Nachmittags- und Ferienbetreuung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

Der Sprecher der Fraktion, Kreisrat Martin Klein, führte in der letzten Sitzung des Kreistags zu diesem Komplex folgendes aus:

„Nachdem im 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2016/2017 die Nachmittags- und Ferienbetreuung an den SBBZ des Landkreises erweitert worden war, stellt sich nun angesichts des fortgeschrittenen Finanzbedarfes für diese Freiwilligkeitsleistung des Landkreises die Frage nach deren Fortführung.

Wir hatten 2016 im Vorfeld der Aufnahme dieses Angebotes darauf verwiesen, dass die Kosten hierfür stets im Auge behalten werden müssen und das Land für die Finanzierung mit ins Boot müsse. Es sei schließlich nicht einzusehen, dass das Land für die gleiche Schüler – Altersgruppe an den Grundschulen die Ganztagesschule im Schulgesetz verankert hat und die SBBZ leer ausgehen.

Nach einer ersten Evaluation hatte sich tatsächlich eine Kostenreduzierung aufgrund niedrigerer Teilnehmerzahlen ergeben. Heute sind wir bei den Kosten aufgrund leicht steigender Inanspruchnahme und aufgrund deutlich höherer Kosten bei den Familienentlastenden Diensten spürbar über der ursprünglich kalkulierten Höhe angekommen. Und heute ist es leider weiterhin so, dass das Land außer lobenden Worten nichts zu dieser aus unserer Sicht unentbehrlichen Aufgabe beisteuert.

Trotz dieser ärgerlichen und nicht nachvollziehbaren Situation wollen wir an der Nachmittags- und Ferienbetreuung festhalten. Wir stimmen also dem Beschlussantrag zu!

Dafür gibt es für uns als Freie Wähler drei tragende Gründe.

  1. Die Eltern und Familien der betroffenen Schülerinnen und Schüler an den SBBZ tragen ohnehin schon durch deren persönlichen Kontext, oft ja eine Behinderung, eine weit überdurchschnittliche Belastung.
  2. Die Nachmittags- und Ferienbetreuung an den Schulen des Landkreises darf nicht unter den Standard der Schulen an den Kommunen des Landkreises fallen. Dort gibt es ja zumeist schon längst entsprechende Betreuungsangebote. Bisher als kommunales Angebot oder seit der Schulgesetzänderung 2015 als staatliches Angebot.
  3. Der Dissens mit dem Land über die Finanzierung darf nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden.

Und in diesem Zusammenhang kann ich nicht umhin, einige deutliche Worte an das Land und an das Kultusministerium zu richten.

Es ist einfach unerträglich und ein gravierender Verstoß gegen den Geleichbehandlungsgrundsatz, dass das Kultusministerium hier mit zweierlei Maß misst: Es kann doch nicht sein, dass für die staatlichen Grundschulen die Ganztagesschule als Regelschule im Schulgesetz verankert ist, während für die Schüler in der gleichen Altersgruppe an den SBBZ, und dort ist der Bedarf ja wahrlich nicht geringer, sich das Land davon stiehlt. Und es grenzt ja schon an Zynismus, dies lediglich mit lobenden Worten abzusegnen. Wir brauchen keinen Kanzleitrost, sondern ein klares Bekenntnis zur eigenen Verantwortung mit der Bereitschaft, gleich wie an den allgemeinbildenden Schulen hierfür auch an den SBBZ die Kosten zu übernehmen. Mehr erwarten wir ja gar nicht, aber das Wenige ist nicht mehr als recht und billig!

Daher mein Appell an die Landespolitik und an die hier im Saal anwesenden Landtagsabgeordneten: Werden Sie in dieser Sache ganz schnell aktiv und sorgen Sie für Gerechtigkeit.

Aus Ihren Ausführungen, Herr Landrat Eininger, haben wir soeben vernommen, dass das Land die Einführung des Ganztagesbetriebes an den SBBZ im Jahr 2019 erneut auf die Agenda setzen wird. Wir werden das kritisch begleiten und erwarten eine verlässliche Umsetzung. Eines muss dabei klar sein: Ein Landkreis wie der Landkreis Esslingen, der hier vorab und vorbildlich in die Realisierung und Finanzierung gegangen ist, darf dann bei der Finanzierung nicht außen vor bleiben, sondern muss dann in die gleiche Förderung kommen wie andere Schulträger! Das frühzeitige Einrichten der Ganztagesbetreuung muss unschädlich bleiben!“

 

 

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