Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024: Verband Region Stuttgart muss sich nicht an den Mehrkosten für Stuttgart 21 beteiligen

Erleichterung beim Verband Region Stuttgart und den ihn finanzierenden Landkreise und Kommunen: Der VRS muss sich nicht an den enorm gestiegenen Mehrkosten für S21 beteiligen – es bleibt bei der ursprünglichen Festbetragsbeteiligung. Die vereinbarte „Sprechklausel“, wonach bei Kostenerhöhungen eine Erörterung stattfindet, führt nicht zu einer weiteren Zahlungsverpflichtung.

Dazu hat der VRS heute folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Region nimmt Stellung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart über S21 Mehrkostenklage der DB

 Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag die Klage der DB abgewiesen. Damit sind die Projektpartner an Stuttgart 21 nicht an den Mehrkosten zu beteiligen. Der Verband Region Stuttgart begrüßt diese Entscheidung.

STUTTGART: Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart erklärte der Regionaldirektor des Verbands Region Stuttgart, Dr. Alexander Lahl: „Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt, dass der Verband Region Stuttgart nicht verpflichtet ist, weitere Beiträge für Stuttgart 21 leisten zu müssen. Die Region war von Anfang an mit einem Festbetrag ausschließlich an den Grundkosten von Stuttgart 21 beteiligt, der so mit den politischen Gremien abgestimmt und vertraglich festgeschrieben wurde.“

Der Verband Region Stuttgart ist neben dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart und dem Flughafen Stuttgart GmbH einer der Projektpartner bei Stuttgart 21. Er investiert an den Stellen in das Projekt Stuttgart 21, die dazu beitragen, den Nahverkehr in der Region zu verbessern.

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