Ein Landschaftserhaltungsverband für unsere Heimatlandschaft

Mehr Gewicht für den Natur- und Landschaftsschutz – Freie Wähler: Nicht mehr Bürokratie, sondern Hilfe für die Natur im Ballungsraum

Landschaftserhaltungsverband  – auf den ersten Blick ein Wortungetüm, das die Gefahr von mehr Bürokratie in sich birgt. Tatsächlich geht es darum, dem hohen Stellenwert von Natur- und Landschaftsschutz im Landkreis Esslingen noch mehr Schwung zu verleihen.

Die Idee der Landschaftserhaltungsverbände (LEV) ist vor rund 30 Jahren in Bayern entstanden und hat sich von dort in der ganzen Bundesrepublik ausgeweitet. Der erste LEV in Baden-Württemberg entstand im Jahr 1991 im Landkreis Emmendingen. Dieser Gründung folgten 31 weitere LEVs bis 2015. Im Regierungsbezirk Stuttgart gibt es aktuell in 10 von 11 Landkreisen einen LEV. Das weitgefasste Aufgabenspektrum umfasst die Entwicklung von Maßnahmen zur Biotop- und Landschaftspflege, zur extensiven Landnutzung, zur Offenhaltung der Kulturlandschaft oder auch Biotopvernetzungskonzepten bis hin zur Umsetzung der aktuell in der Erstellung befindlichen Managementplänen für Natura 2000-Gebiete. Im Bundesnaturschutzgesetz wird seit März 2010 für die Umsetzung von Landschaftspflege und Naturschutz das Instrument der Landschaftspflegeverbände empfohlen (§ 3 Abs. 4 BNatSchG).

In der Sitzung des Kreistags, die sich mit diesem Thema befasste, fasste der Sprecher der Freien Wähler, Bürgermeister Günter Riemer, die Position der Fraktion wie folgt zusammen:

„Wenn es darum geht die hier geschaffenen Kulturlandschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln, ist dieses Instrument sicher ein Richtiges und Wichtiges, besteht doch die Chance, dass der hauptamtliche Naturschutz, die Politik, die Landwirtschaft und das Ehrenamt im Naturschutz gemeinsam an einem Tisch sitzen, um unsere Landschaft weiter zu entwickeln, zu pflegen und zu erhalten. Diese Netzwerkbildung ist nach unserer Meinung der herausragende Vorteil.

Ganz besonderen Wert legen wir darauf, dass das Wort Erhalt im Landschaftserhaltungsverband nicht statisch sondern dynamisch gemeint ist.

Alleine die Begründung, dass alle anderen Landkreise einen solchen Verband haben, reicht uns natürlich nicht aus. In der Vorlage der Verwaltung ist die Chance auf erfolgreiches und zielgerichtetes Wirken umfangreich dargestellt. Vielen Dank für diese Ausarbeitung. Wir erwarten eine messbare Wirkung nach außen. Bereits heute fordern wir einen Bericht über die Arbeit des LEV nach der Anlaufphase.

Bedenken hatten wir im Zuge der Diskussion um die Gründung, ob hier nicht ein weiteres bürokratisches Instrument geschaffen wird. Die Sitzungsvorlage weist ja bereits auf die Ausweitung von Verwaltungsaufwand und zusätzlicher Koordination hin. Und bisher hat es auch funktioniert. Weiterhin haben wir doch mit dem Naherholungsverein „Schwäbische Alb“ ein bewährtes und existierendes Konstrukt, das zumindest auf den ersten Blick hin einen ähnlichen Aufgabenansatz hat. Der Umstand, dass der ganze Landkreis betroffen ist, die Chance, dass Zuschüsse hierfür eingeworben werden können und der kurze Draht der beteiligten Mitspieler untereinander, war dann doch Überzeugung genug, um dem Landschaftserhaltungsverband zu zustimmen. Kommunen, die bereits heute Naturschutzarbeit erledigen, werden entlastet.

Wir legen Wert darauf, dass sich der Landschaftserhaltungsverband zielgerichtet entwickelt. Ein großer Teil unserer so beliebten Kulturlandschaft leidet ja darunter, dass viele Häuptlinge darüber diskutieren und wissen wie es geht, aber nur noch wenige Indianer tatsächlich mit der Hand am Arm dazu beitragen, diese Kulturlandschaft zu pflegen und zu entwickeln. Hier ist es nach Ansicht der Freien Wähler eine große Herausforderung genau diesen Aspekt in den Fokus zu nehmen um erfolgreich zu wirken.

Die Freien Wähler stimmen der Gründung des Landschaftserhaltungsverbands zu.“

Den Beratungen lag eine ausführliche Vorlage zu Grunde, die wir hier auszugsweise wiedergeben:

Warum jetzt einen Landschaftserhaltungsverband (LEV) gründen?

Nach den Vorstellungen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sollen die LEV zukünftig eine zentrale Funktion bei der Umsetzung der Landschaftspflege und Maßnahmenempfehlungen der Natura 2000-Managementpläne übernehmen. Im Landkreis Esslingen stellt zweifellos der Erhalt der Streuobstwiesen im großflächigen Vogelschutzgebiet „Vorland der mittleren Schwäbischen Alb“ eine besondere Herausforderung dar, um nur eine der zahlreichen Aufgaben eines LEV zu nennen. Diese zusätzliche Aufgabe, die aus der Umsetzung der Natura 2000-Managemenpläne resultiert, ist ohne zusätzliches Personal nicht zu bewältigen. Mit der Gründung eines LEV hat der Landkreis Esslingen die Möglichkeit, den kommenden erheblichen Aufgabenzuwachs im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege effektiv und zu guten finanziellen Bedingungen zu bewältigen. Zugleich hat das Land angekündigt, zu-künftig die Mittel der Landschaftspflegerichtlinie für den Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege im Rahmen des Kreispflegeprogramms schwerpunktmäßig den Landschaftserhaltungsverbänden zugutekommen zu lassen.

