Fraktionsvorsitzender Bernhard Richter: Bei der Festsetzung der Kreisumlage muss die Leistungsfähigkeit der Kommunen stärker berücksichtigt werden!

Bei Einführung der Doppik im Finanzwesen des Landkreises wurden auf Antrag der Fraktion Freie Wähler „Finanzierungsleitlinien“ beschlossen, die gewährleisten sollten, dass bei den Haushaltsentscheidungen zur Kreisumlage die wirtschaftliche Lage der Städte und Gemeinden berücksichtigt wird. Die in der Praxis gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Ziel nicht im gewünschten Umfang erreicht wurde. Daher hat sich die Fraktion entschieden – mit Unterstützung der Fraktionen  SPD und FDP – einen Antrag zur Neufassung der Richtlinien einzubringen. 

Der nachstehend näher beschriebene Antrag wurde in der Sitzung des Kreistags am 13. Juli gegen die Stimmen von CDU, AFD und Linke mit großer Mehrheit beschlossen.

Bernhard Richter: Weil der Landkreis kein abgehobenes Gebilde, sondern die Gemeinschaft seiner Kommunen ist, muss er auf deren Wirtschaftskraft Rücksicht nehmen!

Für die Fraktion sprach Vorsitzender Bernhard Richter. Nachstehend einige zentrale Aussagen seiner bemerkenswerten Rede – sie kann hier im vollen Wortlaut heruntergeladen werden:

  • Als wir vor über 10 Jahren auf die kommunale Doppik umgestiegen sind, haben wir alle miteinander nicht gewusst, wie sich das für den Landkreis auswirken wird.
  • Deshalb haben wir seinerzeit beantragt, dass sich der Kreistag mit „Spielregeln“ in einer Grundsatzdebatte befassen sollte. Daraus sind dann die Finanzierungsleitlinien entstanden.
  • Schon schnell war ersichtlich, dass der Landkreis von der neuen Regelung deutlich profitiert.
    Es wurden regelmäßig hohe Überschüsse erzielt, die aber leider in den Anfangsjahren entweder gleich ausgegeben oder ins Basiskapital umgebucht worden sind – damit war das Geld faktisch weg.
  • Schon schnell war ersichtlich, dass der Landkreis von der neuen Regelung deutlich profitiert.
    Es wurden regelmäßig hohe Überschüsse erzielt, die aber leider in den Anfangsjahren entweder gleich ausgegeben oder ins Basiskapital umgebucht worden sind – damit war das Geld faktisch weg.
  • Von 2017 bis 2021 sind so 150 Mio. € als Überschüsse angefallen – man kann auch sagen, dass letztlich 150 Mio. € zu viel an Kreisumlage kassiert worden ist. Wären wir immer dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt, wären es sogar 188 Mio. € gewesen. Im Jahr 2022 kommen jetzt noch knapp 25 Mio. € dazu.

 

 

  • Deshalb haben wir einen gemeinsamen eigenen Vorschlag zusammen mit der SPD und der FDP auf den Tisch gelegt:

1. Es wird kein Überschuss mehr ins Basiskapital umgebucht.
Überschüsse, die nicht mit Liquidität hinterlegt sind, können z.B. buchhalterische Verluste ausgleichen – aber nur dann, wenn sie noch da sind – nach der Umbuchung geht das nicht mehr.

2. Wir wollen den Landkreis mit einem Sockelbetrag der Ergebnisrücklage ausstatten – und das in Höhe von 20 % der Aufwendungen. Das wären derzeit stolze 146 Mio. €. Wenn im Rechnungsergebnis dieser                       Betrag überschritten wird, kommt er im nächsten Haushalt der Kreisumlage zugute – wenn er unterschritten wird, wird er über die Kreisumlage wieder aufgefüllt.

3. Auch die Verschuldung wollen wir im Blick behalten – aber nicht, wie die Kreisverwaltung den Blick auf andere Landkreise richtet – sondern wir wollen einen Bezug herstellen zwischen den Kreiskommunen                    als Umlagezahler und dem Landkreis als dem Geldempfänger.

  • Da die Kreisumlage bei den kommunalen Haushalten eine enorme Rolle bei den Ausgaben spielen, muss der Blick bei der Festsetzung der Kreisumlage auch auf die Leistungsfähigkeit der Kommunen gerichtet werden.
  • Derzeit bekommt der Landkreis über die Abschreibungen 22,5 Mio € jedes Jahr. Das ist eine stattliche Eigenfinanzierung.
  • Mit dieser Lösung haben wir eine gute und stabile Grundlage für die Finanzierung des Landkreises und werden der fairen kommunalen Finanzpartnerschaft gerecht.