Landkreis erarbeitet Konzept für inklusiven Schulbesuch
Antrag der Fraktion Freie Wähler wird umgesetzt – Wahlrecht der Eltern verändert Schullandschaft
Baden-Württemberg wird ab dem kommenden Schuljahr das Wahlrecht der Eltern bei der Schulwahl behinderter Kinder gesetzlich verankern. Davon wird auch die Schullandschaft im Landkreis Esslingen nicht unberührt bleiben. Vor diesem Hintergrund hat die Kreistagsfraktion Freie Wähler beantragt, dass unter umfassender Beteiligung des Staatlichen Schulamts und der Städte und Gemeinden eine langfristige Konzeption erarbeitet wird.
Den Auftakt einer kreisweiten Inklusionsplanung wird eine Fachtagung bilden, die nach den Pfingstferien durchgeführt wird. Eine solche Planung ist für den Kreis von erheblicher Bedeutung, da er Träger mehrerer Sonderschulen ist. Dies gilt besonders für die Rohräckerschule, der derzeit mit einem Gesamtaufwand von 48 Mio. € saniert wird. Vom künftigen Bedarf wird es abhängen, ob der noch ausstehende letzte Bauabschnitt in Angriff genommen wird.
Vom Wahlrecht genauso betroffen sind die Kommunen als Träger der allgemeinbildenden Schulen. Sie stehen vor großen Herausforderungen wenn zunehmend behinderte Kinder eingeschult werden. Dieses richtige und wünschenswerte Ziel muss aber stets das Wohl des Kindes zum Maßstab haben.
Bisher zeichnen sich bei den Anmeldezahlen für die Sonderschulen keine Abschwächungen ab – die Zahlen an der Verbundschule in Dettingen, an der Bodelschwinghschule in Nürtingen und an der Rohräckerschule in Esslingen sind sogar spürbar angestiegen. Fünf Klassen mehr als im vergangenen Jahr mussten eingerichtet werden. Insgesamt werden an den Sonderschulen des Kreises mehr als 1000 Kinder vorbildlich betreut.