Jugendarbeit soll auf eine breitere Basis gestellt werden

Fraktion Freie Wähler möchte Leistungen in der Jugendarbeit auch für andere Träger öffnen – Bewährte Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring bleibt davon unberührt

Die Fraktion Freie Wähler sieht in der Kooperation mit dem Kreisjugendring (KJR) eine gesicherte Basis in der Jugendarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen Landkreis, Kommunen und KJR soll nach der erfolgten finanziellen Konsolidierung weiter fortgesetzt werden.

Die Fraktion Freie Wähler ist darüber hinaus  der Auffassung, dass das Esslinger Modell  weiterentwickelt werden sollte, um den Kommunen als Trägern der örtlichen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, auch andere Leistungserbringer mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu beauftragen. Darauf zielen die Ziffern 1. bis 3. sowie 5. bis 7. des  Antrags vom 19. Mai ab, den Sie hier aufrufen können.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 9. Juni nahm der Sprecher der Fraktion, Bürgermeister Frank Buß, zu dem Komplex wie folgt Stellung:

Zwischenbericht zum Planungsprozess „Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Esslingen“

Wir reden von einem dynamischen Entwicklungsprozess mit dem gemeinsamen Ziel der qualitativen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Esslingen. Mit Unterstützung des Instituts für Soziale Arbeit herrschte über die wesentlichen inhaltlichen Ziele im Planungsbeirat Konsens.

Streitpunkt war der Vorwurf der Freien Träger, dass der KJR durch das Esslinger Modell besser gestellt sei wie sie mit ihren jugendhausähnlichen Einrichtungen. Die Großen Kreisstädte unterstützten diese Position und argumentierten mit der Trägervielfalt als wichtiges Qualitätselement, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Spagat des KJRs als Dachverband und Anbieter sozialpädagogischer Leistungen, also mit durchaus überlegenswerten Gesichtspunkten.

Wir Freien Wähler stehen zum Esslinger Modell, das mit einem überdurchschnittlichen, flächendeckenden Angebot und seiner hohen sozialpädagogischen Qualität landesweit vorbildlich ist und auf mehreren Säulen beruht:

  1. Jugendhäuser, Jugendzentren und weitere örtliche Jugendhilfeangebote sind kommunale Einrichtungen, die von Städten und Gemeinden eingerichtet und betrieben werden; die Kommunen tragen den Großteil der Kosten.
  2. Über 30 Jahre lang hat sich die Finanzierungspartnerschaft beim Esslinger Modell mit einer Förderung durch den Landkreis von 50 % der Personalkosten zugunsten der Standortkommune bewährt. Dies wollen wir fortsetzen und sehen auch keine Benachteiligung bei den jugendhausähnlichen Einrichtungen der übrigen Freien Träger.
  3. Die Vorlage bezeichnet die einheitliche Trägerschaft aller Einrichtungen durch den KJR als „Herzstück“ des Esslinger Modells. Gerade diese Bindung an den KJR hat in unserer Fraktion zu ausführlichen und intensiven Diskussionen geführt.

Wir sind der Auffassung, dass das Esslinger Modell an dieser Stelle weiterentwickelt werden sollte, um den Kommunen als Trägern der örtlichen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, andere Leistungserbringer mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu beauftragen. Darauf zielen die Ziffern 1. bis 3. Sowie 5. bis 7. unseres Antrags ab. Durch die Förderkriterien und den Qualitätsrahmen für das Esslinger Modell sehen wir kein Risiko hinsichtlich der Qualität der Angebote, die künftig durch das Jugendreferat fachlich enger begleitet werden. Die Öffnung für andere Leistungserbringer wird auch die starke Position des KJR nicht erschüttern, denn er ist fachlich hervorragend aufgestellt, flächendeckend örtlich vertreten und hervorragend vernetzt. KJR und H. Rieck als dessen pädagogische Geschäftsführer sollten eine überschaubare Konkurrenz als Herausforderung verstehen, um das eigene sozialpädagogische Profil zu schärfen, individuelle Angebote für die jeweilige Kommunen zu entwickeln und die administrativen Vorteile zu nutzen. Ich bin sicher, dass der KJR am Ende gestärkt aus diesem Entwicklungsprozess hervorgehen wird. Außerdem sehen wir die Notwendigkeit, die Kleinstädte und Großen Kreisstädte in einem stetig schwieriger werdenden sozialen Umfeld weiter zu unterstützen und mit der Schaffung einer weiteren Förderstufe die partnerschaftliche Aufgabenerfüllung in der bewährten Finanzierungspartnerschaft Landkreis/Kommunen auszubauen. Hierauf zielt die Ziffer 4. des Antrages ab.Eine Entscheidung über unseren Antrag erwarten wir im JHA am 17.11.2016, um den Kolleginnen und Kollegen eine Diskussion in ihren Fraktionen zu ermöglichen. Den heutigen Zwischenbericht nehmen wir gerne zur Kenntnis.

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