Sozialbericht 2020 des Landkreises Esslingen

 

Kreisrat Frank Buß – Sprecher der Fraktion im Sozialausschuss

Kreisrat Frank Buß: Der Landkreis Esslingen ist auf allen sozialen Feldern hervorragend aufgestellt: höchste Priorität hat, das Erreichte auch in den kommenden finanziell schweren Zeiten dauerhaft abzusichern.

Dabei dürfen wir den Fokus nicht nur auf die Schwachen dieser Gesellschaft richten, sondern auch auf den Mittelstand. Auf Familien, die keine Mietwohnung gefunden haben und deshalb mit zwei Einkommen Wohneigentum erworben haben – oft zu horrenden Preisen und heute von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auf Selbständige, deren Erwerbsgrundlage in der Corona-Krise weggebrochen ist, die erst wieder auf die Füße kommen müssen und oft mit hohen Schulden dastehen. Oder auf Studenten, deren finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern und der Nebenjob wegbricht.

 

 

 

In seiner letzten Sitzung befasste sich der Sozialausschuss des Kreises mit dem Sozialbericht 2020. Sie können diesen umfangreichen Bericht hier herunterladen!

Frank Buß nahm in der Sitzung wie folgt Stellung:

Danke an die Kreisverwaltung für die hervorragende Übersicht und tiefen Einblicke auf 236 Seiten. Der Landkreis Esslingen ist auf allen sozialen Feldern hervorragend aufgestellt: höchste Priorität hat, das Erreichte auch in den kommenden finanziell schweren Zeiten dauerhaft abzusichern.

Die Kreisverwaltung zeigt auf, dass der Nettogesamtaufwand 2020 rund 258,6 Mio. € beträgt, also rund 14 Mio. € mehr als im Haushalt veranschlagt. Trotz der Entlastung durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft muss Ähnliches für 2021 befürchtet werden. Leider sind in der Vorlage – trotz der Zusage der Verwaltung im vergangenen Jahr – die Bruttozahlen wieder nicht dargestellt. Laut Haushalt wird mit einem Bruttoaufwand von rund 310 Mio. € gerechnet. Bei Gesamtaufwendungen im Ergebnishaushalt von 640 Mio. € bedeutet dies, dass fast jeder zweite Euro in den sozialen Leistungsbereich fließt!

Die Corona-Pandemie und die hieraus resultierenden zusätzlichen Ausgaben lassen Probleme beim Haushaltsvollzug 2021 und überaus schwierige Haushaltberatungen für 2022 befürchten. Die Landesregierung wurde von dieser Entwicklung am Tag nach der Landtagswahl überrascht und die künftige Bundesregierung wird dies voraussichtlich auch erst am Tag nach der Bundestagswahl feststellen. So ist es wenig überraschend, dass im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung alle Vorhaben unter den Finanzierungsvorbehalt gestellt werden und deutlich daraufgesetzt wird, eigene politische Ziele durch andere, z.B. die kommunale Familie finanzieren zu lassen.

Die kreispolitischen Steuerungsmöglichkeiten sind begrenzt, da für die meisten Sozialleistungen ein gesetzlicher Anspruch besteht. Für uns Freien Wähler ist dies ein Ausdruck für unsere solidarische Gesellschaft, denn im Gegensatz zu den Armen und Schwachen in weiten Teilen dieser Welt gibt es in Deutschland keine Almosen, sondern klare Regelungen und konkrete, einklagbare Ansprüche. Das ist ein soziales Qualitätsmerkmal unseres Landes, auf das wir stolz sein dürfen. Der Steuerzahler, der diesen Solidarleistung jedoch bezahlt, hat das Recht, diese Zahlen zu kennen.

Dabei dürfen wir den Fokus nicht nur auf die Schwachen dieser Gesellschaft richten, sondern auch auf den Mittelstand. Auf Familien, die keine Mietwohnung gefunden haben und deshalb mit zwei Einkommen Wohneigentum erworben haben – oft zu horrenden Preisen und heute von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auf Selbständige, deren Erwerbsgrundlage in der Corona-Krise weggebrochen ist, die erst wieder auf die Füße kommen müssen und oft mit hohen Schulden dastehen. Oder auf Studenten, deren finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern und der Nebenjob wegbricht.

Höchste Priorität hat, das Erreichte auch in den kommenden finanziell schweren Zeiten dauerhaft abzusichern.

Eine umfassende inhaltliche Beratung des Sozialberichts ist heute nicht möglich, denn dies sprengt erstens den Zeitrahmen dieser Sitzung und zweitens ist eine substanzielle inhaltliche Auseinandersetzung in einer Woche nicht möglich.

Deshalb müssen die wichtigsten Themen im Herbst 2021 mit folgenden Schwerpunkten weiterberaten werden:

  • Wir unterstützen den Vorschlag der Verwaltung mit dem Themenschwerpunkt „Kinder – Jugend – Familie“
  • Einen weiteren Themenschwerpunkt sehen wir beim Wohnen: Es bedarf dringender Verbesserungen beim Wohnraumangebot. Die Debatte über die Mietobergrenzen greift zu kurz und verlagert letztendlich Probleme: Bei der Debatte über die Integrierte Sozialplanung der Lebenswelten für ältere Menschen haben wir einen kommunalen Wohnraummarktplatz vorgeschlagen und bitten darum, dieses Thema im kommenden Sozialausschuss auf die Tagesordnung zu nehmen.
  • Beratungsbedarf sehen wir beim Ausbau der ambulanten und stationären Pflege. Es wird ein zusätzlicher Bedarf von ca. 1.800 Dauerpflegeplätze bis 2030 (= 30 Pflegeheime á 50 Plätze) prognostiziert. Dies löst nicht nur einen erheblichen Investitionsbedarf aus, sondern führt auch zur Frage, woher die Pflegekräfte kommen sollen. Auch dieses Thema sollte im Sozialausschuss auf die Tagesordnung genommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

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