Inklusionsplanung im Landkreis Esslingen

Änderung des Schulgesetzes steht noch aus – Landkreis stellt für Planungen 30 000 € bereit

Die Landesregierung hat im Juli 2014 ein Eckpunktepapier zum inklusiven Bildungswesen in Baden-Württemberg verabschiedet. Ziel ist ein weitgehendes Wahlrecht der Eltern. Es soll ihnen die Wahl ermöglichen, ihr Kind an einer allgemeinen oder einer Sonderschule unterrichten zu lassen. Der Weg zu diesem notwendigen und richtigen Ziel ist aber noch weit. Selbst die dazu erforderliche Änderung des Schulgesetzes wird wegen der weitreichenden Konsequenzen erst im kommenden Jahr auf den Weg gebracht.

Zunächst muss das Land die finanziellen Folgen berechnen. Dabei geht es um barrierefreie Schulgebäude, sächliche Ausstattung, Schülerbeförderung, Assistenzleistungen usw. Die Kommunen und Landkreise erwarten eine umfassende Kostentragung durch das Land. Ein entsprechendes Bekenntnis steht aber noch aus.

Für den Landkreis Esslingen sind zeitnahe Aussagen wichtig, weil im Frühjahr 2015 die Entscheidung über die Fortsetzung der Generalsanierung der Rohräckerschule getroffen werden muss. Um frühzeitig Klarheit über die weiteren Schritte zu erhalten, haben die Freien Wähler schon im September 2014 einen Antrag zur Entwicklung der Sonder- und Förderschulen eingebracht. Zum Auftakt wird eine Konferenz aller Schulträger der Sonder- und Förderschulen im Landkreis vorgeschlagen. Darauf aufbauend sollen die Perspektiven dieser Schulen analysiert und deren Entwicklung im Sinne einer regionalen Zukunftskonzeption aufgezeigt werden.

Fraktionssprecher Jens Timm, der den Antrag im Kultur- und Schulausschuss erläuterte, konnte eine positive Resonanz der Verwaltung und der übrigen Fraktionen verzeichnen.

Den Auftakt für eine landkreisweite schulische Inklusionsplanung soll nach den Pfingstferien ein Fachtag an dem Schulamt, Landratsamt, Sonderschulen, Kommunen, aber auch das Kultusministerium teilnehmen soll, bilden. Dafür wurden 30.000,– Euro in den Haushalt 2015 neu aufgenommen. Timm wies darauf hin, dass insbesondere die umfassende Kostentragung durch das Land grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung sein wird. Spannend wird auch sein,  wo die notwendigen Schwerpunktschulen eingerichtet werden. Eine Umsetzung an jeder allgemeinbildenden Schule ist finanziell nicht zu bewältigen und auch das dafür erforderliche geeignete Lehrpersonal ist nicht vorhanden.

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