Landkreis bezieht Position zum Regionalverkehrsplan

Alle Verkehrsträger müssen auf steigende Pendlerzahlen reagieren – Verkehrsnetz am Limit

Eine der wichtigen Aufgaben des Verbands Region Stuttgart ist die Erarbeitung und Fortschreibung des Regionalverkehrsplans (RVP). Mit Ausnahme der S-Bahn und einiger regionaler Schienenverkehre ist der Verband aber nicht Träger  der Verkehrsinfrastruktur. Dennoch ist der ein wichtiger Maßstab für die Planung und Finanzierung von Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Straßenbau. Dieser RVP ist nun im Entwurf aufgestellt und befindet sich in der Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Daher war auch der Landkreis Esslingen, der in der Region eine zentrale Verkehrsdrehscheibe darstellt, gefragt.

Für die Freien Wähler nahm in der Sitzung des Kreistags am 6. April der Sprecher im Verwaltungsausschuss, Bürgermeister Rainer Lechner aus Ostfildern, wie folgt Stellung:

„Ende Januar war in der Esslinger Zeitung zu lesen, dass die Zahl der Berufseinpendler in die Landeshauptstadt stetig zunimmt. Täglich pendeln mehr als 235.000 Beschäftigte in Richtung Stuttgart. Knapp 70 % der Einpendler kommen aus den umliegenden Landkreisen. Aus Ludwigsburg fast 49.000, aus Esslingen rund 44.500, aus dem Rems-Murr-Kreis 35.600 und rund 46.000 und damit 20% kommen aus den anderen Teilen Baden-Württembergs. Dem stehen nur etwas 81.900 Auspendler gegenüber. Die meisten Stuttgarter Auspendler – rund 18.000 fahren zur Arbeit in den Landkreis Esslingen, ca. 16.300 nach Ludwigsburg und 13.300 nach Böblingen.

Dies führt morgens und abends zu überfüllten S- und Stadtbahnen, Bussen sowie zu kilometerlangen Staus auf unseren Straßen. In der Region Stuttgart, in der auf rund 10% der Fläche des Landes rund 25 % der Einwohnerinnen und Einwohner knapp 30% der Wirtschaftskraft des Landes erbringen, ist das tägliche Verkehrsgeschehen häufig von Überlastung und den damit einhergehenden Umweltbelastungen, z.B. Feinstaub, gekennzeichnet.

Das Bevölkerungswachstum wird im Entwurf des RVP bis 2025 mit ca. 3,8 % prognostiziert. In etwa dieselbe Größenordnung wird für die Zunahme des Binnenverkehrs in der Region vorhergesagt. Um dieses steigende Mobilitätsbedürfnis bewältigen und steuern zu können, sind frühzeitig Lösungsansätze für alle Mobilitätssysteme aufzuzeigen und deren Linienführungen und Prioritäten in den Planwerken aller staatlichen Ebenen von der Region, dem Land Baden-Württemberg bis hin zum Bund festzulegen.

Ziel des Regionalverkehrsplans ist es Maßnahmen zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Mobilität aufzuzeigen, um die Funktionsfähigkeit der Region als Wohn- und Wirtschaftsstandort mit attraktiven Lebensbedingungen sicherstellen zu können. Die Mobilität von Personen und Gütern soll mit angemessenem Zeit- und Kostenaufwand, sicher, zuverlässig, pünktlich und somit planbar, komfortabel sowie möglichst ressourcenschonend, emissionsarm, umweltfreundlich und klimaverträglich bei freier Wahl des Verkehrsmittels ausgeübt werden können und für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich sein.

Der RVP zeigt als „Pflichtenheft“ für alle Mobilitätssysteme Lösungsansätze und Maßnahmen auf, vom motorisierten Individualverkehr, dem schienengebundenen ÖPNV und den Expressbuslinien, dem regionalbedeutsamen Radverkehr, der Binnenschifffahrt und dem Luftverkehr.

