Kreisrat Bürgermeister Frank Buß: Die Teilfreigabe des Konsums von Cannabis stellt zum Schutz junger Menschen Landkreis und Polizei vor große Herausforderungen!

Teilweise Freigabe des Konsums von Cannabis

Auf ihren Antrag vom 29. April 2024, der weiter unten abgedruckt ist, erhielt die Fraktion Freie Wähler folgende Stellungnahme von Landrat Heinz Eininger:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Buß,

im Namen der Fraktion der Freien Wähler beantragen Sie einen Bericht über die Auswirkungen des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes (CanG). Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

 Der Bundesgesetzgeber hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April 2024 eine begleitende wissenschaftliche Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes vorgesehen. Die Auswirkungen des Gesetzes sollen erstmals über einen Zeitraum von einem Jahr evaluiert werden, die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Ende September 2025 vorgesehen. Danach soll die Freigabe von Cannabis erneut nach zwei Jahren und abschließend nach vier Jahren evaluiert werden. Ich gehe davon aus, dass in diesem Evaluationsbericht auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu den ordnungspolitischen und gesundheitlichen Auswirkungen sowie zum administrativen und finanziellen Mehraufwand behandelt werden. Die stufenweise Evaluation des CanG im Turnus von 1-2-4 Jahren lässt darauf schließen, dass der Gesetzgeber unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände entsprechende Reformen vorsieht. Über den jeweiligen Sachstand berichten wir gerne im zuständigen Ausschuss. 

Die Landkreisverwaltung selbst hat sich im Rahmen ihrer Suchtpräventions- und Kinderschutzarbeit frühzeitig auf die Gesetzesänderung eingestellt. Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind geplant und terminiert, Konzeptionen werden entsprechend überprüft und fortgeschrieben. Durch die bewährte Netzwerkstruktur in der Sozialplanung haben wir im Landkreis einen hohen Wirkungsgrad hinsichtlich der Erreichbarkeit der Zielgruppen.

Sofern Sie darum bitten, dass ein Vertreter des Polizeipräsidiums Reutlingen aufzeigt, welche Maßnahmen seitens der Polizei geplant sind, rege ich an, diesen zu einer der nächsten Bürgermeisterversammlungen einzuladen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Heinz Eininger

Landrat

 

„Freie Wähler im Landkreis Esslingen

Vorsitzender des Kreisverbands und Sprecher im Sozialausschuss
Frank Buß

Herrn Landrat
Heinz Eininger
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen                                                                                    29. April 2024

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion Freie Wähler beantragt einen Bericht zu den Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes
(KCanG), das zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist. In diesem Bericht sollen insbesondere die gesundheitlichen
Auswirkungen auf die Konsumenten und der administrative und finanzielle Mehraufwand durch zusätzliche Aufgaben
für
die Kreisverwaltung bzw. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen dargestellt werden.

Begründung:

Mit der Teillegalisierung von Cannabis wird der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis,
in den eigenen 4 Wänden von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. In der eigenen
Wohnung dürfen bis zu 3 Cannabispflanzen angebaut werden. Konsumenten können
Anbauvereinigungen gründen.
Zum Schutz von Jugendlichen darf Cannabis nicht in deren Gegenwart konsumiert
werden. Ein Konsumverbot besteht in Sichtweise von Schulen und Kindertagesstätten
und in Fußgängerzonen vor 20 Uhr. Noch unklar ist, wie dies effektiv kontrolliert werden
soll. Da den Kommunen weder die personellen noch finanziellen Ressourcen zur
Verfügung stehen, ist die Landespolizei gefordert, die jedoch ebenfalls stark belastet
ist. In der Sitzung sollte ein Vertreter des Polizeipräsidiums Reutlingen aufzeigen, welche
Maßnahmen seitens der Polizei geplant sind.
Zu befürchten ist, dass die Teillegalisierung von Cannabis massive gesundheitspolitische
Auswirkungen hat und das Präventionsangebot des Landkreises unter Druck gerät.
Hier erwarten wir die Einschätzung der Kreisverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Buß

 

„Freie Wähler im Landkreis Esslingen

Vorsitzender des Kreisverbands und Sprecher im Sozialausschuss
Frank Buß

Herrn Landrat
Heinz Eininger
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen                                                                                    29. April 2024

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion Freie Wähler beantragt einen Bericht zu den Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes
(KCanG), das zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist. In diesem Bericht sollen insbesondere die gesundheitlichen
Auswirkungen auf die Konsumenten und der administrative und finanzielle Mehraufwand durch zusätzliche Aufgaben
für
die Kreisverwaltung bzw. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen dargestellt werden.

Begründung:

Mit der Teillegalisierung von Cannabis wird der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis,
in den eigenen 4 Wänden von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. In der eigenen
Wohnung dürfen bis zu 3 Cannabispflanzen angebaut werden. Konsumenten können
Anbauvereinigungen gründen.
Zum Schutz von Jugendlichen darf Cannabis nicht in deren Gegenwart konsumiert
werden. Ein Konsumverbot besteht in Sichtweise von Schulen und Kindertagesstätten
und in Fußgängerzonen vor 20 Uhr. Noch unklar ist, wie dies effektiv kontrolliert werden
soll. Da den Kommunen weder die personellen noch finanziellen Ressourcen zur
Verfügung stehen, ist die Landespolizei gefordert, die jedoch ebenfalls stark belastet
ist. In der Sitzung sollte ein Vertreter des Polizeipräsidiums Reutlingen aufzeigen, welche
Maßnahmen seitens der Polizei geplant sind.
Zu befürchten ist, dass die Teillegalisierung von Cannabis massive gesundheitspolitische
Auswirkungen hat und das Präventionsangebot des Landkreises unter Druck gerät.
Hier erwarten wir die Einschätzung der Kreisverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Buß

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