Inklusion beschäftigt Landtag und Gerichte

Sozialgericht: Landkreise müssen Schulbegleiter bezahlen – Inklusionsgesetz kommt nicht voran

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2006 stellt für die Länder und Kommunen eine Herkulesaufgabe dar. Während die Landesregierung Baden-Württemberg mit dem dringend notwendigen Inklusionsgesetz nur mühsam vorankommt, hat das Landessozialgericht in Stuttgart eine erste wegweisende Entscheidung getroffen. Die Entscheidung könnte weitreichende Kostenfolgen für die Kommunen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie hier zum Thema zwei Presseberichte vom 19. Februar im Teckboten und in der Stuttgarter Zeitung.

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