Umfangreiche Tagesordnung des Sozialausschusses
Landkreis Esslingen führend in sozialer Prävention – Versorgung von Flüchtlingen bleibt Herausforderung
Mit einer umfangreichen Tagesordnung hatte sich der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 16. März zu befassen. Die Beratungen machten einmal mehr deutlich, dass der Landkreis Esslingen bei der sozialen Prävention eine führende Rolle einnimmt. Nach Überzeugung der Fraktion Freie Wähler ist dies nicht menschlicher, sondern führt langfristig zu einer Entlastung des Sozialetats.
Der Sprecher der Fraktion, Kreisrat Joachim Gädeke, fasst die Beratungen wie folgt zusammen:
Sachstandsbericht zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Esslingen
Obwohl die Flüchtlingszahlen momentan zurückgegangen sind, gibt es für den Landkreis kein Durchatmen .Es konnte allerdings das Defizit des Landkreises bei der Aufnahmeverpflichtung reduziert werden. Die vorhandenen Kapazitäten reichen aus, die Kreissporthallen sind wieder frei und können normal genutzt werden. Als wichtig wurde erkannt, dass Leerstände zu vermeiden sind, dass der Abbau von Überkapazitäten zügig vorangehen soll, wobei Notstandorte für evtl. wieder steigenden Bedarf erhalten bleiben müssen. Richtig ist auch das eingeforderte solidarische Verhalten der Kommunen und die sich daraus ergebende/folgende Anschlussunterbringung. Unsere Kreisverwaltung hat auch hier die Dinge (mit ihren Schwierigkeiten, z.B. Anschlussunterbringung) im Blick und handelt richtig, umsichtig und nachsichtig. Die UMA (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) werden bei uns in Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe untergebracht und betreut, was zu einer sehr guten Integration beiträgt.
Chancen gestalten – Wege in Ausbildung und Arbeit (WiAA) – Abschlussbericht
Die Teilnahme an diesem Landesprogramm ist wesentlicher Integrationsbestandteil, ist sinnvoll und erfolgreich. Dass der Landkreis mit diesem breiten Angebot an Förderprogrammen landesweit vorne liegt, ist erfreulich, wie auch die Erfolgsquoten über 80% bei den Kursen beweisen. Sollten diese erfolgreichen Sprachförderprogramme vom Land nicht mehr aufgelegt werden, fehlt nach unserer Meinung ein wesentlicher Baustein der Integration. Gerade Flüchtlinge mit lang dauernden Asylverfahren bzw. Duldung profitieren von diesen Programmen.
Sprache ist der Schlüssel zu fast allem.
SGB II – Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Landkreis Esslingen
– Sachstandsbericht zum 31.12.2016 und Ausblick 2017
– Kommunale Leistungen im SGB II
– Kreisarbeitsgemeinschaft Beschäftigungshilfen
Trotz nicht einfachem Umfeld, trotz steigender Zahl der Bedarfsgemeinschaften, trotz steigender Kosten für die Unterkunft, und das ist den steigenden Flüchtlingszahlen geschulde,t ist unser Landkreis zusammen mit dem Jobcenter den Herausforderungen gewachsen. Auch 2017 wird sich dieser Trend fortsetzen. Durch die eingerichtete Integrationsstelle für Arbeit werden viele Kunden (Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge) im SGB II und SGB III unterstützt, so ist z.B. sozialpädagogische Begleitung wieder möglich.
Konzeption Schulbegleitung
Der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention, dass niemand vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen sein soll, kommen wir hier im Landkreis seit vielen Jahren nach. Schulische Inklusion und die Konzeption der Schulbegleitung stehen für uns als Weiterentwicklung des eingeschlagenen Weges, ausgehend von den Kindertageseinrichtungen bis hin zur beruflichen Qualifikation. Wir danken der Verwaltung, dass sie die Kooperationsvereinbarung, eine organische Zusammenarbeit zwischen Staatlichem Schulamt, den Schulen, den Leistungsträgern der Jugend- und Sozialhilfe und dem Trägerverbund, gut organisiert hat.
Es wird vereinheitlicht und verstetigt. Die steigenden Fallzahlen, auch der deutlich gestiegene Aufwand sowohl in SGB VII und SGB XII sprechen für sich. Das inklusive Bildungssystem wurde uns vom Sozialausschuss bei einem früheren Besuch in der Verbundschule Dettingen nahe gebracht, z.B. das gemeinsame Lernen von Behinderten und Nichtbehinderten, die Kommunikation und soziale Integration. Je früher diese Dinge angegangen werden, um so grösser sind die Entwicklungschancen für den Einzelnen.
Anpassung der Richtlinien “Fahrdienst für behinderte Menschen“
Die Überschrift hier lautet: Teilhabe. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Selbstbestimmung. Den betroffenen Menschen wird nach Antragstellung und Überprüfung diese Freiwilligkeitsleistung gewährt. Im Landkreis gibt es 5 400 Menschen die betroffen sind, allerdings nehmen nur ca. 6% der Behinderten daran teil. Das Angebot wurde in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen zu wenig genutzt, obendrein war ein Anstieg der Beförderungentgelte zu verzeichnen. Im Haushaltsplanansatz für 2018 wurden die Mittel deshalb verdoppelt. Insgesamt tragen wir damit auch der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung.