Nachmittags- und Ferienbetreuung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

Ein langgehegter Wunsch der Eltern – Freie Wähler unterstützen das Anliegen

Seit Jahren wird von der Elternschaft immer wieder der Wunsch den Landkreis herangetragen, in seinen SBBZ eine Nachmittags- und Ferienbetreuung anzubieten. Um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu erhalten, wurde die Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart mit einer Bedarfsanalyse (Basis war eine Elternbefragung) und einer Konzeption beauftragt.

Nähere Einzelheiten können der Kreistagsvorlage Nr. 60 mit Anlage 60 a entnommen. Sie können die Vorlagen herunterladen.

In der Sitzung des Kreistags am 14. Juli nahm der Sprecher der Fraktion Freie Wähler, Kreisrat Martin Klein, wie folgt Stellung:

„Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 29.07.2014, also vor knapp 2 Jahren, das Schulgesetz in BW geändert. Ziel des neuen § 4a war die Verankerung der gebührenfreien Ganztagesschule an den Grundschulen und an den Grundstufen der Förderschulen im Land.

Soweit – so gut. Dass es neben den Förderschulen noch 8 weitere Arten der Sonderschulen gibt, heute ja SBBZ, wurde bei der Schulgesetzänderung nicht berücksichtigt – aus welchen Gründen auch immer. Und die Kinder der gleichen Altersgruppe blieben also für die neue Form der Ganztagesschule außen vor.

Von daher ist es durchaus nachvollziehbar und folgerichtig, wenn im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 von zwei Fraktionen im Kreistag die Einrichtung einer Ganztagesbetreuung an den SBBZ des Landkreises beantragt wurde. Eine Umfrage bei den Eltern hat zudem ergeben, dass bis zu 120 Eltern dieses Angebot gerne in Anspruche nehmen würden. Die Kosten lagen damals allerdings noch nicht auf dem Tisch, es bleibt abzuwarten, ob es dann tatsächlich auch so viele Teilnehmer sein werden. Aber: der Bedarf ist unumstritten und es ist ja auch nicht einzusehen, dass die Schülerinnen und Schüler der SBBZ schlechter gestellt sein sollen als die an den allgemeinbildenden Schulen. Dort ist Ganztagesbetreuung in den Kommunen eingeführt.

Bei der genauen Durchsicht der Verwaltungsvorlage ist uns aufgefallen, dass in den Planungen auch von der Förderschule die Rede ist. Wir gehen davon aus, dass für die Einrichtung von Ganztagesschule an Förderschulen, soweit der Landkreis davon überhaupt betroffen ist, das im Schulgesetz verankerte Recht auf Ganztagesschule umgesetzt wird und nicht das doch sehr kostspielige Programm des Landkreises.

Und damit sind wir bei den Kosten: 518.000 € insgesamt sind für das Einführungsjahr vorgesehen: davon 80.000 € für die erforderliche Schulbegleitung, eine Menge Geld!

Nun ist es so, dass die neue grün-schwarze Landesregierung und die neue Kultusministerin keine Gelegenheit auslässt, um nicht darauf zu verweisen, dass eine Verbesserung der Ganztagesbetreuung ganz oben auf der Agenda der Schulpolitik steht.

Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Wir werden überprüfen, ob die bestehenden Modelle für den Ganztag den unterschiedlichen Bedürfnissen von Schule und Eltern gerecht werden und werden eine Harmonisierung anstreben. Bei dieser Prüfung werden wir die Eltern, die Schulen und die Kommunen sowie die anderen beteiligten Gruppen mit einbeziehen. Im Vorfeld dazu werden wir einen Ganztages-Gipfel einberufen.“ (Zitatende) Dieser soll bereits im Herbst stattfinden.

Aus diesem Grunde haben die Freien Wähler bei der Vorberatung im Kultur- und Schulausschuss beantragt, erst die Ergebnisse dieses Ganztages-Gipfels abzuwarten, bevor der Landkreis in eine kostspielige und dauerhafte Finanzierung der Ganztagesbetreuung eintritt. Besonders problematisch, ja geradezu töricht, wäre es, wenn im Falle eines Landesprogrammes bereits bestehende Betreuungsmodelle nicht (mehr) in die Finanzierung des Landes kommen würden.

Sie haben, Herr Landrat Eininger, dankenswerter Weise diesen Aspekt aufgegriffen und daher die Ziffer 5 des Beschlussantrages mit reingenommen, die eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des Landes im Hinblick auf eine künftige Förderung erwirken soll. Damit könnte dann viel Geld gespart werden.

Damit ist unser Anliegen dem Grunde nach berücksichtigt. Wir erwarten einen Bericht über den Antrag beim Land. Sollte das Land diese Zusage entgegen unserer Erwartung nicht machen, so ist über den Sachverhalt im KSA erneut zu beraten. Auf dieser Grundlage stimmen wir dem Beschlussantrag zu.“

 

 

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