Vergabe von Leistungen im Busverkehr durch Wettbewerb
Keine Bewerbungen zum eigenwirtschaftlichen Betrieb – Zwei Linienbündel werden öffentlich ausgeschrieben
Am 03.12.2009 ist die Nahverkehrsordnung der EU über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (EU-VO Nr. 1370/07) in Kraft getreten. Die 10-jährige Übergangsfrist endet im Dezember 2019, so dass spätestens zu diesem Zeitpunkt alle Verkehrsleistungen in wettbewerblichen Verfahren vergeben sein müssen.
Die Verordnung legt zusammen mit dem im Jahr 2013 novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Voraussetzungen des Marktzugangs für den öffentlichen Personenverkehr fest und verpflichtet die zuständigen Behörden zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zwischen den Betreibern. Der Landkreis Esslingen als Aufgabenträger im Busverkehr hat diese Vorgaben um-zusetzen.
Ausgangsbasis für alle wettbewerblichen Verfahren sind der am 11. Dezember 2014 vom Kreistag verabschiedete Nahverkehrsplan (NVP) sowie die jeweiligen künftigen Vorabbekanntmachungen im EU-Amtsblatt. Das Ziel des Landkreises in den anstehenden Verfahren ist es, dass mindestens das derzeitige Verkehrsangebot zu maximal den heutigen Kosten erhalten bleibt.
Auf der Grundlage des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans werden in den nächsten Jahren die verschiedenen Linienbündel des öffentlichen Busverkehrs im Landkreis Esslingen europaweit ausgeschrieben. Der Ablauf des wettbewerblichen Verfahrens hat sich am neuen EU-Rechtsrahmen zu orientieren und wurde vom VFA in seiner Sitzung am 09.07.2015 zur Kenntnis genommen.
Aktuell stehen nun die Linienbündel 6 (Köngen-Wendlingen) und 9 (Nürtingen –Neuffen) an. für diese Bündel sind keine Anträge auf eigenwirtschaftlichen Betrieb eingegangen. Die Freien Wähler begrüßen, dass in beiden Linienbündeln noch zusätzliche Verkehrsversbesserungen mit ausgeschrieben werden sollen. Im Linienbündel 6 sind das die Nachtverkehre, die aufgrund ihres verkehrlichen Zusammenhangs mit den Tages- und Spätlinien in die Ausschreibung aufgenommen werden sollten. Dies betrifft die Linie N 81 Wendlingen-Nürtingen-Großbettlingen-Bempflingen-Neckarhausen mit je drei Fahrtenpaaren von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag.
Beim Linienbündel 9 (Nürtingen –Neuffen) werden Verkehrsverbesserungen bei den Linien 182 und 183, 195 (neu Raidwangen –Frickenhausen) und 199 (Beuren-Owen) mit berücksichtigt.
Die erforderlichen kommunalen Mitfinanzierungsbeschlüsse (50% des nicht durch Einnahmen gedeckten Abmangels) liegen für beide Linienbündel vor. Da aufgrund des sehr engen Zeitplans für das Vergabeverfahren der Vergabebeschluss nicht in einer VFA-Sitzung gefasst werden kann, sstimmten die Freien Wähler zu, die Verwaltung zu ermächtigen die Vergabe an den preisgünstigsten Bieter zu erteilen und den VFA über das Ergebnis zu informieren.