Kreisrat Dr. Joachim Dinkelacker: Die Sozialplanung des Landkreises rückt Menschen mit Behinderung stärker in die Mitte der Gesellschaft
In einer gemeinsamen Sitzung von Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss wurde über die Fortschreibung der Teilhabeplanung für Behinderte beraten. Seit vielen Jahren betreibt der Landkreis Esslingen eine präventive Sozialpolitik, die Menschen mit Behinderung und deren pflegenden Angehörigen aktive Unterstützung gewährt oder vermittelt.
Die Erstellung der kommunalen Teilhabeplanung fällt in eine Zeit grundlegender Veränderungen im Bereich der Teilhabe und Inklusion im Allgemeinen und in der Eingliederungshilfe im Besonderen.
Wesentliche Punkte sind:
– die Personen- anstatt der Einrichtungszentrierung,
– die Trennung von fach- und existenzsichernden Leistungen,
– die Verbesserung der Mitbestimmung und
– die Ausdifferenzierung des Leistungskataloges.
Der Sprecher der Kreistagsfraktion, Dr. Joachim Dinkelacker, machte in seinem Diskussionsbeitrag deutlich, dass für uns Freie Wähler die Weiterverfolgung der Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen für Kinder und Jugendliche einen hohen Stellenwert hat. Den wesentlichen Inhalt der umfangreichen Beratungsunterlagen fasst er wie folgt zusammen:
Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung
Das SGB IX befasst sich mit der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und legt die gesetzlichen Pflichtaufgaben zur Eingliederungshilfe für den Landkreis fest. Die heute vorliegende Fortschreibung der Kommunalen Teilhabeplanung bezieht sich auf die zu erwartenden Entwicklungen bis zum Jahr 2030 und geht auf eventuelle Defizite beim heute erreichten Stand ein.
In der Vorlage und im zusammenfassenden Vorwort des Landrats zur Fortschreibung des heute vorliegenden Teilhabeplans werden die wesentlichsten Punkte der Veränderungen benannt, u.a. die Schwerpunktlegung direkt auf die betroffenen Personen und nicht mehr auf die institutionellen Einrichtungen für behinderte Menschen sowie eine Kostentrennung zwischen Notwendigkeiten zum Lebensunterhalt der Einzelnen und den Leistungen der Eingliederungserfordernissen, sog. „Fachleistungen“. Auch wird aufgezeigt, wie die stationären Einrichtungen (sog. besondere Wohnformen) zumindest in Teilen ambulantisiert werden könnten (ambulant betreute Wohngruppen). Für den betroffenen Personenkreis würde das mehr Individualität und Freiraum bedeuten können und im Einzelfall durchaus auch mehr Eigenverantwortung.
Es werden dann die verschiedenen Handlungsfelder aufgeführt und die Eckpunkte der Beteiligten der themenbezogenen Workshops benannt. Diese sind der Beriech Wohnen, Arbeit und Tagesstruktur und Frühförderung für Kinder und Jugendliche von den Integrationshilfen in Schulen und Kindertagesstätten bis zur Schulbegleitung
Die Zusammenfassung der „Umsetzungsschritte der Handlungsempfehlungen“ sind auf den Seiten 75 bis 79 dargestellt, wobei in manchen Feldern die Umsetzungsschritte noch offen sind, andere müssen noch priorisiert werden.. Hier muss in den Steuerungskreisen noch weiter gearbeitet werden.
Für die Freizeitgestaltung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wurde hervorgehoben, dass Informationen über bestehende Angebote verbessert werden müssen. Ein sehr guter Ansatz hierfür ist die Internetplattform „InklusivES“.
Ein weiterer wichtiger Punkt wird herausgestellt, der für uns Freie Wähler besonders dringlich ist, nämlich die Weiterverfolgung der Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen für Kinder und Jugendliche.
Der Teil B stellt uns die aktuellen Zahlen in den einzelnen Bereichen vor, und darauf aufbauend Bedarfsprognosen für den Zeitraum bis 2030.
Kreisrat Frank Buß beantragte, von dem Teilhabeplan nicht nur Kenntnis zu nehmen, sondern dass das Gremium diesem Plan zustimmt, um damit die hohe Wertigkeit des Plans hervorzuheben. Der Antrag wurde einstimmig so beschlossen.
Sie können die in der Darstellung genannten Beratungsunterlagen herunterladen: Vorlage – Teilhabeplanung 2023-2020