Vorstellung des Finanzzwischenberichts 2015 löst Diskussion über die künftige Kreisumlage aus
Freie Wähler treten der Lastenverschiebung durch das Land entgegen – Kreditaufnahme muss in Betracht gezogen werden
Auf der Tagesordnung der letzten Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung am 24. September 2015 stand die Fortschreibung des Finanzzwischenberichts. Die aktuellen Zahlen lassen immer noch einen Überschuss im Ergebnishaushalt von rund 3,0 Mio. € für das Jahr 2015 erwarten.
Die Ertragsseite steigt gegenüber dem Haushaltsplan um ca. 7,2 Mio. € an, insbesondere führt die Grunderwerbssteuer zu Mehreinnahmen von 4 Mio. €, bei den Gebühren können Mehreinnahmen von 0,6 Mio. €, bei den Schlüsselzuweisungen von 1,6 Mio. € sowie bei den Sachkotenbeträgen nochmals knapp 1,0 Mio. € erwartet werden.
So erfreulich wie sich die Ertragsseite zeigt, so schnell schmilzt diese Haushaltsverbesserung auf der Aufwandsseite durch zusätzliche Ausgaben im Sozialen Leistungsbereich mit 3,3 Mio. € und zusätzlichen Ausgaben bei der Flüchtlingsbe-treuung wieder weg. Landrat Eininger beklagte in diesem Zusammenhang, dass die Ausgleichszahlungen des Landes doch nicht im angenommenen Umfang beim Landkreis ankommen und somit beim Landkreis Kosten der Flüchtlingsunterbringung und –betreuung in nicht unerheblicher Höhe hängen bleiben würden. Im Jahr 2014 sei dies ein Betrag von rund 4,0 Mio. € gewesen, im laufenden Jahr rechnet er mit einem Betrag von rund 11,5 Mio. € und für 2016 prognostiziert er ein Defizit in diesem Aufgabenbereich von 19,8 Mio. €. Deshalb sah er sich gezwungen die Bürgermeister schriftlich über die sich daraus ergebenden Folgen für die künftige Kreisumlage zu informieren, diese würde auf 35,6%-Punkte ansteigen.
Für die Freien Wähler begrüßte deren VFA-Sprecher Rainer Lechner die erfreulichen zusätzlichen Erträge bei der Grunderwerbssteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen. „Es kann jedoch nicht sein, dass bei der Flüchtlingsunterbringung und –betreuung – einer staatlichen Aufgabe – eine stillschweigende Verlagerung der finanziellen Lasten in Richtung der kommunalen Seite erfolgt. Verschiedene Kreistagsmitglieder der Regierungsparteien hätten hierzu bereits einen vollständigen Kostenersatz des Landes angekündigt. Die Freien Wähler fordern, dass an diesen Aussagen festgehalten wird und nun nach Worten auch Taten folgen müssten.“
Im Übrigen befinde sich der Landkreis durch die Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung und –betreuung im Krisenmodus, der es rechtfertige darüber nachzudenken, ob an den Finanzierungsleitlinien festgehalten werden kann oder diese befristet ausgesetzt werden müssten.
Im Finanzzwischenbericht wird seitens des Landkreises vorgesehen auf die im Haushaltsplan 2015 für die Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte beschlossene Kreditaufnahme in Höhe von 10 Mio. € zu verzichten und die Aufwendungen aus den liquiden Mitteln zu finanzieren. „Bevor nun auf die liquiden Mittel zurückgegriffen wird, könnte der Landkreis auch auf die Kreditermächtigung zurückgreifen“, so die Forderung des Fraktionsvorsitzenden Bernhard Richter, „außerdem halte er es für nicht richtig, das gesamte Risiko der Landeserstattungen in die Kalkulation der Kreisumlage einzurechnen. Es könnte auch eine höhere Erstattung des Landes als Forderung im Haushalt veranschlagt werden“.
Die Freien Wähler stellten zum Finanzzwischenbericht ausdrücklich fest, dass sie dem Verzicht auf die Kreditaufnahme 2015, wie in der Vorlage dargestellt, nicht zustimmen. Darüber muss in Zusammenhang mit den anderen Regelungen aus den Finanzierungs-leitlinien, z. B. dem Eigenfinanzierungsanteil von 1% Kreisumlage, beim Haushalt 2016 beraten werden.