständigen Abfluss der Ermächtigungsreste aus 2013 und 2014, kann davon ausgegangen werden, wie die Verwaltung auf Seite 89 des Haushaltsplanentwurfs selbst schreibt, dass die Liquidität zum Jahresende 2015 um 10 bis 15 Mio. € höher ausfallen könnte. Damit ist zu vermuten, dass Ermächtigungsreste teilweise für Projekte und Maßnahmen gebildet wurden, die im Folgejahr gar nicht oder nicht ganz umgesetzt werden konnten.

 

Antrag Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA)

Wir beantragen eine Aufstellung der Personalmehrkosten, die durch die Ausweitung der Freistellung für die Personalräte entsteht und die für das geplante Bildungszeitgesetz zu erwarten sind.

 

Bereits gestellte Anträge, über die zu entscheiden ist:

  • Aufstellung eines Kreisbildungsplans 
  • Inklusion – Konferenz zur Inklusion mit allen Schulträgern und dem staatlichen Schulamt
  • Social-Sponsoring – Abschluss eines Werbevertrags zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb und den Tafelläden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Termine