Kreisrat Bürgermeister Frank Buß: Wir Freien Wähler befürchten, dass die Teillegalisierung von Cannabis massive gesundheitspolitische Auswirkungen hat und das Präventionsangebot des Landkreises unter Druck gerät.

Der Bundesgesetzgeber hat sich nach jahrelangen Abwägungen für eine beschränkte Freigabe von Cannabis entschieden. In der Öffentlichkeit werden Befürchtungen laut, dass dies die Rauschgiftprävention schwächt und auch das Gesundheitssystem belastet  wird. Da der Landkreis ein Hauptträger des Gesundheits- und des Sozialsystems ist, hat die Fraktion Freie Wähler einen Antrag an die Landkreisverwaltung gestellt. Sie hat zum Inhalt, eine Einschätzung der Kreisverwaltung zu erhalten, wie sie die Teillegalisierung von Cannabis bewertet und ob sie massive gesundheitspolitische Auswirkungen und eine Schwächung des Präventionsangebots des Landkreises erwartet.

Frank Buß: Wir Freien Wähler befürchten massive Auswirkungen auf die Gesundheitsfürsorge und das Sozialsystem des Landkreises!

 

Hier der Antragstext in vollem Wortlaut:

„Freie Wähler im Landkreis Esslingen

Vorsitzender des Kreisverbands und Sprecher im Sozialausschuss
Frank Buß

Herrn Landrat
Heinz Eininger
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen                                                                                    29. April 2024

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion Freie Wähler beantragt einen Bericht zu den Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes
(KCanG), das zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist. In diesem Bericht sollen insbesondere die gesundheitlichen
Auswirkungen auf die Konsumenten und der administrative und finanzielle Mehraufwand durch zusätzliche Aufgaben
für
die Kreisverwaltung bzw. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen dargestellt werden.

Begründung:

Mit der Teillegalisierung von Cannabis wird der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis,
in den eigenen 4 Wänden von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. In der eigenen
Wohnung dürfen bis zu 3 Cannabispflanzen angebaut werden. Konsumenten können
Anbauvereinigungen gründen.
Zum Schutz von Jugendlichen darf Cannabis nicht in deren Gegenwart konsumiert
werden. Ein Konsumverbot besteht in Sichtweise von Schulen und Kindertagesstätten
und in Fußgängerzonen vor 20 Uhr. Noch unklar ist, wie dies effektiv kontrolliert werden
soll. Da den Kommunen weder die personellen noch finanziellen Ressourcen zur
Verfügung stehen, ist die Landespolizei gefordert, die jedoch ebenfalls stark belastet
ist. In der Sitzung sollte ein Vertreter des Polizeipräsidiums Reutlingen aufzeigen, welche
Maßnahmen seitens der Polizei geplant sind.
Zu befürchten ist, dass die Teillegalisierung von Cannabis massive gesundheitspolitische
Auswirkungen hat und das Präventionsangebot des Landkreises unter Druck gerät.
Hier erwarten wir die Einschätzung der Kreisverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Buß