Splitter aus dem Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags

Finanzzwischenbericht zum 31.7.2019

Es ist nach Haushaltsrecht geboten und auch gute Tradition, dass die Kreisverwaltung zur Mitte des Jahres einen Zwischenbericht zur Haushalts- und Finanzlage erstattet. Fast schon traditionell ist es auch, dass die Ergebnisse bzw. Prognosen regelmäßig besser ausfallen, als bei der Etataufstellung erwartet. Man kann das kritisieren, weil den Städten und Gemeinden mehr Kreisumlage abverlangt wird, als unbedingt geboten. Andererseits geht bei einer sparsamen Haushaltspolitik das „Geld“ nicht verloren, sondern steht für nicht erwartete Mehrausgaben in der zweiten Jahreshälfte oder für künftige Haushalte zur Verfügung. Mit Blick auf die sich verdüsternde Wirtschaftslage wurde der Bericht diesmal mit Spannung erwartet. Grundlage ist die Vorlage Nr. 95 für den VFA (öffentliche Vorlagen können über die Homepage des Landkreises aufgerufen werden: Der Landkreis – Politik – Kreistagssitzungen)

Für die Fraktion Freie Wähler nach Kreisrat Marcel Musolf wie folgt Stellung:

Die finanzielle Entwicklung des Kreises ist positiv und mit zu erwartenden 12 Millionen Überschuss im ordentlichen Ergebnis erfreulich. Allerdings gilt es mit Blick auf die neuerlich dargestellte Unterschreitung der Mindestliquidität die offenen Forderungen für die Flüchtlingsunterbringung in Höhe von rd. 23 Mio € gegenüber dem Land deutlich einzufordern, auf ihre Validität zu prüfen und dieses Ergebnis in die weitere Bewertung der Liquidität einfließen zu lassen. Immerhin wäre bei Zahlungseingang die Mindestliquiditätsvorgaben nicht nur eingehalten, sondern in etwa gleicher Höhe nochmals zur freien Verwendung vorhanden. Dies ließe erheblichen Spielraum für Entscheidungen des Kreistags!

 

Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Landkreis Esslingen

Der Landkreis als Aufgabenträger für den Busverkehr in seinem Gebiet hat vor Jahren unter der Beteiligung der Städte und Gemeinden und weiterer Träger öffentlicher Belange einen Nahverkehrsplan aufgestellt. Er ist quasi das Aufgaben- und Pflichtenheft zur Sicherstellung eines qualitativen ÖPNV, soweit dies den Busverkehr betrifft. Natürlich gibt es eine enge Verknüpfung zu den übergeordneten Verkehrsplänen, denn der Busverkehr hat neben der Flächenbedienung wichtige Zubringerfunktionen zum Schienennetz der S-Bahn und der Regionalbahn.

Der Nahverkehrsplan muss zur Erfassung des sich weiter entwickelnden Bedarfs und eines besseren Angebot regelmäßig, mindestens aber alle 5 Jahre fortgeschrieben werden. Die letzte Fortschreibung datiert vom Dezember 2014. Der Entwurf des weiter entwickelten Nahverkehrsplans oll bis Frühjahr 2021 vorliegen. Vorlage Nr. 100 für den VFA)

Kreisrat Marcel Musolf nahm dazu wie folgt Stellung:

Diese Fortschreibung wird den Busverkehr im kommenden Jahrzehnt in die Zukunft führen. Wir sehen ihn daher als Schlüssel zu bedeutsamen Beiträgen der notwendigen Verkehrswende. Daher ist es uns wichtig, frühzeitig in die Diskussion über die Eckpunkte und die zukünftigen Standards der Busverkehre einzusteigen. Es geht dabei um die Haltung des Landkreises, wie der ÖPNV entwickelt wird und was wir dauerhaft leisten können. Zudem müssen diese Fragen gerade auch interdisziplinär in Verbindung mit den anstehenden Ergebnissen des integrierten Klimaschutzkonzeptes inhaltlich verknüpft werden.

 

 

 

 

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