Kurzbericht aus dem Jugendhilfeausschuss am 2. Juli 2020

Der Sprecher der Fraktion, Kreisrat Joachim Gädeke, fasst die Beratungen und Entscheidungen wie folgt zusammen:

Kindertagespflege-Leistungen während der coronabedingten Schließzeiten

Durch eine Eilentscheidung des Landrats wurde dazu festgelegt:

  1. Die laufende Geldleistung an die Tagespflegepersonen wird während der Schließung der Kindertagespflege ab 17.03.2020 trotz nicht erbrachter Leistungen in Höhe von 80 % der ansonsten fälligen monatlichen Zahlung ausbezahlt.
  1. Während der Schließung der Tagespflegestellen wird bei Eltern ab dem Monat März 2020 kein Kostenbeitrag erhoben.
  1. Erfolgt die Kindertagespflege im Rahmen der Notbetreuung, wird die laufende Geldleistung an die Tagespflegepersonen im Umfang der Betreuung in Höhe von 100 % gewährt. Die Kostenbeiträge der Eltern werden ebenfalls entsprechend des Betreuungsumfangs erhoben.

Mit dieser Entscheidung soll das Angebot der Kindertagespflege aufrechterhalten werden. Die Kindertagespflege ist ein unverzichtbarer Baustein in der Kindertagesbetreuung. Ziel aller Akteure ist es, diese Struktur auch in der aktuellen Krise stabil zu halten.

Förderung jugendhausähnlicher Einrichtungen

Wie in den Vorjahren wurde dem Beschlussantrag zur Drittel- Förderung der Personalkosten von jugendhausähnlichen Einrichtungen für das Jahr 2021 zugestimmt. Die offene Kinder-und Jugendarbeit, die von den Trägern geleistet wird, ist für den Landkreis partnerschaftlich wichtig und wird vertrauensvoll weiter gestaltet.  

Inklusion in der Jugendarbeit/Jugendhilfe

Sie können die sehr aufschlussreiche Vorlage hier herunterladen.

– Jugendhilfe(-teil)planung

  1. Die Planungsprozesse der Jugendhilfeplanung zur Beförderung der Inklusion in den Feldern der Jugendhilfe – Teilbereich: Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und Teilbereich: Schulbegleitung – wurden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungsprozesse weiterzuführen.
  1. Den Eckpunkten der Maßnahmen zur Inklusionsförderung im Teilbereich derJugendarbeit/Jugendsozialarbeit wurde zugestimmt.
  1. Den Eckpunkten der konzeptionellen Weiterentwicklung im Teilbereich der Schulbegleitung wurde ebenfalls zugestimmt.

Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 formuliert, dass alle Menschen ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen. Diesem inklusiven Anspruch gerecht zu werden ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Für uns Freie Wähler ist Inklusion in wichtiges Anliegen, unabhängig von der UN-Konvention.So ist es beispielsweise Aufgabe der Sozialplanung, die Belange von jungen Menschen mit Behinderungen u.a. im Rahmen der Jugendhilfeplanung, zu berücksichtigen.

Wir stimmten der Fortschreibung der Rahmenkonzeption, der Konzeptionsentwicklung  Übergang Schule – Beruf, sowie der Weiterentwicklung der Schulbegleitung zu .

Nach der Krise wird sich zeigen, ob wir bereit und in der Lage sind, was wir erneut erreicht haben, mit denen zu teilen, die keine oder nur geringe Chancen haben. Der Landkreis wird zu gegebener Zeit das Ganze evaluieren.

 

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