Welchen Mehrwert hat der Landkreis vom LEV?

Zu den vorgenannten breitgefächerten Aufgaben, die bislang von der Naturschutzverwaltung des Landkreises Esslingen wahrgenommen werden, kommt ab 2016 die neue Aufgabe der Umsetzung von Managementplänen in Natura 2000 Fauna-Flora-Habitat-und Vogelschutz-Gebieten hinzu.

Das europäische ökologische Netz Natura 2000 umfasst im Landkreis Esslingen 11 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete mit einer Fläche von ca. 9.000 ha (ca. 14 % der Landkreisfläche) und drei Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von knapp 18.000 ha (ca. 28 % der Landkreisfläche). Es besteht die Verpflichtung, in diesen ausgewiesenen Gebieten für einen in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie definierten günstigen Erhaltungszustand der jeweils bedeutsamen Artvorkommen und Lebensräume zu sorgen.

In Managementplänen, für deren Erstellung das Regierungspräsidium zuständig ist, werden spezielle Maßnahmen bzw. Bewirtschaftungsvorgaben zum Erhalt und zur Entwicklung von Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten definiert. Die Erstellung der Managementpläne für die 11 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und 3 Vogelschutzgebiete im Landkreis Esslingen ist in vollem Gange und soll bis zum Jahr 2019 abgeschlossen sein. Mit der Umsetzung der Managementpläne für Natura 2000 kommt damit auf die untere Naturschutzbehörde ein enormer Arbeitszuwachs zu.

Die untere Naturschutzbehörde und der LEV teilen sich künftig die Arbeit im Naturschutz und ergänzen sich gegenseitig. Dabei gibt es eine klare Aufgabentrennung: Nur die untere Naturschutzbehörde ist befugt hoheitliche Aufgaben wahr-zunehmen. Der LEV hingegen ist ein gemeinnütziger Verein, der keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen kann und darf.

Der LEV soll der unteren Naturschutzbehörde zuarbeiten. Er soll Gemeinden, Verbände, private Grundstückeigentümer und Landwirte bei der Landschaftspflege beraten und die Pflege organisieren. Er hat darüber hinaus die Aufgabe, Pflegedefizite, die sich aus den Managementplänen ergeben, aufzugreifen und die fachgerechte Pflege mit Landwirten und Grundstückseigentümern umzusetzen. Zur Umsetzung der Pflege steht ihm die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) als Förderinstrument zur Verfügung. Der LEV verhandelt mit den Vertragsnehmern und bereitet Pflege- und Bewirtschaftungsverträge bis zur Unterschriftsreife vor. Ebenso werden Anträge und Aufträge zur Landschaftspflege organisiert und vorbereitet.

Zu den hoheitlichen Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde gehören neben dem Abschluss von Pflegeverträgen die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen. Die untere Naturschutzbehörde überprüft die vom LEV vorbereiteten Verträge, Aufträge und Anträge daraufhin, ob alle Kriterien der Landschaftspflegerichtlinie und der EU-Verordnungen eingehalten wurden. Diese Tätigkeiten bleiben nach wie vor bei der unteren Naturschutzbehörde in ihrer Funktion als EU-Zahlstelle.

Was ist der Mehrwert für Gemeinden, wenn sie Mitglied beim LEV werden?

Der LEV ist ein Dienstleister für seine Mitglieder in Sachen regionales Natur- und Landschaftsmanagement und soll dem Landkreis und Kulturlandschaft zuarbeiten. Fördermittel für die Landschaftspflege können durch individuellere Betreuung noch besser als bisher vermittelt werden, wodurch sich die Wertschöpfung der Landwirtschaft für Landwirte und Gemeinden erhöht.

Finanzielle Förderung durch das Land

Vom Angebot des Landes Baden-Württemberg zur finanziellen Unterstützung der LEV kann der Landkreis Esslingen profitieren. Wird ein LEV gegründet, werden Mittel für insgesamt 1,5 Stellenäquivalente zur Verfügung gestellt. Nach den Vor-gaben des MLR soll der LEV eine Personalstärke von 2,5 Personen haben, je 1,0 Stellen für den Geschäftsführer und den stellvertretenden Geschäftsführer sowie 0,5 Stellen für die Schreibkraft. Das Land finanziert hiervon 0,5 Stellenanteile für den Geschäftsführer und 1,0 Stellen für den stellvertretenden Geschäftsführer. Die Mittel für 0,5 Stellenanteile für den Geschäftsführer sowie für die 0,5 Stellen für die Schreibkraft muss der Trägerverein selbst aufbringen. Nach Gründung des LEV, dessen Besetzung mit den 2,5 Arbeitskräften sowie der Fertigstellung zumindest eines Managementplanes für ein Natura 2000-Gebiet werden auch die Personalkosten für eine Natura 2000-Beauftragten-Stelle bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises vom Land übernommen.

Der LEV soll noch in 2016 mit seiner Arbeit beginnen.

 

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