Kreisrat Marcel Musolf: Wir Freien Wähler unterstützen die Modernisierung, insbesondere die Barrierefreiheit, des Plochinger Bahnhofs!

Bahnhof Plochingen

 

Die  Stadt Plochingen hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Esslingen um eine Mitfinanzierung am barrierefreien Ausbau des Plochinger Bahnhofs gebeten. Der Ausbau soll im Rahmen der Bahnhofsmodernisierungsprogramms  (Barrierefreie Bahnsteige und Zugänge, Sanierung von Bahnsteiganlagen und ggfs. DB Stationsgebäuden bei Stationen mit mehr als 1.000 Fahrgästen pro Tag) erfolgen. In seiner Sitzung am 21.10.2021 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistages in seiner ersten Beratung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans festgestellt, dass dieser Ausbau von Bahnhöfen nicht in die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft des Landkreises fällt. Ungeachtet dessen hat die Verwaltung, entsprechend dem Wunsch aus dem Ausschuss, zugesagt zu ermitteln, wie eine solche Beteiligung in anderen Landkreisen erfolgt. Die Fraktion Freie Wähler verweist auf die Bedeutung des Schienenknotenpunkts Plochingen mit seinen hohen Fahrgast- und Umsteigezahlen und beantragte eine angemessene Beteiligung des Landkreises.

Kreisrat Marcel Musolf: Zur Mobilitätswende bedarf es eines dichten und komfortablen Angebots auf der Schiene!

Zu Begründung und Erläuterung des Antrags führte Kreisrat Marcel Musolf u.a. folgendes aus:

„Wenn wir die Klimaziele im Verkehrssektor erreichen wollen, müssen wir einen erheblichen Teil der Bevölkerung zum teilweisen Umstieg auf Bahn und Bus motivieren.
Dies wird aber u. a. nur funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger eine einigermaßen komfortable Infrastruktur vorfinden.
Bahnhöfe mit einer guten Aufenthaltsqualität sind entscheidend für die Nutzung des Nahverkehrs auf der Schiene. Deshalb ist es so wichtig, dass sie attraktiv und barrierefrei sind und zum Einsteigen einladen. Im Sinne einer modernen, nachhaltigen Mobilität geht es darüber hinaus um die Vernetzung der Verkehrsmittel, damit Umsteigen leichter gemacht wird.
Der Bahnhof Plochingen ist in seinem Zustand geradezu ein Sinnbild für das jahrzehntelange Herunterwirtschaften wertvoller Bahninfrastruktur in Deutschland.
Der ganze Bahnhof war bis 2021 in einem sehr schwierigen Zustand – ohne jede Aufenthaltsqualität, fehlende Barrierefreiheit etc. Die ersten „aufhübschenden“ Maßnahmen am Gebäude sind über das Sofortprogramm des Bundes 2020/2021 erfolgt.

Nun müssen im Zuge der Sanierung noch 5 von 7 Bahnsteigen so umgestaltet werden müssen, dass sie auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, für Eltern mit Kinderwagen, für RadfahrerInnen und für Menschen mit schwerem Gepäck problemlos erreichbar sind. Bahn und Land erwarten, dass die Gemeinden sich zu 20% an den Kosten für Bahnhofsmodernisierungen beteiligen. Für die Stadt Plochingen würde sich ein Anteil von rd. 1,2 Mio. € ergeben. Da der Plochinger Bahnhof auch eine Drehscheibenfunktion für die Mobilität im gesamten Kreis hat, kann man durchaus die Frage der Beteiligung des Kreises an diesem kommunalen Anteil der Modernisierungskosten stellen.“

 

Fraktionsvorsitzender Bernhard Richter: „Diese Chance darf nicht vertan werden!“

Fraktionsvorsitzender Bernhard Richter: „Der Bahnhof Plochingen hat eine Drehscheibenfunktion für die Mobilität im gesamten Landkreis. Es kann nicht in unserem Interesse für eine klimafreundliche Mobilität sein, wenn solche Maßnahmen unterbleiben, weil eine Kommune ihren Eigenanteil nicht aufbringen kann. Wird diese Chance jetzt nicht ergriffen, droht für Jahrzehnte Stillstand.“

Folgender Antrag der Fraktion Freie Wähler wurde nach ausgiebiger Diskussion mit deutlicher Mehrheit beschlossen;

Der Landkreis beteiligt sich als Freiwilligkeitsleistung an der Bahnhofsmodernisierung Plochingen unter den nachfolgenden Voraussetzungen:
1. Umsetzung der Maßnahme aus dem Bahnhofsmodernisierungsprogramm Modul 1a mit mindestens 1000 Reisenden pro Tag.
2. Bewilligung einer Härtefallregelung von Deutscher Bahn und Land (Kostendeckel 80€/Einwohner).
3. Der Landkreis beteiligt sich mit max. 50 v. H. am kommunalen Anteil.
4. Unter den o. g. Vorrausetzungen Ziff. 1-3 wird gewährleistet, dass zukünftig auch andere Bahnhöfe eine bedarfsbezogene Unterstützung erhalten können. Künftige Programmveränderungen sollen an diesen Voraussetzungen gemessen werden.

 

Termine