Als bedeutendste Straßenverkehrsmaßnahmen mit höchster Dringlichkeit für den Landkreis Esslingen sind u.a. eine leistungsfähige Verbindung aus dem Neckartal zur Autobahn (M.-Nr. 319, 345), der Ausbau der B27 (M.-Nr. 275) und der B10 zwischen Hafen Stuttgart und dem Plochinger Dreieck (M.-Nr. 270) sowie die Nordumfahrung Neuhausen (M.-Nr. 307) vorgesehen. Lediglich für die Nordumfahrung Neuhausen liegt die Realisierung in Zusammenhang mit der Baumaßnahme S 21 in greifbarer Nähe. Der Priorisierung der Straßenverkehrsmaßnahmen im RVP stimmen wir zu. Sie ist richtig und wichtig, aber ohne einen breiten politischen Konsens aller Beteiligten sind die Realisierungschancen für diese zusätzlichen Straßenbauprojekte auch im Jahr 2025, dem Planungshorizont des RVP, wohl nicht höher als heute.

Seit Jahrzehnten setzt der Landkreis Esslingen auf den Ausbau des öffentlichen Schienennahverkehrs. Als Voraussetzung für die Verlängerung der S 2 nach Neuhausen hat der Landkreis die Verlängerung der U 6 bis zum Flughafen mitfinanziert und sich ebenso für die Verlängerung der U 5 bis zur Markomannenstraße ausgesprochen. Gemeinsam mit den Städten Esslingen und Ostfildern wurde die Untersuchung der Verlängerung der U7 von Nellingen an den Bahnhof Esslingen sowie jüngst mit einigen Kreiskommunen eine Machbarkeitsstudie für eine Schienenverbindung aus dem Neckartal auf die Filder beauftragt. Die Maßnahme Verlängerung der S2 nach Neuhausen wurde mit höchster Dringlichkeit priorisiert, das Planfeststellungsverfahren ist eingeleitet. Die Verlängerung der U7 nach Esslingen hat eine hohe Dringlichkeit, hier erwarten wir in diesem Jahr die Vorstellung der Untersuchungsergebnisse.

Entgegen dem Vorschlag im Entwurf des RVP – die folgenden Maßnahmen für eine Schienenverbindung aus dem Neckartal auf die Filder nicht mehr weiter zu verfolgen, unterstützen wir die Forderung der Kreisverwaltung, die Maßnahmen Nr. 40 (Verlängerung Neuhausen-Wolfschlugen-Nürtingen) , 60 (S-Bahn-Tangentiale Sindelfingen-Kirchheim) , 62 (Verlängerung Neuhausen – Denkendorf – Köngen – Plochingen), 79 (Verlängerung Neuhausen – Wendlingen – Kirchheim) und 83 (S-Bahnhaltestelle Wendlingen Ost/Speckweg) in die gleiche Dringlichkeit wie die Maßnahme Nr. 77 (S-Bahn-Tangentiale Böblingen – Nürtingen) einzustufen. Nämlich in die hohe Dringlichkeit, da zum jetzigen Zeitpunkt und der vorliegenden Datengrundlagen noch keine endgültige Beurteilung der Alternativen möglich ist.

Ebenso erneuern wir unsere Forderung das bestehende Tarifsystem zu vereinfachen. Vorschläge zu Änderungen an den Sektoren, Zonen und der Kurzstrecke liegen seit dem Tarifsymposium des VVS auf dem Tisch und sollten nun zeitnah einer Beratung und Entscheidung zugeführt werden.

Neben dem Schnellradweg Plochingen-Stuttgart sollte eine zweite solche Schellradwegeverbindung von den Filder nach Stuttgart untersucht und in den RVP aufgenommen werden.

Die Maßnahmenvorschläge zur Binnenschifffahrt, insbesondere die Verlängerung der Neckarschleusen bis Plochingen auf 140 Metern, halten wir für dringend geboten, um bei zunehmendem Güterverkehrsvolumen in den nächsten Jahrzehnten die Vorteile der Binnenschifffahrt als Transportweg stärker nutzen zu können. Die Einstufung im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vorhaben des vordringlichen Bedarfs ist richtig. Allerdings können wir die Überlegungen des Bundes mit einem äußerst langen Realisierungszeitraum nicht mittragen. Derzeit sollen bis 2044 die 11 Schleusen zwischen Mannheim und Heilbronn umgebaut werden und erst danach die 17 Schleusen zwischen Heilbronn und Plochingen. Hier sind alle politischen Ebenen gefordert, sich für eine deutlich zügigere Umsetzung einzusetzen. Die vorgeschlagene Kampagne für eine intensivere Nutzung des Neckars als Transportweg begrüßen wir ausdrücklich.

Wir Freien Wähler stimmen der Stellungnahme des Landkreises zum Entwurf des Regionalverkehrsplans zu.

 

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