Kreisrat Armin Elbl: Finanzabschluss des Kreises für 2020 bringt ein sattes Plus von 44 Mio. €!
Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2020 bildete die vom Kreistag am 12.12.2019 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, deren Gesetzmäßigkeit vom Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt wurde. Der Jahresabschluss 2020 weist ein Gesamtergebnis mit einem Überschuss von 50,5 Mio. € (Plan 6,6 Mio. €) aus.
In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschuss kommentierte Kreisrat Armin Elbl für die Fraktion Freie Wähler diesen Geldsegen:
„Wir können nur Freude über das überaus gute Jahresergebnis 2020 mit 50,5 Millionen € zum Ausdruck bringen, zumal der zuletzt im Dezember 2020 vorgelegte Finanzzwischenbericht zum 31.10.2020 noch von 38,6 Millionen € ausging. Dies schafft eine solide Basis für den Landkreis in den kommenden, vielleicht schwierigen Jahren. Da jedoch durch den Beschluss des Haushaltsplanes 2021 die vom Kreistag beschlossenen Finanzierungsleitlinien ausdrücklich ausgesetzt wurden, stehen für die Folgejahre aus den überaus guten überplanmäßigen Abschlüssen der Jahre 2019 und 2020 insgesamt 43 Millionen € und nicht nur die von der Landkreisverwaltung berechneten 10 Millionen € zur Senkung der Kreisumlage in den Folgejahren zur Verfügung. Die Liquidität kann hierdurch ebenfalls von ursprünglich geplanten 11,3 Millionen € auf immerhin 62,4 Millionen € erhöht werden und darüber hinaus sind noch 16 Millionen € in zwei Bausparverträgen geparkt, die für die hohen Investitionskosten der neuen Verwaltungsgebäude zur Zinssicherung angespart wurden.
Gleichzeitig konnte sogar noch die Neukreditaufnahme um 10 Millionen € gegenüber dem Haushaltsplan gesenkt werden, was ein weiteres Indiz für einen exzellenten Jahresabschluss darstellt.
Es freut uns, dass die Landkreisverwaltung von sich aus vorschlägt, auf die mögliche Umbuchung aus der Ergebnisrücklage in das Basiskapital zu verzichten, da die Entwicklung der kommunalen Finanzen nur sehr schwer abgeschätzt werden kann.
Wir bringen aber auch unseren Unmut über den Umstand zum Ausdruck, dass das Land Baden -Württemberg nach wie vor berechtigte Forderungen des Landkreises aus den Jahren 2017 bis 2020 von 22,4 Millionen € aus der Flüchtlingsunterbringung nicht zu erstatten bereit war.
Dass nun auch noch eine offene Forderung des Landkreises von 0,8 Millionen € gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung für die Einrichtung der Corona-Abstrichzentren offen ist, ist genauso ärgerlich. Es scheint zur traurigen, aber üblichen, Praxis zu werden, dass die Übernahme von Aufgaben Dritter immer mit einer langfristigen Vorfinanzierung durch den Landkreis verbunden ist.
Das darf so nicht akzeptiert werden und wir bitten die Kreisverwaltung, ihren Unmut darüber deutlich zum Ausdruck zu bringen.“