Wohnraumknappheit und angemessene Mietobergrenzen für soziale Leistungen

Die in der Region Stuttgart immer drängender werdende Wohnraumknappheit hat auch Auswirkungen für viele Empfänger sozialer Leistungen. Sie haben es ohnehin schwer, überhaupt eine Wohnung zu finden. Häufig reichen die zugestandenen Mietobergrenzen nicht aus, um die immer weiter steigenden Mieten zu bezahlen.

Die Kreise waren nun aufgefordert, ein schlüssiges Konzept für „angemessene Kosten der Unterkunft im Sozialsystem“ zu beschließen. Die bisher geltenden Regeln waren rechtswidrig.

In der Sitzung des Kreistags am 19. Juli nahm für die Fraktion Freie Wähler deren Vorsitzender, Bürgermeister Bernhard Richter, Stellung. Er ging vor allem auch auf Ursachen der aktuellen Wohnungsnot ein. Er führte aus:

„Eins möchte ich vorne weg schicken: Die derzeitigen Mietobergrenzen des Landkreises Esslingen sind rechtswidrig. So wurde das vom Sozialgericht entschieden, was bedeutet, dass wir im Moment keine Grundlage für eine Mietobergrenze haben. Eingefordert wird ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“, was aber nicht heißt, dass dieses Konzept jeder schlüssig findet. Vielmehr hat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts klare Kriterien festgelegt, die für die Erstellung eines sogenannten „schlüssigen Konzepts“ vorgegeben sind. Diese Kriterien sind so umfassend, dass die Kreisverwaltung dies mit eigenen Mitteln selber nicht erstellen konnte. Insoweit war es logisch, dass wir uns eines externen Büros bedienen, das dieses Konzept für uns erstellt, und dazu ein Büro ausgewählt haben, das große Erfahrung auf diesem Gebiet hat.

Auf der Grundlage der Vorgaben des Bundessozialgerichts hat nun Rödel und Partner dieses Konzept erstellt und wir haben in zwei Vorberatungen sehr detailliert darüber diskutiert.

Wir sind der Meinung, dass dieses Konzept vor Gericht standhält.

Natürlich darf das aber nicht dazu führen, dass Menschen dadurch in die Obdachlosigkeit getrieben werden – daran kann niemand ein Interesse haben. Herr Landrat Eininger hat in der Vorberatung auf die Einzelfallprüfungen verwiesen. Wenn z.B. nachgewiesen werden kann, dass kein den Mietobergrenzen entsprechender Wohnraum gefunden werden kann, muss man nicht ausziehen. Hier sollte dann aber der Landkreis in der Konsequenz auch den Differenzbetrag übernehmen – das halten wir im Einzelfall auch für zwingend erforderlich.

D.h. wir erwarten in der täglichen Praxis eine realitätsnahe Umsetzung durch die Kreisverwaltung.

Was im Moment geschieht ist, dass das juristische Thema „schlüssiges Konzept“ mit dem sozialpolitischen Thema „bezahlbarer Wohnraum“ vermischt wird. Es ist eine Tatsache, dass es viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum gibt!

Warum ist das so?

Verdichteter Wohnungsbau hilft Bau- und Grundstückskosten senken

 

Weil der soziale Wohnungsbau von den jeweiligen Landes- und Bundesregierungen völlig vernachlässigt worden ist. Wir brauchen endlich Programme, die auch in der Praxis funktionieren. Bezahlbaren Wohnraum brauchen nicht nur Harz IV-Empfänger, sondern auch Menschen, die über ein normales Einkommen verfügen. Dieser Personenkreis ist bei der Politik überhaupt nicht im Fokus!

Dazu kommt: In den letzten 10 Jahren haben sich die Standards beim Bauen wieder einmal wesentlich erhöht.

Die ständige Verschärfung der Energieeinsparverordnung, überdachte Fahrradstellplätze und Fassadenbegrünungen (so sinnvoll diese Regelungen auch sind) – um nur einige zu nennen – haben natürlich dazu geführt, dass Bauen immer teurer wird. Deshalb darf man sich hinterher nicht wundern, dass das dazu führt, dass die Mieten immer höher werden.

Warum kann es im Baurecht keine Ausnahmen bei den Standards geben, wenn sich die Bauträger oder die Kommunen verpflichten, z.B. nicht über die Mietobergrenze zu gehen – und zwar dauerhaft?

Insoweit ist unsere Forderung an dieser Stelle klar an die Politik: Schaffen Sie endlich die Voraussetzungen dafür, dass günstiges Bauen und damit auch wieder günstiges Wohnen möglich ist – und zwar in ausreichendem Umfang.

Den Antrag der Grünen, das Konzept einer fortlaufenden Wirkungs- bzw. Folgenanalyse zu unterziehen halten wir für sinnvoll.  Ich würde aber ergänzen, dass dabei die Erfahrungen der Kommunen mit einbezogen werden – insoweit wäre dem Ansinnen der Oberbürgermeister aus dem Landkreis auch Folge geleistet.“

 

Termine